Ordnungswidrigkeiten - Verkehrsverstöße von Diplomaten in Berlin um zehn Prozent gestiegen

Mo 08.04.24 | 11:44 Uhr
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Symbolbild:Ein Fahrzeug mit einem Diplomaten-Kennzeichen und Aufkleber in Berlin.(Quelle:imago images/Steinach)
Audio: rbb24 Inforadio | 08.04.2024 | Thomas Weber | Bild: :imago images/Steinach

Die Zahl der registrierten Verkehrsverstöße von Diplomaten in Berlin ist innerhalb eines Jahres um knapp zehn Prozent gestiegen.

Im Jahr 2022 seien 15.110 Anzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Diplomatenfahrzeugen polizeilich registriert worden, im Jahr 2023 seien es 16.615 gewesen, teilte die Polizei Berlin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Montag mit. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" berichtet.

Die meisten Verstöße begehen US-Diplomaten

Die meisten Verstöße wurden demnach von US-Diplomaten begangen (1.055), gefolgt von Saudi-Arabien (826) und dem Irak (587). Wegen ihrer Immunität können Diplomaten nicht belangt werden. Dadurch entgingen Berlin 2023 der Polizei zufolge 379.010 Euro an Verwarn- und Bußgeldern.

Sendung: rbb24 Inforadio, 08.04.2024, 14:00 Uhr

29 Kommentare

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  1. 29.

    Ja, ich bin sicher. Ich hatte solche Fälle mal während meiner früheren anwaltlichen Tätigkeit.

    Das Auswärtige Amt gibt auch entsprechende Informationen aus: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/259366/95fb05e9a6a89de129f15d27f92f00aa/rundschreiben-beh-diplomaten-data.pdf

  2. 27.

    In den Niederlanden bekommt die Botschaft bei einem Verkehrsverstoß vom Außenministerium ein sogenannten Benachrichtigungsbrief, in dem die Höhe des zutreffenden Verwarnungs-/Bußgeldes genannt wird. Ungefähr die Hälfte dieser Gelder werden von den Botschaften tatsächlich bezahlt. Zusätzlich werden die steuerfreien Tankpässe gesperrt, ausländische Diplomaten erhalten danach weiterhin ihre Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer zurück, müssen dafür jedoch Quittungen aufbewahren und Formulare ausfüllen.
    Die Verhängung von Geldbußen bzw. -strafen gegen Diplomaten ist nach niederländischer Rechtsprechnung nicht möglich.

    Bei Wiederholungstätern und schweren Verkehrsvergehen wird die entsprechende Botschaft ins Außenministerium bestellt. Das wird in Deutschland nicht anders sein.

    In den USA wird ein CD-Kennzeichen nach drei unbezahlten Knöllchen eingezogen.

  3. 26.

    Im Jahr 2017 gab es einen tödlichen Unfall mit einem Radfahrer durch einen Saudischen Diplomaten in der Hermannstrasse. Gibt mehr als genug Beiträge dazu (einfach mal suchen, muss nicht Google sein).
    Dürfte diese Frage wohl mehr als beantworten….

  4. 25.

    Brunkhorst:
    "Kann man so ein Kennzeichen irgendwo käuflich erwerben?"

    Wahrscheinlich im Darknet. Aber vielleicht auch ganz normal. Der Besitz ist wahrscheinlich nicht strafbar. Fahren mit falschem Kennzeichen ist ganz sicher strafbar! Und Fahren ohne Versicherungsschutz (Pflicht-Kfz.-Haftpflichtversicherung) ist selbstverständlich auch strafbar.

  5. 24.

    Nichtbescheuert:
    "Antwort auf [Skeptisch] vom 08.04.2024 um 13:48
    Auch wenn der Diplomat Immunität genießt, muss das Kfz versichert sein, um im Straßenverkehr zugelassen zu werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet, auch wenn es der Diplomat selbst nicht tut."

    Sind Sie sich wirklich sicher, dass das Pflichtversicherungsgesetz auch für diplomatische Kfz. gilt? Oder steht da internationales (Diplomaten)-Recht über unserem nationalen Recht?

  6. 23.

    Kann man so ein Kennzeichen irgendwo käuflich erwerben?

  7. 22.

    Auch wenn der Diplomat Immunität genießt, muss das Kfz versichert sein, um im Straßenverkehr zugelassen zu werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet, auch wenn es der Diplomat selbst nicht tut.

  8. 21.

    schon absurd, Diplomaten die sich so verhalten. Irgendwie widersprüchlich im Kontext zu Ihrer „Berufung“.

    Schade.

  9. 20.

    Und nun lieber rbb, nochmal bitte die prozentualen Zahlen, gemessen an der Größe der Fahrzeugflotte der einzelnen Länder. Ich denke, dass dies ein wenig zur Relativierung des Rankings beiträgt.

  10. 19.

    Danke an "Steffen" und "Immanuel" für Ihre Kommentare und Erklärungen. Diese waren wichtig und richtig. Sehr wichtig sogar für mich, denn Sie haben mir mal wieder gezeigt, dass man immer alles bedenken muss. Danke für Ihre Denkanstöße. Dann bleibt trotz Ihrer richtigen Erläuterungen jetzt nur zu hoffen, dass die Immunität der Diplomaten diese nicht vergessen lässt, dass auch Sie im Straßenverkehr Verantwortung für andere Menschen zu tragen haben und Sie sich dementsprechend verhalten.

  11. 18.

    Diplomaten genießen Immunität!

    Ich denke, es könnte hier - ähnlich wie bei unbekanntem Verkehrsunfallverursacher - die gesetzliche Verkehrsopferhilfe (s. Wikipedia) eintreten. Die Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe sind eingeschränkt gegenüber den Ansprüchen gegen schadenersatzpflichtigen Unfallverursachern.

  12. 17.

    Skeptisch:
    "Ich werde es nie verstehen, warum Diplomaten auch bei Verkehrsverstößen Immunität genießen. Denn schließlich sind sie dabei in erster Linie Verkehrsteilnehmer und nicht Diplomaten. Woher weiß man denn, ob sie nicht privat unterwegs waren? Ihren Status nutzen sie an dieser Stelle mit Sicherheit aus. Aber wahrscheinlich haben sie sich längst daran gewöhnt, dass sie fahren können, wie sie wollen. Ich möchte nie und nimmer in einen Unfall mit einem Diplomatenwagen verwickelt werden."

    Es geht hier nicht um "privat" oder "diplomatisch"!

    Diese Regelung ist trotz Missbrauchsgefahr sehr sinnvoll. ANderenfalls würden undemokratische Länder einfach mal so Diplomaten privat in Unfälle verwickeln und damit andere Staaten erpressen können. Russland, Iran, China, Nordkorea etc. würden ausländische Diplomaten wegen fingierter Unfälle oder anderer fingierter "Straftaten" (z.B. Meinungsäußerung) belangen, so wie er schon ausländische Touristen einfach so einsperrt.

  13. 16.

    Wenn Sie einen Unfall mit einem Diplomatenfahrzeug haben, haben Sie ein echtes Problem, denn dann bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Die Immunität gilt tatsächlich auch da in vollem Umfang.

  14. 15.

    Das Problem dabei ist, dass die Immunität allumfassend völkerrechtlich vereinbart wurde. Das hatte seinen Grund darin, dass ausländische Diplomaten, insbesondere eines verfeindeten Landes, vor Repressalien jeglicher Art geschützt werden sollten, indem ihnen nicht wegen nichtiger Anlässe das Leben schwer gemacht werden kann oder damit Strafen erpresst werden. Leider hat das inzwischen weltweit dazu geführt, dass Botschaftspersonal die lokalen Vorschriften und Gesetze allerhöchstens als Empfehlungen betrachtet. Leider sind da auch deutsche Diplomaten im Ausland nicht immer ein nachahmenswertes Beispiel. Hier müsste zwingend das Völkerrecht nachgebessert werden, was aber wenig Aussicht auf Erfolg hat.

  15. 14.

    "Man kann aber Mehrfachtäter ausweisen."
    Schnell geschrieben und nicht weit genug gedacht!

    Um Täter zu ermitteln, brauchen Sie die Mitarbeit der diplomatischen Vertretung, die diese sicherlich mit Berufung auf den Status verweigern wird. Also wollen Sie die Botschaft schließen und alle diplomatischen Vertreter ausweisen?
    Nur weil der Gärtner zwei mal im Halteverbot neben dem Gartenmarkt stand und auf dem Heimweg Zeit aufholen musste? ;-)

  16. 13.

    Sie kennen sich doch rechtlich hier immer so gut aus. Zumindest machen Sie den Eindruck auf mich. Wissen Sie eigentlich, was passiert, wenn man in einen Unfall mit einem Diplomatenwagen verwickelt ist, egal ob als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer? Wie weit greift dort eigentlich die Immunität, wissen Sie das?

  17. 12.

    Ein sicherlich besonders krasses Beispiel eines deutschen Diplomaten findet sich hier:

    https://www.sueddeutsche.de/panorama/umstrittenes-urteil-der-raser-mit-dem-roten-nummernschild-1.141237

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