Zur Person - Die Datenschutzbeauftragte des rbb
Auf Vorschlag der Intendantin hat der Rundfunkrat Frau Anke Naujock-Simon zur Datenschutzbeauftragten des rbb bestellt. Sie überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften des rbb-Staatsvertrags und anderer Vorschriften über den Datenschutz, soweit der Rundfunk Berlin-Brandenburg personenbezogene Daten zu eigenen journalistisch-redaktionellen oder literarischen Zwecken verarbeitet. In der Ausübung ihres Amtes ist sie unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Im Übrigen untersteht sie der Dienstaufsicht des Verwaltungsrates (§ 38 rbb-Staatsvertrag).
Hinsichtlich des wirtschaftlich-administrativen Bereichs unterliegt der rbb der Kontrolle der Berliner Beauftragten für Datenschutz. Die Kontrolle erfolgt im Benehmen mit der Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg. Für die Sicherstellung des Datenschutzes in diesem Bereich hat die Intendantin Frau Naujock-Simon zur Datenschutzbeauftragten gemäß § 4 Berliner Datenschutzgesetz (BerlDSG) benannt.
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Datenschutzbeauftragte des rbb gehört es u. a., die Persönlichkeitsrechte der Personen, die Gegenstand der Berichterstattung sind, der RundfunkteilnehmerInnen und der MitarbeiterInnen des rbb vor Missbrauch zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Datenschutzinformation
Die Datenschutzbeauftragte des rbb verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für die Verarbeitung Ihrer Daten ist sie im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO verantwortlich.
Verarbeitete Daten:
Zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen, Beschwerden etc. verarbeitet sie folgende personenbezogenen Daten:
- Identifikations- und Kontaktdaten
- Sachverhaltsangaben
- Schriftverkehr
Betroffene Personengruppen:
- Antragsteller*innen
- Auftragsverarbeiter *innen
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
- Einwilligung der Betroffenen (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO bzw.
- Erfüllung meiner rechtlichen Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO
Empfänger von personenbezogenen Daten
Je nach Fallgestaltung gibt sie Daten zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen und Anhörungen sowie zur Sachverhaltsaufklärung an andere Ansprechpartner innerhalb des rbb bzw. an den Zentralen Beitragsservice mit Sitz in Köln weiter.
Datenspeicherdauer
Die Speicherung der Daten erfolgt zu Dokumentationszwecken bis zum Ende des Bearbeitungsjahres plus 10 Jahre.
Externer Dienstleister
Die Datenschutzbeauftragte verarbeitet personenbezogene Daten in einem Dokumentenmanagementsystem eines externen Dienstleisters. Eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ist abgeschlossen.
Ihre Rechte
Nach der DSGVO haben Sie folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht zum Widerruf.
Im Falle eines Widerrufs Ihrer Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten werden Ihre Daten gelöscht. Die bis zu Ihrem Widerruf erfolgte Verarbeitung Ihrer Daten bleibt rechtmäßig.
Für den journalistisch-redaktionellen Bereich ist die Datenschutzbeauftragte die Aufsichtsbehörde (§ 38 Abs. 2 rbb-Staatsvertrag). Außerhalb des journalistisch-redaktionellen Bereichs haben Sie gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist in diesem Fall die Berliner Datenschutzbeauftragte. www.datenschutz-berlin.de
Datenschutz Rechtsgrundlagen
Auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den rbb finden die Europäische Datenschutz-Grundverordung sowie die Vorschriften des Landes Berlin Anwendung (§ 36 Abs. 1 des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg - rbb-Staatsvertrag).
Zu nennen sind insbesondere das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG), der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und – soweit es sich um Rundfunkteilnehmerdatenverarbeitung handelt – die einschlägigen Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags.
Eine Ausprägung der grundgesetzlich verbürgten Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) ist das Medienprivileg: Auf die Datenverarbeitung zu eigenen journalistischen Zwecken finden die Bestimmungen über den Datenschutz nur sehr eingeschränkt Anwendung (§ 36 Abs. 2 rbb-Staatsvertrag, § 9 c RStV, § 19 BlnDSG) .
Dieses lässt dem rbb für seine programmlichen Aktivitäten – von der Recherche bis zur Archivierung – die notwendigen Freiräume.