- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rbb
PERSONALKENNZAHLEN 2022
Durchschnittliche Anzahl aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter* | 2.092 |
---|---|
Durchschnittsalter | |
gesamt | 48,70 |
Frauen | 47,60 |
Männer | 49,70 |
Anteil Frauen/Männer | |
Frauen | 50,80% |
Männer | 49.20% |
Anteil Frauen/Männer in Führungspositionen** | |
Frauen | 50,00% |
Männer | 50,00% |
Schwerbehindertenquote | 4,72% |
Teilzeitquote der gesamten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
24,45% |
* Die durchschnittliche Anzahl aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst die Kopfzahlen der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in befristeter oder unbefristeter Beschäftigung, unabhängig davon, ob sie voll- oder teilzeitbeschäftigt sind. Enthalten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beim rbb angesiedelten Gemeinschaftseinrichtungen der ARD sowie des Informations-Verarbeitungs-Zentrums (IVZ). Nicht enthalten sind freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitarbeitende in Ausbildung.
** Die Führungspositionen umfassen die ersten drei Hierarchieebenen, d. h. hierunter fallen alle Mitglieder der Geschäftsleitung (Intendantin, Direktoren), die Hauptabteilungsleiterinnen und -leiter und Abteilungsleiterinnen und -leiter.
Stand: 20.07.2023
VERGÜTUNGSZAHLEN 2022
Alle ausgewiesenen Beträge sind auf volle Euro aufgerundet.
A. Geschäftsleitung (Intendant*innen und Direktor*innen)
Dem rbb liegt das Einverständnis zur Veröffentlichung sämtlicher hier aufgeführter Daten von Patricia Schlesinger, Susann Lange, Christoph Augenstein und Dr. Jan Schule-Kellinghaus nicht vor.
1. Vergütung
Name und Funktion |
Jahresbezüge |
Erfolgs-abhängige Vergütung1 | Aufwands-entschädigung2 | Sachbezüge3 | Summe |
---|---|---|---|---|---|
Patricia Schlesinger (Intendantin)- bis 22.08.2022 |
k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
Dr. Katrin Vernau (Intendantin) ab 15.09.2022* | 86.861 | 6.820 | 1.496 | 95.177 | |
Hagen Brandstäter (Verwaltungsdirektor) | 241.900 | 30.738 | 2.000 | 4.000 | 278.638 |
Christoph Augenstein (Direktor Produktion und Betrieb) | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
Dr. Jan Schulte-Kellinghaus (Programmdirektor) | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
Susann Lange (Juristische Direktorin) bis 02.12.2022) | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
Alle Angaben in Euro
1 erfolgsabhängige Vergütung: leistungsabhängiger variabler Vergütungsanteil bei Erreichung von Unternehmenszielen und individuellen Zielen
2Aufwandsentschädigung = für Hagen Brandstäter: monatlich gezahlte pauschale Aufwandsentschädigung; für Dr. Katrin Vernau: zeitlich befristete Übernahme von Hotelkosten bzw. Zahlung eines gedeckelten monatlichen Mietzuschusses bei Nachweis des tatsächlich entstandenen Aufwandes auf Grund der Befristung des Intendantinnenvertrags bis zur Wahl einer neuen Intendantin/eines neuen Intendanten, längstens ein Jahr und der extrem kurzfristigen Übernahme des Amts in der Krisensituation des Senders innerhalb von zwei Wochen nach Ansprache (die darauf anfallenden Steuern trägt der rbb)
3Sachbezüge = privat zu versteuernder geldwerter Vorteil für den Dienstwagen, alternativ monatliche KFZ-Pauschale, alternativ privat zu versteuernder geldwerter Vorteil für die Bahncard 100/1. Klasse (im Falle der Bahncard trägt die anfallenden Steuern der rbb)
*Jahresbezug = 295.000 Euro
Sonstige Leistungen:
Dr. Katrin Vernau: Fortzahlung der Vergütung gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz für bis zu sechs Wochen und ggf. anschließendem Krankengeldzuschuss für bis zu drei Monate nach Dienstvertrag
Hagen Brandstäter: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zur Dauer von sechs Monaten, ggf. unter Anrechnung eines von der Krankenkasse gezahlten Krankengeldes.
2. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
· Für den Fall des Dienstverzichtes seitens der Anstalt:
Dr. Katrin Vernau: keine Ansprüche
Hagen Brandstäter: derzeit keine Angabe möglich
· Für den Fall des Dienstverzichtes seitens des/der Direktor*in, je nach Vertragskonstellation
Dr. Katrin Vernau und Hagen Brandstäter: keine Ansprüche
· Für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit:
Dr. Katrin Vernau: keine Ansprüche
Hagen Brandstäter: derzeit keine Angabe möglich
· Für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen:
Dr. Katrin Vernau: Versorgungsleistung gemäß Einzelvereinbarung (Beitragszusage)
Hagen Brandstäter: derzeit keine Angabe möglich
· Für den Fall des Todes:
Dr. Katrin Vernau: keine Ansprüche
Hagen Brandstäter: Zahlung der Bezüge im Sterbemonat, Zahlung von Sterbegeld, Hinterbliebenenversorgung
3. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
Dr. Katrin Vernau: keine Ansprüche
Hagen Brandstäter: derzeit keine Angabe möglich
Ausweis des Barwerts für Intendantinnen und Direktoren*innen, abhängig von der jeweils zutreffenden Versorgung:
Geschäftsleitungsmitglieder mit Gesamtversorgungszusage:
Name und Funktion |
Barwert (handelsrechtlicher Verpflichtungswert) zum Stichtag 31.12.2022 | Zuführung für das Jahr 2022 |
---|---|---|
Patricia Schlesinger (Intendantin)- bis 22.08.2022 |
k.A. | k.A. |
Hagen Brandstäter (Verwaltungsdirektor) | 3.304.341 | 214.004 |
Christoph Augenstein (Direktor Produktion und Betrieb) |
k.A. | k.A. |
Dr. Jan Schulte-Kellinghaus (Programmdirektor) | k.A. | k.A. |
Susann Lange (Juristische Direktorin) bis 02.12.2022) |
k.A. | k.A. |
Alle Angaben in Euro
Geschäftsleitungsmitglieder mit Zusage nach dem ARD-Versorgungstarifvertrag (VTV):
./.
Geschäftsleitungsmitglieder mit Beitragszusagen:
Name und Funktion |
Barwert (handelsrechtlicher Verpflichtungswert) zum Stichtag 31.12.2022 | Zuführung für das Jahr 2022 |
---|---|---|
Dr. Katrin Vernau (Intendantin) - ab 15.09.2022 |
894.217 | 44.280 |
Alle Angaben in Euro
4. Während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen
./.
5. Leistungen, die einer der genannten Personen, die ihre Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind
./.
6. Leistungen, die den genannten Personen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften gewährt worden sind
Keine Leistungen im Jahr 2022
7. Leistungen, die den genannten Personen für entgeltliche Nebentätigkeiten gewährt worden sind; dies gilt nicht für Nebentätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen und wenn die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von 1.000 Euro pro Monat nicht übersteigt
./.
B. Weitere außertariflich Beschäftigte
Über das Gehalt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die außerhalb des Tarifvertrags bezahlt werden, entscheidet auf Vorschlag der Intendantin der Verwaltungsrat des rbb. Die Verträge sind Einzelvereinbarungen.
Das Durchschnittsjahresgehalt der im Dezember 2022 tätigen außertariflichen Mitarbeitenden anhand der Dezember-Vergütung belief sich auf: 151.265 Euro.
Seit 2018 galt im rbb ein durch die Beratergesellschaft Kienbaum entwickeltes Konzept zur Vergütung von Führungskräften im außertariflichen Bereich.
Auf Basis dieses Konzepts erhielten die Mitglieder der Geschäftsleitung, Führungskräfte der Hauptabteilungsebene sowie Leiter und Leiterinnen herausgehobener Abteilungen eine Grundvergütung und einen leistungsabhängigen variablen Vergütungsanteil. Die Erreichung von Unternehmenszielen und individuellen Zielen (Direktions- bzw. Bereichszielen) bestimmten die Höhe des variablen Vergütungsanteils. Der variable Anteil konnte bis zu 15% der Grundvergütung betragen.
Der Verwaltungsrat hat im August 2022 beschlossen, das bestehende System der variablen Vergütung zu beenden und für die Zukunft nicht mehr zur Anwendung zu bringen.
Der ausgezahlte variable Anteil belief sich im Jahr 2022 in der Spanne zwischen 9.450 Euro und 25.200 Euro.
Sonstige Leistungen:
· in einem Einzelfall monatliche pauschale Aufwandsvergütung
· Zuschuss zum Firmenticket
· Altersversorgung gem. tariflichen Regelungen bzw. Einzelzusagen
· Sterbegeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
· Beihilfeanspruch in einem Einzelfall
C. Sonstige Tarifangestellte
Die Vergütung im rbb setzt sich aus der Grundvergütung sowie den Zulagen (Vertretungs- und Funktionszulagen) und Zuschlägen (Familien- und Zeitzuschläge) zusammen.
Die Grundvergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Vergütungstarifvertrages in Verbindung mit der jeweils gültigen Vergütungstabelle. Die Vergütungstabelle besteht aus 11 Vergütungsgruppen mit jeweils 9 Stufen.
Für die Eingruppierung ist die überwiegend ausgeübte Tätigkeit, mindestens aber die im Arbeitsvertrag festgelegte Tätigkeit, entscheidend. Der Vergütungstarifvertrag regelt die Eingruppierung der Arbeitnehmer*innen anhand von allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen (Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit, Grad der Selbstständigkeit, Maß der Verantwortung) und fachlichen Voraussetzungen (Ausbildung und Berufserfahrung) sowie Tätigkeitsbezeichnungen und Tätigkeitsbeschreibungen.
Die Einstufung innerhalb einer Vergütungsgruppe richtet sich nach der Berufszeit. Berufsanfänger*innen starten in der Regel in Stufe 1. Arbeitnehmer*innen mit einschlägiger Berufserfahrung werden bei der Einstellung unter Anwendung der tariflichen Bestimmungen höher eingestuft.
Innerhalb der Vergütungsgruppe, in die der oder die Arbeitnehmer*in eingruppiert ist, wird die Grundvergütung bis zur Endstufe alle zwei Jahre automatisch um eine Stufe erhöht.
Sonstige Leistungen:
· Urlaubsgeld
· Altersversorgung
· Familienzuschlag
· Beihilfen (nur für MA, die vor dem 31.12.2019 unbefristet eingestellt wurden)
· Sterbegeld
· Krankengeldzuschuss
· Zuschuss Firmenticket
· Zulagen für höherwertige Vertretungen, Funktionszulagen und Leistungszulagen können gezahlt werden
· Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gemäß tariflicher Regelungen
· Zuschläge für Mehrarbeit gem. tariflicher Regelungen
Für ausgewählte Berufsgruppen stellt sich die Vergütungsspanne wie folgt dar:
Berufsgruppe | Vergütungsgruppe |
Redakteur/in | D bis B |
Kamerafrau/-mann | E bis C |
Grafiker/in / Designer/in | D |
Ingenieur/in (inkl. z.B. Bild- und Toningenieur/innen) | E bis C |
Cutter/in | E bis D |
Sekretär/in / Sachbearbeitung (Assistenz) | G bis E |