Prozess um rechtsextreme Anschläge in Neukölln - Brandstiftung kann theoretisch auch versuchte Tötung sein

Mo 29.08.22 | 15:11 Uhr | Von Torsten Mandalka
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Die Angeklagten sitzen im Gerichtssaal des Kriminalgerichts Moabit hinter ihrern Anwälten und verdecken ihre Gesichter. (Quelle: dpa/Christian Ender)
Video: rbb24 13 Uhr | 29.08.2022 | Juliane Kowollik | Bild: dpa/Christian Ender

Vor dem Amtsgericht Tiergarten hat am Montag der Prozess um die Neuköllner Anschlagsserie begonnen. Am ersten Verhandlungstag wurde breit erörtert, ob es in dem Komplex auch um ein versuchtes Tötungsdelikt gehen könnte. Von Torsten Mandalka

Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen hat am Montag in Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten der Prozess nach einer Serie rechtsextremer Brandanschläge und Drohungen im Bezirk Neukölln begonnen.

Zwar brauchte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft mehr als eine halbe Stunde, um die Anklagen zu verlesen, es dominierte aber zu Prozessbeginn vor allem die Verteidigung – um sich über Verfahrensfragen auszulassen.

Angeklagte verweigern die Aussage

Am ersten Verhandlungstag fehlten zwei der ursprünglich fünf Angeklagten. Gegen einen war das Verfahren schon vor einigen Tagen durch Verhängung eines Strafbefehls über 900 Euro wegen Sachbeschädigung abgetrennt worden. Der andere, der stadtbekannte Rechtsextremist Oliver W., hatte sich am Morgen krankgemeldet. Auch das ihn betreffende Verfahren wurde abgetrennt, Richterin Ulrike Hauser behielt sich aber – wie sie betonte – Zwangsmaßnahmen gegen ihn vor.

Die drei verbliebenen Angeklagten machten zu Prozessbeginn von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Vom Hauptangeklagten, dem früheren Neuköllner NPD-Funktionär Sebastian T., hieß es nur: "Derzeit keine Angaben."

Für dessen engen Freund, den vormaligen AfD-Parteigänger Tilo P., ergriff Verteidiger Mirko Röder das Wort, das er an den Linken-Politiker und Nebenkläger Ferat Kocak richtete. Sein Mandant sei unschuldig, sehe aber, dass Kocak - dessen Auto nachts in einem Carport direkt neben seinem Haus angezündet worden war - persönliches Leid erfahren habe. Das bedauere er und hoffe, dass er das verarbeiten könne. Später vor der Tür sagte Kocak in die Kamera von rbb24-Recherche: "Dem Anwalt nehme ich es ab, dem Hauptverdächtigen nicht."

Kocak war auf seine Beschwerde hin erst am Freitag vom Landgericht als Nebenkläger zugelassen worden. Das Amtsgericht unter Richterin Hauser hatte das zunächst abgelehnt. Das Landgericht begründete die Nebenklage-Zulassung unter anderem damit, dass es eine "materiell-rechtliche Möglichkeit" gebe, dass die beiden Hauptangeklagten T. und P. auch wegen versuchten Mordes oder versuchten Totschlags verurteilt werden. Jedenfalls habe ein Verletzter – in diesem Falle Kocak – das Recht, als Verfahrensbeteiligter darauf hinzuwirken, auch wenn eine Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts tatsächlich ungewiss sei.

Der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt. Leider.

Richterin Hauser

Diskussion um theoretische Verurteilung wegen versuchten Mordes

Ferat Kocak saß deswegen also am Morgen neben seiner Anwältin mit im Gerichtssaal. Was auf Seiten der Verteidigung Unruhe auslöste. Nicht nur, dass Kocak als Linken-Abgeordneter und Mitglied des Neukölln-Untersuchungsausschusses in einer schwierigen Doppelrolle sei - wenn darüber hinaus auch noch theoretisch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes im Raum stehe, was eigentlich abwegig sei, müsse der Prozess direkt vor dem Landgericht verhandelt werden. Ein solcher Vorwurf sprenge nämlich die Kompetenzen des Amtsgerichts. Außerdem habe sich die Verteidigung auf die neue Sachlage nicht genügend vorbereiten können.

"Der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt", sagte Richterin Hauser nach einer kurzen Verhandlungspause. Dadurch, dass sie dann noch das Wörtchen "leider" ergänzte, wurde sehr deutlich, dass sie dieses Verfahren nicht herbeigesehnt hatte. Für ein versuchtes Tötungsdelikt gebe es – Stand jetzt – keinen hinreichenden Tatverdacht, lautete die Begründung des erweiterten Schöffengerichts. Da man außerdem in den kommenden Verhandlungstagen über die Sachbeschädigungs- (es geht dabei vor allem um Propaganda in Bezug auf den früheren Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß) und Betrugsdelikte reden werde, vorläufig noch nicht über die Brandstiftungen, habe die Verteidigung auch ausreichend Gelegenheit, sich in die Tötungsdelikt-Frage einzuarbeiten.

Prozess geht Mittwoch weiter

Das Verfahren wird am Mittwoch fortgesetzt – möglicherweise dann mit noch einem Angeklagten weniger und nur noch gegen die Hauptangeklagten Sebastian T. und Tilo P. Ein entsprechender Antrag zur Abtrennung des Verfahrens gegen den verbliebenen dritten Angeklagten Samuel B. liegt jedenfalls schon vor – ihm werden nämlich auch vergleichsweise kleine Sachbeschädigungsdelikte vorgeworfen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 29.08.2022, 9:00 Uhr

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Beitrag von Torsten Mandalka

67 Kommentare

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  1. 67.

    Hat mit meiner "Ideologie" nix zu tun Herr Steffen. Sie schreiben schlicht die Unwahrheit. Ob aus Unwissenheit oder Absicht kann ich nicht beurteilen. Am Ende steht halt die Unwahrheit.
    Im NSU-Prozess Tschäpe u.a. ist die Bundesanwaltschaft nicht der Frage nachgegangen, dass es einen organisatorisch-gemeinschaftlichen Zusammenhang von Personen hat geben müssen, die die Feindeslisten fertigten, die bundesweiten Anschlagsorte der NSU auskundschafteten.
    Die BAW hat hier also anders als in Verfahren gegen Linksterrorismus nicht mit den strafrechtlichen Mitteln des §129a - terroristische Vereinigung gearbeitet. Mittäterinnen und Beteiligte wurden nicht ermittelt, noch verurteilt. Tatbeiträge, Unterstützung, Mitgliedschaft nicht als Teil einer terroristischen Vereinigung be- und verurteilt.
    Ich kann für Sie ja nicht die Justizgeschichte ändern. Nur damit das in Ihr falsches Weltbild passt. Sie müssen sich ja nicht an die Wirklichkeit halten. Ich bin aber an Realität interessiert.

  2. 66.

    Nun weiss ich nicht, welches "Klientel" ich Ihrer Ansicht nach vertrete.

    Aber auch Sie scheinen über die polizei- und justizhistorischen und alltagspolitischen Fakten nicht informiert zu sein.
    Es gibt keine strafrechtliche oder repressive Nachlässigkeit "gegen Linksextremismus" Das ist ein ewiges Märchen das der Archivlage, der Justiz- und Polizeigeschichte nicht standhält.
    Wieso also wird immer wieder so getan, es ginge es gegen völkisch-nationalistische Militanten besonders hart zur Sache?
    Würde jemand ehrlichen Herzens Gleichbehandlung in Hinblick auf diese Historie fordern - so müssten also völkisch-nationalistische Gewalt ungleich härter bestraft werden als bis dato im Durchschnitt geschieht.
    Stimmt also an dieser Argumentation irgendwas nicht. Vorausgesetzt man akzeptiert die historisch belegbaren Fakten.
    Ich muss Ihnen nicht Zeugnis ablegen wie ich zu einem "linksorientierten" Brandanschlag stehe, Ein solcher steht hier nicht zur Debatte.

  3. 65.

    Oh Gott, die Realität sieht aber voll anders aus!
    Jüngstes Beispiel: in Chemnitz! mit dem Übergriff auch u.a. auf das Jüdische Resturant in Chemnitz, extrem milde Strafen für die Nazi-Täter!
    Dann wenn man (zudem auch lange öffentlich geduldete) - auch strafrechtlich relevante politisch-motivierte Sachbeschädigungen 'beschädigt' das gleiche Gericht zur "Abschreckung" gegen mich eine zudem nicht rechtfertigten Strafe verschärfen wollte. Es wäre - übrigens - nicht gelungen!

  4. 64.

    Martina den meisten Usern hier geht es nicht darum die Tat zu relativieren oder sie zu verharmlosen, sondern eher darum das alle Straftaten mit der gleichen Härte bestraft werden und das hat bei dem Klientel was sie vertreten machmal nicht den Anschein. Ob rechts, links, islamistisch, oben, unten, arm oder reich,vor dem Gesetz sind alle gleich und da geht es nicht darum welchen Hintergrund eine Straftat hat. Meine Frage an Sie, ist ein Brandanschlag der von linksorientierten Menschen verübt wird harmloser und nicht so hart zu bestrafen als von einem rechtsextremen ,weil es nach ihrer Meinung für eine gute Sache ist? Der Justiz und Polizei jetzt zu unterstellen sie wären befangen ,ist naja einwenig übereifrig . Das Gericht urteilt nach Beweis und Faktenlage und kommt dann zu einem Urteil die das hergibt. Es entscheidet nach dem Gesetz und nicht nach guter oder böser Straftat.

  5. 63.

    "...ist also bereits geklärt, dass es sich nicht um ein vorsätzliches Tötungsdelikt handelt?" Die Fakten- und Beweislage scheint offensichtlich nichts anderes zuzulassen, anderenfalls hätte die Staatsanwaltschaft es zur Anklage gebracht. Auch wenn in Ihrer Welt (=Blase) diese angeblich auf dem rechten Auge blind sein soll, kann man sich in der Realität doch sehr stark darauf verlassen, dass gerade bei rechtsextrem motivierten Straftaten der jeweils größtmögliche angeklagt und eingefordert wird. Passt vielleicht nicht in Ihre Ideologie, ist aber schon lange Realität.

  6. 62.

    "Ein Politiker hat in einem Strafprozess kein Recht auf eine Bühne für seine politischen Ansichten." In erster Linie ist Herr Kocak Opfer einer rechtsextremistischen Terrorserie.

    Sie haben meine Frage nicht beantwortet.

    Sie befürchten, dass einem demokratisch gewählten Vertreter unserer Demokratie eine "Bühne geschaffen" wird? Ob aber den Rechtsextremisten eine Bühne geschaffen und die Terrorserie endlich aufgeklärt wird ist ihnen hingegen egal?

  7. 61.

    Aha, Sie sind also für "Sicherheitsbehörden Bund" tätig? Und in dieser Funktion werfen Sie der rbb24 Redaktion das Veröffentlichen von Verleumdungen vor und drohen ihr mit Infocusnahme durch "Ihre" Behörde. Na, Sie scheinen mir ja ein rechter Spezialagent zu sein, Klaus.

  8. 60.

    "Versuchter Mord wird mit Sicherheit nicht geringer bestraft als Brandstiftung." Das ist an sich korrekt, nur ist der Nachweis einer Mord- oder auch nur Tötungsabsicht in aller Regel kaum zu führen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn gezielt Fluchtwege abgeschnitten werden. Da wir in einem Rechtsstaat leben, werden Täter ausschließlich nach nachweisbaren Motiven bestraft und nicht nach angenommenen. Das ist manchmal ohne Frage schwer zu ertragen, aber dieses Prinzip aufzugeben, würde einer Willkürjustiz Tür und Tor öffnen und wäre damit verfassungswidrig. Daher bleibt in aller Regel nur eine potentielle fahrlässige Körperverletzung als nachweisbarer Tatbestand übrig und deren Strafrahmen ist leider ziemlich gering. Brandstiftung hat dagegen immer einen recht hohen Strafrahmen, da der Rechtsstaat hier automatisch von einer hohen Gefährdungslage ausgeht.

  9. 59.

    Geehrter RBB24,
    richtig. Der Herr Björn bezeichnet die Rechte eines Opfers Nebenkläger sein zu wollen als "Bühne bieten" und der Herr Brandenburger stimmt ein. Beide Sorgen sich also mehr darum, dass Opfer ihre Rechte wahrnehmen.
    Insofern weiss ich nicht worüber Herr Brandenburger sich beschwert.
    Ich kann ja nun nichts daran machen, was die Folge einer Haltung, oder Meinung ist. Es ist ja nicht meine.

    Greifen völkische-nationale Militante einen Politiker an, ist das Opfer selbstverständlich weiterhin Politiker.
    Es scheint mir höchst unredlich (gelinde gesagt) erwächst daraus eine Argumentation, die so tut als habe das Opfer die Tat quasi erfunden, oder bausche sie auf, um sich dann eine Bühne zu verschaffen.

    Da möchte man ja nicht Opfer rechten Terrors werden. Kommt es zu Anklage und Prozess, steht man im Verdacht nur Aufhebens machen zu wollen. Rechtloser kann man kaum gestellt sein.

  10. 58.

    Der ursprüngliche Kommentar "Ich hoffe, dass die Kollegin dem Herrn K. keine Bühne schafft" stammt von User "Björn", nicht von User "Brandenburger". Aufgegriffen wurde die Wendung jedoch von mehreren User:innen.

  11. 57.

    Tja, lieber Lothar gäbe es keine geschichtsrevisionistischen, faschistischen Gewaltverbrecher, die Menschen jagen, schlagen und bedrohen! Müsste der rbb auch nicht über ebensolche Gerichtsverfahren berichten. Also wehret den Anfängen!

  12. 56.

    "Im Strafprozess geht's nur um Motive und Lebensumstände der Angeklagten."

    Richtig. Aber immer noch keine Begründung weshalb der Prozess so tief gehängt wird. Angesichts der Motivatlage bei den Angeklagten.
    Und kein sachlich-inhaltliches Argument auf die Frage weshalb die Prozessführung der Amtsrichterin in Sachen Eventualvorsatz so vorgeht.

    Manche haben es immer noch nicht verstanden: Die gesellschaftliche Frage, die Frage der terrorisierten Bevölkerung Neuköllns an Polizei und Justiz ist recht einfach: Wieso gelingt Ermittlung Verurteilung und Beendigung des Nazis-Terrors in Neukölln seit vielen Jahren nicht?

  13. 55.

    Soso Herr Brandenburger Sie verlangen nicht geschrieben zu haben, dass Sie offenbar am meisten schmerzt, dass ein Opfer eines Brandanschlages Ihrer Ansicht nach den Prozess in der Sache "als Bühne nutzt" weil er als Opfer des Anschlages Nebenkläger sein will?
    - obwohl jede und jeder hier diesen Kommentar von Ihnen genauso lesen kann?

    Sie denunzieren ein Opfer des Brandanschlages, das nur seine Rechte einfordert und möchten jetzt aber nicht, dass jemand sagt dass Sie das Opfer eines Brandanschlages denunzieren?
    Das müssen Sie erklären. Ich verstehe Sie nicht.

  14. 54.

    Klaus Sicherheitsbehörden BundMontag, 29.08.2022 | 21:42 Uhr
    Antwort auf [Martina] vom 29.08.2022 um 17:36
    "Laissez Faire gegen "Schwarzen Block" und "Rote Zora" kann nicht nachgewiesen werden. Gibt die materielle Aktenlage nicht her. Zu welchem Zweck behaupten Sie also diese Unwahrheit? "

    ""Rbb, wieso werden solch Verleumdungen veröffentlicht? Sie sind Steigbügelhalter für Linksextremisten und rücken in den Focus unserer Behörde.""

    Es wird veröffentlicht weil niemand bestreiten kann, dass dies die justizhistorische redlich analysierte Geschichte ist: "Laissez Faire gegen "Schwarzen Block" und "Rote Zora" kann nicht nachgewiesen werden.

    Aber wir können ja wieder 30 Jahre brauchen, um uns auch nur annähernd der Wahrheit in Sachen Progrome in Rostock-Lichthagen zu stellen. Wie und durch was sie vorbereitet wurden. Was es bedeutet erklärt der Bundesinnenminister Seiters die Opfer der Progrome zu Tätern.
    Der Mittäter des Lübcke-Mörders schon wieder auf freiem Fuß...

  15. 53.

    Ein Politiker hat in einem Strafprozess kein Recht auf eine Bühne für seine politischen Ansichten.

    In einem Strafprozess geht's nur um das Motiv, die Beweislage sowie die Entwicklung und das Leben der Angeklagten.

    Was nutzt Herrn K. die Nebenklage? Als Nebenkläger hat man das Recht Fragen und Anträge zu stellen. Da die Angeklagten aber nichts sagen möchten, ist das Fragerecht vom Tisch

  16. 52.

    Aber hier wurde kein versuchtes Tötungsdelikt angeklagt. Eine Tötungsabsicht ist auch nicht erkennbar. Darum wurde auch nur beim Amtsgericht angeklagt

  17. 51.

    Herr K. ist dafür bekannt, seine politischen Ansichten raumgreifend dazulegen.

    Er hat zwar als Nebenkläger ein Fragebrecht. Aber das kann eingeschränkt werden. wenn es nicht sachdienlich ist. Die Prozessführung obliegt allein der Amtsrichterin.

    Im Strafprozess geht's nur um Motive und Lebensumstände der Angeklagten.

    Ich habe Herrn K. selbst mal in meinem Saal als Nebenkläger erlebt. Seine Monologe waren sachfremd und raumgreifend.

  18. 50.

    Wenn die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift verfasst. wird nicht zwangsläufig auch verhandelt. Das Gericht muss eine Anklageschrift erstmal zulassen.

    Der Inhalt einer Anklageschrift ist letztlich nur eine Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Für eine Verurteilung ist diese unerheblich

  19. 49.

    "Laissez Faire gegen "Schwarzen Block" und "Rote Zora" kann nicht nachgewiesen werden. Gibt die materielle Aktenlage nicht her. Zu welchem Zweck behaupten Sie also diese Unwahrheit? "
    Rbb, wieso werden solch Verleumdungen veröffentlicht? Sie sind Steigbügelhalter für Linksextremisten und rücken in den Focus unserer Behörde.

  20. 48.

    "Außerdem habe sich die Verteidigung nicht genügend auf die neue Sachlage vorbereiten können". Also nach dem Motto: Die Neonazis und ihre Anwälte hatten nicht genug Zeit, Argumente für ihr menschenverachtendes Verhalten zu sammeln. Dass muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...

  21. 47.

    Es ist unerträglich was hier an linksfaschistischer Hetze veröffentlicht wird. Der Verfassungsschutz sollte sich der Sache mal annehmen.

  22. 46.

    Hier geht es um Straftaten von Berliner Rechtsextremisten - und dazu meinen Sie anmerken zu müssen, wie ekelhaft es ist, welche Bühne hier dem "Schwarzen Block" und der "Roten Zora" geboten wird. Das ist mal ein recht kurioser Gedankensprung aus der Brandenburger Provinz.

  23. 45.

    Rbb24
    Ich verlange das dieser Beitrag gelöscht wird. Was mir unterstellt wird habe ich in meinem Kommentar nicht geschrieben. Da mir hier Nazigedankengut unterstellt wird ist eine rote Linie überschritten, wenn sie das freigeben.

  24. 44.

    Ich habe keine Verständigungsprobleme mit der deutschen Sprache, und wenn es auch Zitat in diesen Beitrag ist, der ganze Text + das Zitat lassen unmissverständtlich die Identifitierung mit den Selbigen erkennen, ansonsten hätten Sie ihn nicht genutzt. Ja, man kann sich auch hinter Zitaten verstecken.
    Eine andere Möglichkeit, Zitat als Angriff gegen einen vermeintlichen Gegner, das ist hier nicht zu erkennen.

  25. 43.

    Traurig, wie das an die NSU-Prozesse erinnert, wo Worte wie "Panne" oder "Fehleinschätzung" so oft verwendet wurden, dass der faktische Tathergang verschleiert wurde: Menschenverachtende Radikale lassen sich an politischen Gegnern aus und der Staat und die Gesellschaft schauen zu...

  26. 42.

    "Ich vermisse die Veröffentlichung meiner Antwort auf Beitra #20 von SD, wo behauptet wird , das man sich mit einer antifaschistische Position per se zu Demokratie bekennt, "

    Ich halte ihnen zugute dass sie mit der deutschen Sprache Verständigungsprobleme haben aber das habe ich nie behauptet. Ich habe zitiert.

  27. 41.

    Meines Wissens ist vor Gericht ziemlich erheblich, wie die Anklageschrift lautet und welche Dinge dadrin schriftlich benannt werden, worauf die Anklage gestützt wird incl. welche Paragraphen benannt werden. Brandstiftung bleibt Brandstiftung.

  28. 40.

    Sorry, aber wir haben keine politischen Anklagen. Motive des Tatverdächtigen können politisch motiviert sein. Aber was Sie hier versuchen, ist eine politische Verurteilung. Ich bin froh über unser Rechtssystem. Und wer hier der Justiz etwas pauschal unterstellt sollte mal grundsätzlich überlegen, ob er nicht ähnlich tickt wie der politische Gegner.

  29. 39.

    "Unsere Justiz versucht ihrem Verfassungsauftrag nachzukommen und die Taten mit den im Gesetz vorgesehenen Strafen zu ahnden."
    Unsere Justiz hat bislang nicht verinnerlicht, Diener im STAAT zu sein!

    ZDF Doku 2.6.2015 Deutscher Unrechtsstaat
    Unschuldig hinter Gittern | Weggesperrt und abgehakt; Video 44 Minuten
    Jurist Thomas Darnstädt hält eklatante Fehlurteile für sehr viel häufiger als es die Justiz wahrhaben möchte, und für Systembedingt!
    "Die Justiz hat was zu verbergen. Richter sind meiner Ansicht nach, von dem was sie da machen müssen, systematisch überfordert! Die Hauptarbeit ist, raus zu kriegen:
    Wer hat was getan! Und das hat man nirgendwo gelernt. Kein Richter hat gelernt, wie man die Wahrheit herauskriegt!
    Kein Richter hat während seiner Ausbildung etwas über Zeugenvernehmung, über Psychologie, über Soziologie gelernt!"

    Thomas Darnstädt ist ein deutscher Jurist, Journalist und Autor mit den Schwerpunkten Polizeirecht, Bürgerrechte und internationales Recht.

  30. 36.

    Zur Sache vor allem Damen und Herren, die unangemessene (An)Forderungen an eine ordentliche Beweisaufnahme in diesem Verfahren feststellen wollen.

    Eventualvorsatz.

    "Wie alle auslegungsbedürftigen Bestimmungen unterliegt auch diese Abgrenzung dem Wertewandel." (...)
    https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

    Genau darum geht der sachliche Teil der Diskussion. Wie handhabt die Justiz in diesem Fall den Eventualvorsatz. In welche Tradition stellt es sich. Denn hier haben die entscheidenden Richterinnen, wie das namentliche Personal der Staatsanwaltschaft Spielraum.
    Sofern ein Prozess öffentlich ist und sein muss, ist dies die legitime öffentliche Frage. Erste Bürgerpflicht: Rechtspraxis kritisch und kundig hinterfragen.
    Angesichts jahrelangem Terror aus völkisch-nationalistischer Hasspolitik in Neukölln, darf und muss Öffentlichkeit bei der Frage des "Wertewandels" intervenieren.
    Wird selbstverständlich im Täter-Milieu ungern gesehen. Aber das ist ja logisch.

  31. 35.

    Hallo rbb24,
    Ich vermisse die Veröffentlichung meiner Antwort auf Beitra #20 von SD, wo behauptet wird , das man sich mit einer antifaschistische Position per se zu Demokratie bekennt,
    Ist ein Widerspruch gegen solche These bei ihnen ein Grund zur Zensur, tja, wo bleibt dann die hochgehaltene Meinugsfreiheit?

  32. 34.

    "Wäre ja auch merkwürdig, dass 5 Jahre von einem Tötungsdelikt keine Rede ist und einige Tage vor Prozessbeginn ein Tötungdelikt ventiliert wird."

    Weil Beweise unterdrückt wurden? Nicht nur bei der Polizei?

    "Sonst müßte das Verfahren ausgesetzt werden, da für solche Delikte das verhandelnde Gericht gar nicht zuständig wäre."

    Tja, das ist ja auch nicht die erste "Panne" in diesem jahrelangen Trauerspiel.

  33. 33.

    "Prozess geht Mittwoch weiter"
    Furcht vor einem gelebten weiter so?

    Berlin – Schicksalsjahre einer Stadt https://www.rbb-online.de/berlin-schicksalsjahre/
    Erstausstrahlung am 11.04.2020/rbb Das Jahr 2000
    Video 1:28:39
    Ab Min. 11:06 Rita Süssmuth "Es hat mich sehr erschrocken gemacht. Weil ich, jetzt werden Sie vielleicht sagen: "Waren sie so naiv?"
    Aber ich hab mir nicht vorstellen können, dass dieser nationalistische, rassistische und antisemitische Ton wieder. Deswegen ist das Jahr 2000 ein bedrückende Zeit gewesen. In welchem Maße diese, ich will‘s nicht gleich das Böse nennen, aber das Ungute und nicht akzeptable wieder hochkam."
    Zum NPD-Aufmarsch durchs Brandenburger Tor.

    Zitat von Theodor W. Adorno:
    "Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in
    der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der
    Faschisten in der Maske der Demokraten."
    Erziehung nach Auschwitz, Erziehung zur Mündigkeit. Suhrkamp, 1. Auflage 1971, ISBN 3-518-36511-8, Seite 88

  34. 32.

    "Dies gelingt nicht immer: So enden manche Wirtschaftsdelikte in Anwaltsschlachten ohne Ergebnis.
    Oder ab und an werden Vergewaltiger oder Schlägertypen zu oft auf freien Fuß gesetzt, weil manche an Endlos-Resozialisierung glauben.
    Alles in allem arbeitet unsere Justiz jedoch gut. "

    Klassisches derailing, was haben Wirtschaftskriminalität mit einer rechtsterroristischen Anschlagserie zu tun? Noch dazu wenn Mordanschläge unter den Augen der ermittelnden Beamten statfinden können und Opfer nicht gewarnt werden?

    Oder ermitelnde Beamten sich mit dem Tatverdächtigen in einer Szenekneipe treffen oder ein anderer Beamter zusammen mit Rechtsextremisten einen Afghanen zusammenschlägt?

  35. 31.

    Sorry: Ihre Aussage über unsere Justiz ist höchstens eine Mottenkiste von 1960.
    Unsere Justiz versucht ihrem Verfassungsauftrag nachzukommen und die Taten mit den im Gesetz vorgesehenen Strafen zu ahnden.
    Dies gelingt nicht immer: So enden manche Wirtschaftsdelikte in Anwaltsschlachten ohne Ergebnis.
    Oder ab und an werden Vergewaltiger oder Schlägertypen zu oft auf freien Fuß gesetzt, weil manche an Endlos-Resozialisierung glauben.
    Alles in allem arbeitet unsere Justiz jedoch gut.
    Eine Beeinflussung von Außen (z. B. durch Parteien, Organisationen) hat zu unterbleiben.

  36. 30.

    JurastudentMontag, 29.08.2022 | 16:31 Uhr
    Antwort auf [Martina] vom 29.08.2022 um 12:46
    "Und sei es die Feuerwehrfrau im Einsatz.", Soweit es den in Brand gesetzten Smart des linken Lokalpolitikers angeht, war
    von einem Feuerwehreinsatz in diesem Zusammenhang keine Rede. der Polizeibericht verneinte Feuer am Haus, es seien einige Schmauchspuren durch Ruß festgestellt worden.
    Was ich mich als juristisch interessierter Beobachter frage, ist, wie die Anklage, soweit ersichtlich, ohne Beweise den Tatvorwurf begründet."

    Mir ist nicht klar - worüber schreiben Sie? Einen Feuerwehreinsatz hat es hoffentlich gegeben. Oder wie wurde das KFZ gelöscht?
    Ich hoffe die Brandermittlung geschah nicht durch Polizisten und Polizeibericht.
    Ebensowenig wie die Gefahrenschätzung durch den Brand.

    Mal sehen was ein Brandsachverständiger in einer ordentlichen Beweisaufnahme dazu sagt. Oder wird ein solcher mangels ursprünglich angepeilter Ablehnung von Nebenklage, gar nicht erst zugelassen?

  37. 29.

    "Aber das ist Berlin. Hier der Schwarze Block und in HH die Rote Zora." Nein, hier sind Demokraten und Leute mit ihrer Gesinnung haben da Probleme mit.

    "Diese Bühne wird hier bereits bereit gestellt und bereitwillig genutzt." Ja, es ist schon sehr auffällig wie hier zu den bereits bekannten Namen plötzlich ganz viele "neue" hinzukommen, ihre Netzwerke funktionieren offenbar oder sie kommen hier mit etlichen Sockenpuppen durch.

    "Es ist ekelhaft was hier gegenwärtig abgeht." Da gebe ich ihnen allerdings recht. Es ist sogar widerlich in welchen Ausmaße hier die Unterstützerszene der Rechtsextremisten zu Wort kommt.

  38. 28.

    Aaah, der Herr Björn und der Herr Brandenburger,
    nicht etwa der jahrelange Terror in Neukölln ist ihr Punkt. Auch nicht der Brandanschlag auf das Auto eines Politikers am Haus seiner Eltern.
    Ihr Gegenstand ist, - es ist ein "linker Politiker der die Bühne nutzt"
    Solche "Linken Politiker" haben bekanntlich weder Leben noch Eltern. Sie haben nur Bühnen die genutzt werden.

    Tja - sind Sie doch froh. Möglicherweise war das die Grundhaltung, mit der zunächst noch nicht einmal die Nebenklage eines Opfers zugelassen wurde.

    Im übrigen Herr Brandenburger: Nicht schon wieder die Fakten verdrehen, damit das reaktionäre Weltanschaungsbild stimmt: Laissez Faire gegen "Schwarzen Block" und "Rote Zora" kann nicht nachgewiesen werden. Gibt die materielle Aktenlage nicht her. Zu welchem Zweck behaupten Sie also diese Unwahrheit?

  39. 27.

    Versuchter Mord wird mit Sicherheit nicht geringer bestraft als Brandstiftung. Und wenn bei einer Brandstiftung jemand ums Leben kommt, dann ist das mit Sicheheit nicht mehr Fahrlässig. Auf versuchten Mord kann es übrigens bis zu lebenslänglich geben.

  40. 26.

    Diese Bühne wird hier bereits bereit gestellt und bereitwillig genutzt. Es ist ekelhaft was hier gegenwärtig abgeht. Aber das ist Berlin. Hier der Schwarze Block und in HH die Rote Zora. Und lediglich R-Pfalz geht entschlossen und konsequent dagegen vor.

  41. 25.

    "Ich hoffe, dass die Kollegin dem Herrn K. keine Bühne schafft "

    Sie befürchten, dass einem demokratisch gewählten Vertreter unserer Demokratie eine "Bühne geschaffen" wird? Ob aber den Rechtsextremisten eine Bühne geschaffen und die Terrorserie endlich aufgeklärt wird ist ihnen hingegen egal?

    Noch deutlicher kann man die Zustände in Teilen der deutschen Justiz nicht beschreiben.

  42. 24.

    Wahrscheinlich war er schon mehr als 3 x das Opfer. Er hat es nur nicht gemerkt, weil es so perfide angelegt war.

  43. 23.

    "Und sei es die Feuerwehrfrau im Einsatz.", Soweit es den in Brand gesetzten Smart des linken Lokalpolitikers angeht, war
    von einem Feuerwehreinsatz in diesem Zusammenhang keine Rede. der Polizeibericht verneinte Feuer am Haus, es seien einige Schmauchspuren durch Ruß festgestellt worden.
    Was ich mich als juristisch interessierter Beobachter frage, ist, wie die Anklage, soweit ersichtlich, ohne Beweise den Tatvorwurf begründet.

  44. 22.

    Die Vorsitzende Richterin befand am ersten Prozesstag, dass tatsächliche Anhaltspunkte für die vom Landgericht für theoretische denkbar gehaltene versuchte Tötung derzeit nicht erkennbar seien.
    Wäre ja auch merkwürdig, dass 5 Jahre von einem Tötungsdelikt keine Rede ist und einige Tage vor Prozessbeginn ein Tötungdelikt ventiliert wird.
    Sonst müßte das Verfahren ausgesetzt werden, da für solche Delikte das verhandelnde Gericht gar nicht zuständig wäre.

  45. 21.

    Ich hoffe, dass die Kollegin dem Herrn K. keine Bühne schafft

    Aus ähnlich gelagerten Fällen weiß ich, wie gerne Personen wie Herr K. die Hauptversammlung als Bühne benutzen

  46. 20.

    "Er rief den Slogan "Alerta, Alerta, Antifascista", der bei linksextremen Demonstrationen verwendet wird."

    Der AUCH bei linksextremen Demonstrationen verwendet wird! Korrekt muß es also heißen:

    Er rief den Slogan "Alerta, Alerta, Antifascista", der AUCH bei linksextremen Demonstrationen verwendet wird.

    "Frei übersetzt ist die Bedeutung also „Achtung, Achtung, hier kommen die Antifaschisten!“. Darum ist auch klar, weswegen er momentan so hohe Beliebtheit genießt: In der polarisierenden Gesellschaft positioniert man sich damit klar gegen jegliche faschistische Tendenz. Man bekennt sich von der Sache her zur Demokratie."

    https://www.volksverpetzer.de/kolumnen/politik-dechiffriert/dechiffriert-4-alerta-antifascista/

  47. 19.

    Unsinn! Nennen sie mir Linksterroristen, die eine beispielhafte, jahrzehntelange Terrorserie hinlegen wo Justiz und Polizei weggesehen, vertuscht und absichtlich ignoriert haben.

    Die Terrorserie wird hier von ganz bestimmten Kreisen auf die beiden Brandanschläge und Mordrohungen als "Klingelschmiereien" verharmlost.

    https://www.deutschlandfunk.de/rechtsextreme-gewalt-in-berlin-die-neukoellner-102.html

  48. 18.

    Weil die deutsche Justiz Nazis immer noch mit Samthandschuhen anfasst. Wäre das eine linksextremistische motivierte Terrorserie gewesen säßen alle amt Hintermännern schon längst hinter Gittern und wären wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung angeklagt gewesen.

    Aber wen die deutsche Justiz nach dem Mord an Walter Lübcke (u.a. Markus H.) und des sogenannten "NSU" und deren Hintermänner noch wundert, der muß sich mindestens grenzenlose Naivität vorwerfen lassen, wenn nicht andere Motive.

  49. 16.

    Die Frage stellt sich bei allen Brandanschläge unabhängig der politischen Richtung.

  50. 15.

    "Sonderermittler stellten Fehler bei den Ermittlungen fest"
    Jenen nachlaufen, die vor _ihrer Ausbildung_ im Polizeidienst die Belehrung und Erklärung zu unterschreiben haben?
    Belehrung und Erklärung zur Verfassungstreue vom 29.11.2009 (BGBl. I S. 2232).

    Rbb24 "Bedrohung vor allem durch Rechtsextreme" 17.7.2022
    Woidke unterstützt Pläne für Verfassungstreuecheck von Beamten -29 Kommentare-
    Der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke unterstützt das Vorhaben, Beamte auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen.

    "Wir wollen klarstellen, dass der Öffentliche Dienst selbstverständlich kein Betätigungsort sein darf für Verfassungsfeinde." Die Bedrohung gehe vor allem vom Rechtsextremismus aus, sagte Woidke.

    Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag WD 1 -3000- 012/17 vom 18. Aug. 2017
    Parlamentarische und zivilgesellschaftliche Initiativen zur Aufarbeitung des sogenannten Radikalenerlasses vom 28. Januar 1972
    3.2 Parlamentarische Initiativen auf Ebene der Länder

  51. 14.

    Sehe ich anders.
    Sicher - man kann sagen: Brennt etwas. Egal wo. Am Ende kann man nicht sicher sein, ob jemand getötet wird. Und sei es die Feuerwehrfrau im Einsatz.

    Aber dieser Gedanke führt vom vorliegenden Sachverhalt weg. Es brennt nicht irgendwo irgendwas. Sondern ein Auto neben einem bewohnten Haus. Das auch mal einen Gastank haben kann. Plus Motiv. Aus Hass. Organisiert. Überzeugt.

    Zudem ist es nicht ungewöhnlich Anklagen "in Tateinheit mit" anzuklagen. Dann wird der Mörder auch nicht wegen Urkundenfälschung verurteilt, nur weil der Mord "in Tateinheit mit Urkundenfälschung" angeklagt wurde

    Wir müssen ja nicht drumrumreden. Es liegt viel in der "freien Beweiswürdigung" der Richterin, insofern ist es auch Ausdruck ihres Verurteilungswillens, welche Straftaten sie erkennt.

    Traditionell ist der Verurteilungswille der geerbten westdeutschen Justiz gegen Rechts nicht so akribisch.
    Der Rechte ist der vom rechten Weg abgekommene, der Linke Staats- und Justizfeind.

  52. 13.

    "Ihre schreierische Forderung würde also eher zu einer geringeren Strafe im Falle einer Verurteilung führen."

    Kein Wunder. Auch wenn die "Forderung" nicht "schreierisch", sondern rechtsstaatlich ist.

    "Er sei drei Mal Opfer geworden, so Kocak: "Erst die Nazis, dann die Polizei, die mich nicht gewarnt hatte, und dann die Justiz, die der Meinung ist, dass ein Opfer von Nazi-Terror nicht genug gelitten hätte."

  53. 12.

    Nein, stellt sich nicht. Außer den Unterstützern der Rechtsextremisten.

  54. 11.

    Ein vorsätzlicher Brandanschlag, sogar mit Wiederholungsmoment und ein entfernter Verdacht einer möglichen Tötungsabsicht, wäre für mich kein Grund, diesem fiktiven Tötungsdelikt nachzugehen. Brandstiftung ist immer mit Inkaufnahme von Körperverletzungen und Tötung verbunden, da muss ich nicht noch zusätzlich das Risiko als Ankläger eingehen. Wie würde wohl ein Freispruch ankommen? Oder Einstellung aus Mangel an Beweisen. Da lieber die sichere Anklage wegen der Brandstiftung. Das Strafmaß ist unabhängig ein anderes Thema.

  55. 10.

    MarioBerlinMontag, 29.08.2022 | 08:50 Uhr
    Antwort auf [Martina] vom 29.08.2022 um 08:35
    "Dieselbe Frage stellt sich auch bei linksextremisten welche Brandanschläge ausüben."

    Nein Herr Mario. Hier schreiben Sie mittels rhetorischer Formulierung eine funktionelle Unwahrheit.

    Dieselbe Frage stellt sich nicht. Verdächtige, Angeklagte die als "Linksextremisten" markiert sind, werden zu höheren und härteren Strafen verurteilt. Ihre Taten werden häufiger als Organisationsdelikt angeklagt. Weshalb jede Tat nach dem Kollektivschuldprinzip, gegen jeden Mittäter mit unterschiedlichen Tatanteil verurteilt werden kann.

    Diese Tatsache ist keine "linke Opferpropaganda" Sie ist in den Archiven der Justiz, in der nachprüfbaren Rechtspraxis nachweisbar.

    Weshalb Sie also schreiben müssten: Weshalb wird gegen Rechtsextremisten nicht so konsequent, hart und gerne mal fragwürdig - aber eben hart - vorgegangen, wie wir es bereits gegen "Linksextremismus" selbstverständlich finden?

  56. 9.

    "Im Mittelpunkt des Prozesses stehen zwei Männer im Alter von 35 und 39 Jahren aus der rechtsextremen Szene, letzterer war zeitweise AfD-Mitglied."

    Na, das ist ja eine Überraschung....

  57. 8.

    Hm Herr Steffen - ist also bereits geklärt, dass es sich nicht um ein vorsätzliches Tötungsdelikt handelt? Woher stammt diese Einschätzung angesichts Gesamtumstände und Motivation der mutmasslichen Täter?
    Inwieweit bestand möglicherweise Interesse KEIN Organisationsdelikt anzuklagen? (Bundes)Staatsanwaltschaften geben sich gerne mal mehr Mühe zu zwei Tatverdächtigen, mindestens noch notwendig dritte Mittäter zu ermitteln, um Organisatonsdelikte nach §129 bzw. 129a anklagen zu können.
    Ist der jahrelange Terror in Neukölln tatsächlich das Werk eines Einzeltäter-Duos?

    Diese Fragen als "schreierische Forderung" zu denunzieren befremdet mich Herr Steffen.
    Von Staatschutzjustiz sind wir sonst anderes gewöhnt. Und das ist ja keine propagandistische Erfindung sondern Fakt: Immer dann, sind Verdächtige /Angeklagte als "links" markiert. Die Archive lügen da nicht.

  58. 7.

    Es mach keinen Unterschied ob Gewalt von rechts, links oder sonst woher angewandt wird. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt hier ebenso, wie auch Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2, Satz 1 "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

    Interessant ist hier die Dokumentation vom ZDF in 10 Teilen:
    1871 - 1919 Folge 9 Rosa Luxemburg und die Freiheit
    Radikale Kämpferin
    Seit ihrer Jugend war Rosa Luxemburg davon überzeugt, dass sich die Welt verändern muss. Sehen Sie in der 9. Folge von "Die Deutschen II", wie Rosa Luxemburg um mehr Gerechtigkeit kämpft.
    Video 43:34 Min. verfügbar bis 12.12.2030

    1859 - 1941 Folge 8 Wilhelm und die Welt
    Zwischen Größenwahn und Depression
    Kaiser Wilhelm II. entpuppt sich als selbstverliebter, prunksüchtiger Monarch. Für die Mehrheit des deutschen Bürgertums aber wird er zum Sinnbild eigenen Strebens nach Glanz und Größe.
    Video 43:22 Min. verfügbar bis 25.12.2028

    Fortgeführt von selbstverliebten und hochmütigen Politikern!

  59. 6.

    Ganz einfach, weil bereits Brandstiftung ein so schweres Verbrechen ist, dass das dafür mögliche Strafmaß höher als die potentielle Strafe für eine fahrlässige Körperverletzung oder Tötung liegt. Ihre schreierische Forderung würde also eher zu einer geringeren Strafe im Falle einer Verurteilung führen.

  60. 5.

    Ich denke, die Staatsanwaltschaft bewertet die aktuelle Beweislage zu gering für eine Verurteilung wegen Tötungsabsicht. Es wäre deshalb blöde, wenn es in diesem Punkt im jetzigen Verfahren einen Freispruch gibt, dann sieht es nämlich schlecht mit einem neuen Verfahren bei neuen Beweisen aus. "Entfernte Möglichkeit" ist Juristensprech, um den Punkt nicht in die Klage aufzunehmen und die Nebeklage trotzdem zuzulassen.

  61. 4.

    Außer den massiven Einschüchterungen gab es auch Mordaufrufe in den vergangenen Jahren oft genug und voll ignoriert von der Polizei!
    Über Jahrzehnte hindurch terrorisierten (auch bekannte) Nazis engagierte Nazi-GegnerInnen, sie schreckten auch vor Mord und Mordversuchen nicht zurück!
    Von dieser Justiz, übrigens auch einer Justiz, die mich persönlich mit härteren Strafen von meinen 'Beschädigungsaktionen' gegen Politisch-motivierte-Sachbeschädigungen abhalten wollten.
    Natürlich o h n e Erfolg!

  62. 3.

    Dieselbe Frage stellt sich auch bei linksextremisten welche Brandanschläge ausüben.

  63. 2.

    Wieso ist ein Tötungsdelikt in diesem Prozess nur "entfernte Möglichkeit"?

    Selbst wenn eine TötungsABSICHT nicht nachweisbar ist, bleiben Tötungsdelikte im Raum, die sich aus Umständen und Durchführung des Brandanschlags ergeben. Weshalb glaubt die Staatsanwaltschaft offenbar im Vorhinein es nicht anklagen zu können? Weshalb eine Beweisaufnahme im Prozess dieser Frage dann auch nicht nachgeht. Ist ein Tötungsdelikt nicht nachweisbar, sind die Angeklagten in diesem Punkt freizusprechen. Dem aber offenbar gar nicht erst nachzugehen, ist Angesicht des konkreten Tatablaufs /-umstände mindestens erstaunlich.
    Dies scheint der Plan gewesen zu sein, bzw. ist der Plan, lehnte das Gericht die Nebenklage Kocak zunächst ab.

    Der Eindruck, man müsse die Justiz quasi überhaupt zu einer Anklage zwingen, setzt sich in diesem Fall ungebrochen fort.



  64. 1.

    Wundert sich da tatsächlich noch jemand, dass die "Völkerrechteverweigerer" weiter machen können, als würde es die Gründung der Bundesrepublik Deutschland nicht gegeben haben?

    Hessen ein besonders unrühmliches Bundesland:
    taz.de 9.7.2017 Kommentar Geheimhaltungsfrist beim VS
    NSU-Bericht bleibt 120 Jahre geheim
    Bis ins Jahr 2134 ist ein Bericht des Verfassungsschutzes über hessische NSU-Kontakte als geheim eingestuft. Das ist das Gegenteil von Aufklärung.
    fr.de 2.8.2020 Geheimhaltungsfristvon 120 auf 30 Jahre gesenkt
    Innenminister Peter Beuth berichtet über Veränderungen im
    Verfassungsschutz und bei der hessischen Polizei.
    Der Bekämpfung des Rechtsextremismus komme dabei "eine herausragende Bedeutung" zu.

    Völkerrechteverweigerer = sich über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR hinwegsetzende oder sogar dagegen agierende (30 Artikel Dezember 1948 von 54 Staaten begründet, aktuell von 193 Staaten ratifiziert); Artikel 4 [Völkerrecht] Weimarer Verfassung 11.08.1919

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