rbb Fernsehzentrum Berlin
Bild: dpa/Sommer

- Die Kontrollgremien des rbb

Rundfunkrat und Verwaltungsrat: Das sind die Kontrollgremien des rbb. Sie überwachen die programmlichen und unternehmerischen Entscheidungen des rbb. Dabei sind die Mitglieder der rbb-Gremien ehrenamtlich tätig. Sie erhalten gemäß § 25 rbb-Satzung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,- € und ein Sitzungsgeld in Höhe von 75,- €. Mitglieder, die eine besondere Funktion innehaben, erhalten eine höhere Aufwandsentschädigung. So erhalten der/die Vorsitzende des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 700,- €. Ihre jeweiligen Stellvertreter sowie die Vorsitzenden der Ausschüsse und die/der Vertreter/in im ARD-Programmbeirat erhalten monatlich eine Aufwandsentschädigung von 500,- €.

Rundfunkrat

Der Rundfunkrat ist eines der beiden Kontrollorgane des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Berlin-Brandenburg. Er überwacht die Einhaltung des im rbb-Staatsvertrag festgelegten Auftrages und berät die Intendantin in allgemeinen Angebotsangelegenheiten. Seine Aufgaben sind in § 13 rbb-Staatsvertrag definiert.

In seiner vierjährigen Amtszeit vertritt der Rundfunkrat des rbb die Interessen der Berliner und Brandenburger Bevölkerung. Die Zusammensetzung des Rundfunkrates wird durch den rbb-Staatsvertrag, in § 14 Abs. 1, festgelegt. Hintergrund für die Zusammensetzung ist die Sicherung der Meinungsvielfalt, die sich im Programm des rbb widerspiegeln soll. Der Rundfunkrat selbst hat keinen Einfluss auf seine Besetzung. Derzeit gehören ihm 29 Mitglieder an (eine Rundfunkratsposition ist unbesetzt). Sie setzen sich aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vertreten sie das öffentliche Leben und damit die Allgemeinheit der Länder Berlin und Brandenburg. Die Mitglieder sind an Aufträge von Parteien oder Organisationen nicht gebunden.

Aus seiner Mitte benennt der Rundfunkrat Mitglieder für einen Programmausschuss sowie einen Haushalts- und Finanzausschuss. Für die Durchführung von Drei-Stufen-Test-Verfahren hat er einen Telemedien-Ausschuss gebildet. Die Ausschüsse unterstützen den Rundfunkrat bei der Vorbereitung seiner Beratungen und Beschlüsse.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Rundfunkrates gehört es, die Intendantin/den Intendanten zu wählen und in allgemeinen Angebotsangelegenheiten zu beraten sowie das bereits ausgestrahlte Programm des rbb auf die Einhaltung des in § 3 rbb-Staatsvertrag formulierten öffentlich-rechtlichen Auftrages zu überwachen.

Weitere Aufgaben des Rundfunkrates:
- Neben der Wahl der Intendantin/des Intendanten, Wahl der Direktorinnen/Direktoren und der Verwaltungsratsmitglieder,
- Genehmigung des Geschäftsberichts und Feststellung des jährlichen Wirtschaftsplans,
- Erlass von Satzungen
- Zustimmung zur Finanzordnung
- Beschlussfassung über Telemedienkonzepte (Drei-Stufen-Test-Verfahren)
- Erlass von Richtlinien zum Genehmigungsverfahren neuer oder veränderter Telemedien

Die Sitzungen des Rundfunkrates sind öffentlich. Sie finden im Wechsel in Berlin und Potsdam statt. Informationen zu den Sitzungen des Rundfunkrates finden Sie auf den Seiten des rbb Rundfunkrates.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin/des Intendanten mit Ausnahme der inhaltlichen Gestaltung der Angebote des rbb. Vor allem im Hinblick auf finanzielle Entscheidungen wirkt der Verwaltungsrat beratend und unterstützend. Der ebenfalls für eine vierjährige Amtszeit gewählte Verwaltungsrat hat acht Mitglieder. Er setzt sich aus sieben vom Rundfunkrat gewählten Mitgliedern, darunter mindestens drei Frauen, sowie einem vom Personalrat gewählten Personalratsmitglied zusammen. Das Gremium tagt nicht öffentlich.

 

Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, die die Organisation des rbb und damit auch die Kontrolle durch einen unabhängigen Rundfunkrat und einen unabhängigen Verwaltungsrat sowie den öffentlich-rechtlichen Auftrag des rbb definieren, sind auf den Seiten des rbb-Rundfunkrates für Sie zusammengestellt.