Angebotsbeschreibung Telemedienänderungskonzept rbb - Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) eröffnet das Drei-Stufen-Test-Verfahren und fordert Dritte zur Stellungnahme auf

Der Rundfunkrat des rbb hat am 7. Oktober 2021 beschlossen, ein Drei-Stufen-Test-Verfahren für die Telemedienangebote des rbb (rbbonline, regionales Informationsangebot, rbb Mediathek) zu eröffnen. Die Frist zur Stellungnahme Dritter ist am 19. November 2021 abgelaufen.

I. Drei-Stufen-Test-Verfahren

Der Medienstaatsvertrag verpflichtet ARD und ZDF, neue Telemedienangebote oder die wesentliche Änderung eines bestehenden Telemedienangebots einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Dreistufentest, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,

1. inwieweit das neue Telemedienangebot oder die wesentliche Änderung den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,

2. in welchem Umfang durch das neue Telemedienangebot oder die wesentliche Änderung in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird und

3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Der Drei-Stufen-Test bezieht sich bei wesentlichen Änderungen allein auf die Abweichungen von den bisher veröffentlichten Telemedienkonzepten.

Der Rundfunkrat des rbb nimmt das von der Intendantin in der Vorlage vorgelegte Änderungskonzept der Telemedienangebote des rbb entgegen. Er leitet hierzu ein Genehmigungsverfahren gem. § 32 MStV i. V. m. dem Genehmigungsverfahren des rbb für neue oder veränderte Telemedien und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme in der Fassung vom 26. März 2009 in der Fassung vom 7. November 2019 hinsichtlich folgender wesentlicher Änderungen der am 24.10.2010, (rbbonline), 01.11.2012 (regionales Informationsangebot) und am 08.09.2011 (rbb Mediathek) genehmigten Telemedienkonzepte ein:

a) Eigenständige audiovisuelle Inhalte („Online-Only“)

b)Verweildauer/Archivkonzept

c) Verbreitung der Inhalte über Drittplattformen.

II. Änderungskonzept der Telemedienangebote

PDF Telemedienänderungskonzept

III. Gelegenheit zur Stellungnahme

Dritte hatten vom 07.10.2021 bis zum 19.11.2021 Gelegenheit, eine Stellungnahme zum Telemedienänderungskonzept (TMÄK) abzugeben. Gemäß § 32 Abs. 5 Medienstaatsvertrag ist Dritten durch das zuständige Gremium in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens 6 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der Rundfunkrat ist zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Es wird daher gebeten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu kennzeichnen und gesondert in sicherer Form (per Post mittels Einschreiben/Rückschein) an den Rundfunkrat zu übermitteln bzw. gegebenenfalls eine vertrauliche und eine nicht vertrauliche Version ihrer Eingabe einzureichen. Vertrauliche Daten werden den Mitgliedern von dem/der Vorsitzenden des Rundfunkrates nur zur Verfügung gestellt, sofern sie zuvor eine schriftliche Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben. Dem Intendanten/der Seite 2 von 2 Intendantin sind lediglich die nicht vertraulichen Fassungen der Stellungnahmen zuzuleiten (§ 32 Abs. 5 Medienstaatsvertrag und Abschnitt II. Ziffer 3 und Ziffer 6, 7 rbb-Genehmigungsverfahren). Dritte können ihre Stellungnahmen auch unmittelbar an den Gutachter (s. unten IV) senden (der Gutachter wird vertrauliche Daten aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht im Gutachten ausweisen und bei unmittelbarer Zusendung nicht an den Rundfunkrat weiterleiten).

IV. Gutachter zu den marktlichen Auswirkungen

Zur Auswahl des unabhängigen Sachverständigen hat der Rundfunkrat ein nicht-förmliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

Der rbb-Rundfunkrat hat Goldmedia GmbH Strategy Consulting mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.

V. Entscheidung des Rundfunkrates

Der Rundfunkrat wird das Ergebnis seiner Beratung einschließlich der eingeholten Gutachten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf dieser Internetseite bekannt geben.

Ansprechpartner:
Friederike von Kirchbach
Vorsitzende des rbb Rundfunkrates

Gremienbüro E-Mail:
gremiengeschaeftsstelle@rbb-online.de
Tel.: (030) 97 99 3 - 10 059