Korruption und regelwidrigem Verhalten vorbeugen - Compliance im rbb
Das Compliance-Management-System des rbb
Compliance umschreibt die Summe der organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen, die gewährleisten, dass sich Organe (Vorstand, Geschäftsführer, Intendanten) und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtmäßig verhalten. Im rbb existiert ein umfangreiches Compliance-Regelwerk, das für alle Mitarbeitenden frei zugänglich ist.
Zur Umsetzung der den rbb betreffenden gesetzlichen Vorschriften hat die Intendantin des rbb interne Regelungen in Form von Dienstanweisungen und Ordnungen erlassen. Ein Verhaltenskodex fasst als übergeordnetes Regelwerk das Selbstverständnis, die Werte und die Verhaltensvorgaben im rbb zusammen. Die wichtigsten Grundsätze der Regelwerke werden allen Mitarbeitenden in einer webbasierten Compliance-Schulung vermittelt. Eine regelmäßige Auffrischung der Schulung alle zwei Jahre ist verpflichtend. Für Führungskräfte werden zusätzlich in verpflichtenden Präsenzschulungen die spezifischen Aufgaben der Führungskräfte im Compliance-Management-System (CMS) des rbb vermittelt. Darüber hinaus werden anlassbezogene Schulungen durchgeführt.
Die Compliance-Beauftragte des rbb verantwortet gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 rbb-Staatsvertrag den stetigen Ausbau des CMS. Sie ist fachlich weisungsfrei, unabhängig und der Intendantin unmittelbar als Stabsstelle zugeordnet.
Compliance-Hinweise
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Für die Abgabe von Compliance-Hinweisen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und gemäß der Dienstanweisung Compliance (hier abrufbar) hält der rbb verschiedene Meldewege bereit:
· Hinweisgeberinnen und -geber können sich an die Compliance-Beauftragte als interne Meldestelle i.S.v. § 14 HinSchG oder an die anwaltliche Ombudsperson Frau Rechtsanwältin Dr. Kathrin Niewiarra wenden (§9 Abs. 4 Satz 1 rbb-Staatsvertrag). Die rbb-Compliance-Beauftragte bzw. die anwaltliche Ombudsperson nehmen alle Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch entgegen. Vertraulichkeit ist hierbei gewahrt.
· Als weitere Möglichkeit zur Abgabe von Compliance-Hinweisen steht die Nutzung des digitalen Hinweisgebersystems zur Verfügung. Auf dieser sicheren Plattform kann – falls gewünscht – vollständige Anonymität gewahrt werden. Es besteht hierbei auch die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen. Zugang zu den über das Hinweisgebersystem abgegebenen Hinweisen hat ausschließlich die Ombudsperson Frau Dr. Niewiarra bzw. während ihrer Abwesenheit eine anwaltliche Stellvertretung. Die Hinweise werden gemäß den Vorgaben des HinSchG und der Dienstanweisung Compliance bearbeitet. Dabei arbeiten Frau Dr. Niewiarra und die Compliance-Beauftragte des rbb eng zusammen. Die Identität der hinweisgebenden Person gibt Frau Dr. Niewiarra – soweit diese ihr bekannt ist - selbstverständlich nur mit deren Zustimmung gegenüber dem rbb preis.
Was ist ein relevanter Compliance-Hinweis?
Hinweisgegenstände
Die Meldewege sind für Hinweise auf (potenzielle) Verstöße gegen gesetzliche oder rbb-interne Vorschriften eingerichtet. Infrage kommen u. a. folgende Verstöße:
· Verletzungen der Menschen- und/oder Grundrechte
· Korruptionsstraftaten und ähnliche Fälle (Betrug, Untreue, Unterschlagung etc.)
· sonstige Straftaten
· Verstöße gegen das Kartellrecht, das Medien- und Rundfunkrecht sowie das Urheberrecht
· Verstöße gegen eines der im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) genannten Diskriminierungsmerkmale, Mobbing, Stalking, sexualisierte Gewalt
· Verstöße gegen Datenschutzrecht
· Weitere Fälle der Missachtung von rbb-internen Regelungen
Relevanter Hinweis
Damit ein Hinweis als „relevanter Compliance-Hinweis“ im Sinne des HinSchG und der Dienstanweisung Compliance gewertet werden kann, muss er entweder Wissen über tatsächliche oder mögliche Compliance-Verstöße oder aber zumindest begründete Verdachtsmomente enthalten. Das sind etwa Beschreibungen eines konkreten Sachverhaltes, aus dem sich ein Fehlverhalten ergibt, nicht aber allgemeine Anfragen, Auskunftsersuchen oder allgemeine Bitten um Stellungnahmen. Die Meldestellen sind auch keine Anlaufstellen für allgemeine Beschwerden, Unmutsäußerungen und Ähnliches.
Was passiert mit einem abgegebenen Compliance- Hinweis?
Unabhängig davon, über welchen Meldeweg ein Hinweis abgegeben wird, gestaltet sich das Verfahren wie folgt:
Die Empfängerin/der Empfänger des Compliance-Hinweises bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang des Hinweises spätestens sieben Tage nach Eingang. Die Compliance-Beauftragte bzw. die anwaltliche Ombudsperson nehmen sodann eine sog. Erstbeurteilung des Hinweises vor. Dabei ersucht sie die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen zu dem Sachverhalt. Sodann wird die Stichhaltigkeit des Hinweises geprüft. Dabei kommt es darauf an, ob der Hinweis nachvollziehbar und frei von Widersprüchen, mithin schlüssig ist. Kommt die Compliance-Beauftragte bzw. die Ombudsperson zu dem Ergebnis, dass ein Hinweis nicht stichhaltig ist, bemüht sie sich zunächst, weitere Informationen von der hinweisgebenden Person zu erhalten. Sollte der Hinweis gleichwohl nicht stichhaltig bleiben, schließt sie das Verfahren ab und teilt dies der hinweisgebenden Person mit. Erweist sich der Hinweis nach der Prüfung als stichhaltig, so ergreift die Compliance-Beauftragte angemessene Folgemaßnahmen und informiert die hinweisgebende Person darüber innerhalb von drei Monaten. Hinweise werden während des gesamten Verfahrens grundsätzlich vertraulich behandelt. Wenn im Zusammenhang mit einer Compliance- Untersuchung personenbezogene Daten ausgewertet werden sollen, ist das beabsichtigte Vorgehen zuvor mit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten des rbb, Frau Nicoleta-Simina Constantin, abzustimmen. Näheres zum Verfahren ergibt sich aus der Dienstanweisung Compliance.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die Compliance-Beauftragte.