- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rbb

PERSONALKENNZAHLEN 2022

Durchschnittliche Anzahl aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter* 2.092
Durchschnittsalter  
gesamt 48,70
Frauen 47,60
Männer 49,70
Anteil Frauen/Männer  
Frauen 50,80%
Männer 49.20%
Anteil Frauen/Männer in Führungspositionen**  
Frauen 50,00%
Männer 50,00%
Schwerbehindertenquote 4,72%
Teilzeitquote der gesamten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
24,45%

* Die durchschnittliche Anzahl aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst die Kopfzahlen der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in befristeter oder unbefristeter Beschäftigung, unabhängig davon, ob sie voll- oder teilzeitbeschäftigt sind. Enthalten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beim rbb angesiedelten Gemeinschaftseinrichtungen der ARD sowie des Informations-Verarbeitungs-Zentrums (IVZ). Nicht enthalten sind freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitarbeitende in Ausbildung.
** Die Führungspositionen umfassen die ersten drei Hierarchieebenen, d. h. hierunter fallen alle Mitglieder der Geschäftsleitung (Intendantin, Direktoren), die Hauptabteilungsleiterinnen und -leiter und Abteilungsleiterinnen und -leiter.

Stand: 20.07.2023

VERGÜTUNGSZAHLEN 2022

Alle ausgewiesenen Beträge sind auf volle Euro aufgerundet.

A. Geschäftsleitung (Intendant*innen und Direktor*innen)

Dem rbb liegt das Einverständnis zur Veröffentlichung sämtlicher hier aufgeführter Daten von Patricia Schlesinger, Susann Lange, Christoph Augenstein und Dr. Jan Schule-Kellinghaus nicht vor.

1. Vergütung

Name und Funktion
Jahresbezüge
Erfolgs-abhängige Vergütung1 Aufwands-entschädigung2 Sachbezüge3 Summe

Patricia Schlesinger (Intendantin)- bis 22.08.2022

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.
Dr. Katrin Vernau (Intendantin) ab 15.09.2022* 86.861   6.820 1.496 95.177
Hagen Brandstäter (Verwaltungsdirektor) 241.900 30.738 2.000 4.000 278.638
Christoph Augenstein (Direktor Produktion und Betrieb) k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.
Dr. Jan Schulte-Kellinghaus (Programmdirektor) k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.
Susann Lange (Juristische Direktorin) bis 02.12.2022) k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.

Alle Angaben in Euro

1 erfolgsabhängige Vergütung: leistungsabhängiger variabler Vergütungsanteil bei Erreichung von Unternehmenszielen und individuellen Zielen
2Aufwandsentschädigung = für Hagen Brandstäter: monatlich gezahlte pauschale Aufwandsentschädigung; für Dr. Katrin Vernau: zeitlich befristete Übernahme von Hotelkosten bzw. Zahlung eines gedeckelten monatlichen Mietzuschusses bei Nachweis des tatsächlich entstandenen Aufwandes auf Grund der Befristung des Intendantinnenvertrags bis zur Wahl einer neuen Intendantin/eines neuen Intendanten, längstens ein Jahr und der extrem kurzfristigen Übernahme des Amts in der Krisensituation des Senders innerhalb von zwei Wochen nach Ansprache (die darauf anfallenden Steuern trägt der rbb)
3Sachbezüge = privat zu versteuernder geldwerter Vorteil für den Dienstwagen, alternativ monatliche KFZ-Pauschale, alternativ privat zu versteuernder geldwerter Vorteil für die Bahncard 100/1. Klasse (im Falle der Bahncard trägt die anfallenden Steuern der rbb)
*Jahresbezug = 295.000 Euro

Sonstige Leistungen:

Dr. Katrin Vernau: Fortzahlung der Vergütung gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz für bis zu sechs Wochen und ggf. anschließendem Krankengeldzuschuss für bis zu drei Monate nach Dienstvertrag

Hagen Brandstäter: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zur Dauer von sechs Monaten, ggf. unter Anrechnung eines von der Krankenkasse gezahlten Krankengeldes.

2. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

· Für den Fall des Dienstverzichtes seitens der Anstalt:

Dr. Katrin Vernau: keine Ansprüche

Hagen Brandstäter: derzeit keine Angabe möglich

· Für den Fall des Dienstverzichtes seitens des/der Direktor*in, je nach Vertragskonstellation

Dr. Katrin Vernau und Hagen Brandstäter: keine Ansprüche

· Für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit:

Dr. Katrin Vernau: keine Ansprüche

Hagen Brandstäter: derzeit keine Angabe möglich

· Für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen:

Dr. Katrin Vernau: Versorgungsleistung gemäß Einzelvereinbarung (Beitragszusage)

Hagen Brandstäter: derzeit keine Angabe möglich

· Für den Fall des Todes:

Dr. Katrin Vernau: keine Ansprüche

Hagen Brandstäter: Zahlung der Bezüge im Sterbemonat, Zahlung von Sterbegeld, Hinterbliebenenversorgung

3. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

Dr. Katrin Vernau: keine Ansprüche

Hagen Brandstäter: derzeit keine Angabe möglich

Betriebliche Altersversorgung in der ARD

In der ARD gibt es eine betriebliche Altersversorgung mit vier verschiedenen Versorgungssystemen für die Festangestellten, wovon zwei mittlerweile geschlossen sind.

Die alte Gesamtversorgung (bis 1997) war anstaltsindividuell geregelt. Sie gilt für Beschäftigte, die vor 30 Jahren und länger eingestellt wurden. Deren Altersversorgung entspricht in etwa der damaligen im öffentlichen Dienst (Beamtenversorgung). Die Gesamtversorgungen berechnen die Betriebsrente unter Anrechnung der gesetzlichen Rente oder vergleichbarer Rentenleistungen bis zu einer bestimmten Obergrenze. Diese Grenzwerte waren aufgrund der jeweiligen tarifvertraglichen Vorschriften bzw. Dienstvereinbarungen in den ARD-Rundfunkanstalten, der DW und dem DLR aber unterschiedlich.

Der Versorgungstarifvertrag (VTV) (bis 2016) gilt für Beschäftigte, die ab dem jeweiligen Geltungsbereich (1991 oder später) angestellt wurden. Deren Altersversorgung entspricht in etwa derjenigen der Angestellten des öffentlichen Dienstes. Mit Gründung der Baden-Badener Pensionskasse VVaG als Rückdeckungspensionskasse zur Finanzierung der Leistungen wurde der Versorgungstarifvertrag (VTV) als ARD-einheitliches neues Versorgungssystem eingeführt und gleichzeitig die alte Gesamtversorgung für alle neuen Beschäftigten geschlossen.

Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA, aktuell). Ab 2017 gilt für alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neue Beitragsorientierte Tarifvertrag (BTVA), bei dem das Versorgungsniveau noch einmal deutlich, aber für die Beschäftigten verträglich abgesenkt wurde. Anders als beim VTV ist im BTVA nicht mehr das letzte Einkommen vor dem Renteneintritt maßgeblich, sondern der Einkommensverlauf während der Dienstzeit. Zudem entwickeln sich die Renten ausschließlich auf Basis von Überschüssen, die die Baden-Badener Pensionskasse erwirtschaftet. Durch die Einführung dieses Versorgungssystems wird die ARD bis 2024 um ca. 1,2 Mrd. Euro entlastet.

Ausweis des Barwerts für Intendantinnen und Direktoren*innen, abhängig von der jeweils zutreffenden Versorgung:

Geschäftsleitungsmitglieder mit Gesamtversorgungszusage:

Name und Funktion
Barwert (handelsrechtlicher Verpflichtungswert) zum Stichtag 31.12.2022 Zuführung für das Jahr 2022

Patricia Schlesinger (Intendantin)- bis 22.08.2022

k.A. k.A.
Hagen Brandstäter (Verwaltungsdirektor) 3.304.341 214.004
Christoph Augenstein
(Direktor Produktion und Betrieb)
k.A. k.A.
Dr. Jan Schulte-Kellinghaus (Programmdirektor) k.A. k.A.
Susann Lange
(Juristische Direktorin) bis 02.12.2022)
k.A. k.A.

Alle Angaben in Euro

Geschäftsleitungsmitglieder mit Zusage nach dem ARD-Versorgungstarifvertrag (VTV):

./.

Geschäftsleitungsmitglieder mit Beitragszusagen:

Name und Funktion
Barwert (handelsrechtlicher Verpflichtungswert) zum Stichtag 31.12.2022 Zuführung für das Jahr 2022
Dr. Katrin Vernau
(Intendantin) - ab 15.09.2022
894.217 44.280

Alle Angaben in Euro

4. Während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen

./.

5. Leistungen, die einer der genannten Personen, die ihre Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind

./.

6. Leistungen, die den genannten Personen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften gewährt worden sind

Keine Leistungen im Jahr 2022

7. Leistungen, die den genannten Personen für entgeltliche Nebentätigkeiten gewährt worden sind; dies gilt nicht für Nebentätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen und wenn die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von 1.000 Euro pro Monat nicht übersteigt

./.

B. Weitere außertariflich Beschäftigte

Über das Gehalt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die außerhalb des Tarifvertrags bezahlt werden, entscheidet auf Vorschlag der Intendantin der Verwaltungsrat des rbb. Die Verträge sind Einzelvereinbarungen.

Das Durchschnittsjahresgehalt der im Dezember 2022 tätigen außertariflichen Mitarbeitenden anhand der Dezember-Vergütung belief sich auf: 151.265 Euro.

Seit 2018 galt im rbb ein durch die Beratergesellschaft Kienbaum entwickeltes Konzept zur Vergütung von Führungskräften im außertariflichen Bereich.

Auf Basis dieses Konzepts erhielten die Mitglieder der Geschäftsleitung, Führungskräfte der Hauptabteilungsebene sowie Leiter und Leiterinnen herausgehobener Abteilungen eine Grundvergütung und einen leistungsabhängigen variablen Vergütungsanteil. Die Erreichung von Unternehmenszielen und individuellen Zielen (Direktions- bzw. Bereichszielen) bestimmten die Höhe des variablen Vergütungsanteils. Der variable Anteil konnte bis zu 15% der Grundvergütung betragen.

Der Verwaltungsrat hat im August 2022 beschlossen, das bestehende System der variablen Vergütung zu beenden und für die Zukunft nicht mehr zur Anwendung zu bringen.

Der ausgezahlte variable Anteil belief sich im Jahr 2022 in der Spanne zwischen 9.450 Euro und 25.200 Euro.

Sonstige Leistungen:

· in einem Einzelfall monatliche pauschale Aufwandsvergütung
· Zuschuss zum Firmenticket
· Altersversorgung gem. tariflichen Regelungen bzw. Einzelzusagen
· Sterbegeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
· Beihilfeanspruch in einem Einzelfall

C. Sonstige Tarifangestellte

Vergütungstabelle

Die Vergütung im rbb setzt sich aus der Grundvergütung sowie den Zulagen (Vertretungs- und Funktionszulagen) und Zuschlägen (Familien- und Zeitzuschläge) zusammen.

Die Grundvergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Vergütungstarifvertrages in Verbindung mit der jeweils gültigen Vergütungstabelle. Die Vergütungstabelle besteht aus 11 Vergütungsgruppen mit jeweils 9 Stufen.

Für die Eingruppierung ist die überwiegend ausgeübte Tätigkeit, mindestens aber die im Arbeitsvertrag festgelegte Tätigkeit, entscheidend. Der Vergütungstarifvertrag regelt die Eingruppierung der Arbeitnehmer*innen anhand von allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen (Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit, Grad der Selbstständigkeit, Maß der Verantwortung) und fachlichen Voraussetzungen (Ausbildung und Berufserfahrung) sowie Tätigkeitsbezeichnungen und Tätigkeitsbeschreibungen.

Die Einstufung innerhalb einer Vergütungsgruppe richtet sich nach der Berufszeit. Berufsanfänger*innen starten in der Regel in Stufe 1. Arbeitnehmer*innen mit einschlägiger Berufserfahrung werden bei der Einstellung unter Anwendung der tariflichen Bestimmungen höher eingestuft.

Innerhalb der Vergütungsgruppe, in die der oder die Arbeitnehmer*in eingruppiert ist, wird die Grundvergütung bis zur Endstufe alle zwei Jahre automatisch um eine Stufe erhöht.

Sonstige Leistungen:

· Urlaubsgeld
· Altersversorgung
· Familienzuschlag
· Beihilfen (nur für MA, die vor dem 31.12.2019 unbefristet eingestellt wurden)
· Sterbegeld
· Krankengeldzuschuss
· Zuschuss Firmenticket
· Zulagen für höherwertige Vertretungen, Funktionszulagen und Leistungszulagen können gezahlt werden
· Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gemäß tariflicher Regelungen
· Zuschläge für Mehrarbeit gem. tariflicher Regelungen

Für ausgewählte Berufsgruppen stellt sich die Vergütungsspanne wie folgt dar:

Berufsgruppe Vergütungsgruppe
Redakteur/in D bis B
Kamerafrau/-mann E bis C
Grafiker/in / Designer/in D
Ingenieur/in (inkl. z.B. Bild- und Toningenieur/innen) E bis C
Cutter/in E bis D
Sekretär/in / Sachbearbeitung (Assistenz) G bis E
rbb (Quelle: rbb)
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