Unterlagen im Regal (Quelle: dpa)

Datenschutz - Rechtsgrundlagen

Auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den rbb finden die Vorschriften des Landes Berlin Anwendung (§ 36 Abs. 1 des Staatsvertrags) über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg - rbb-Staatsvertrag.

Zu nennen sind insbesondere das Berliner Datenschutzgesetz und – soweit es sich um Rundfunkteilnehmerdatenverarbeitung handelt – die einschlägigen Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags.

Eine Ausprägung der grundgesetzlich verbürgten Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) ist das Medienprivileg: Auf die Datenverarbeitung zu eigenen journalistischen Zwecken finden die Bestimmungen über den Datenschutz nur sehr eingeschränkt Anwendung.

Dieses lässt dem rbb für seine programmlichen Aktivitäten – von der Recherche bis zur Archivierung – die notwendigen Freiräume.

Blättern durch Aktenordner (Quelle: dpa)

Unternehmen - Grundlagen

Der rbb ist unabhängig, überparteilich und staatsfern. Aus seiner überwiegenden Finanzierung durch Rundfunkbeiträge erwächst ihm die Verpflichtung, vielfältige Angebote von hoher Qualität bereitzuhalten.