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Die Flüchtlingspaten Syrien
Rana ist aufgeregt. Gleich landet die Maschine aus Beirut, dann wird sie nach neun Jahren ihre Mutter wiedersehen. 2013 kam Rana mit ihren zwei Töchtern aus Syrien nach Berlin.
Die Eltern blieben im Krieg. Der Anspruch auf Familiennachzug gilt nur für Ehepartner und minderjährige Kinder. Andere Verwandte dürfen nur kommen, wenn sich ein Verpflichtungsgeber fünf Jahre lang für ihren Unterhalt verbürgt. Rana hat alles versucht, um ihre Mutter, die langsam erblindet, zu sich zu holen.
In Syrien ist die Versorgungslage katastrophal. Doch für eine Verpflichtungserklärung reicht ihr Einkommen nicht aus. Ihre Bekannten scheuen das Risiko. Hilfe bekam sie von den "Flüchtlingspaten Syrien". Hier sorgt ein breites Netzwerk von Bürgen und Spendern dafür, dass vom Krieg zerrissene Familien wieder zusammenkommen können.
Von Anne Winter