Das sogenannte Drei-Stufen-Test-Verfahren ist ein besonderes Genehmigungsverfahren für Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (entsprechend dem "Amsterdam Test" gemäß EU-Beihilfemitteilung vom 27.10.2009). Der Drei-Stufen-Test ist im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (12. RÄStV) verankert, der von den Regierungschefs der Länder am 18. Dezember 2008 unterzeichnet wurde.