Presseinformation 2003-124 vom 11.12.2003 - RBB-Rundfunratsvorsitzender Althausen zur Ablehnung einer Gebührenerhöhung durch die brandenburgische CDU-Landtagsfraktion

Der Vorsitzende des RBB-Rundfunkrates, Bertram Althausen, bedauert nachdrücklich den Plan der CDU-Fraktion im brandenburgischen Landtag, einer Erhöhung der Rundfunkgebühr zum 1. Janur 2005 nicht zustimmen zu wollen.

Als Vertreter der Radionutzer und Fernsehzuschauer im Aufsichts-gremium des Rundfunk Berlin-Brandenburg mache er sich bei gänzlich ausbleibender Gebührenerhöhung Sorgen um die Programmqualität .

„Ich schließe mich explizit der Forderung des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulf (CDU) an, der sich für eine Trennung der Gebührendebatte und der Frage von Strukturveränderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen hatte“, so Bertram Althausen. „Dies gilt auch Wulfs Überlegung, dass es bedenklich sei, einerseits radikale Einschnitte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu fordern und andererseits einen Niveau-Verfall in den Medien zu bemängeln.“ Es sei ohnehin verfassungsrechtlich geboten, die Gebührendebatte nicht mit einer wie auch immer gearteten Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verquicken, stellte Althausen fest.

Die Ablehnung einer Gebührenerhöhung um 1,07 Euro sei für den RBB besonders gravierend und unverständllich, da diese neue Rundfunkanstalt vor allem im Hinblick auf Synergien und Einspareffekte gegründet wurde; dies werde augenscheinlich in der Reduzierung von Radioprogrammen, wie die Neugründung von Kulturradio und der im kommenden Jahr vorgesehenen Zusammenlegung der ehemaligen Dritten Programme zum RBB-Fernsehen.

„Auch isti es bedauerlich, wenn durch einen Beschluß von Landespolitikern, die wohlbegründeten Überlegungen der KEF ad absurdum geführt werden“, so Althausen. Noch habe schließlich die KEF das Wort; sie werde ihren Bericht - und die definitive Gebührenempfehlung – im Januar 2004 vorlegen. Danach befassten sich die Ministerpräsidenten mit dem Thema, und erst dann gelange das Gebührenfestsetzungsverfahren in die Landtage.