- Gerichtlicher Streit um Herausgabe von Compliance-Gutachten beim rbb - Sender sieht weiter rechtliche Hindernisse
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) sieht weiter rechtliche Hindernisse, dem Untersuchungsausschuss des brandenburgischen Landtags zur rbb-Krise Unterlagen der Compliance-Kanzlei Lutz|Abel auszuhändigen. Das Landgericht Potsdam folgte jetzt der Auffassung des rbb, die zunächst angeordnete, zwangsweise Übergabe der Unterlagen bei einer Durchsuchung auszusetzen (Az.: 25 AR 1/23). Nun wird im eigentlichen Streit in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht verhandelt.
rbb-Justitiarin Dr. Kerstin Skiba: "Nach der ständigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sind laufende, noch nicht abgeschlossene Vorgänge, die den Handlungsbereich der Exekutive, also auch den rbb, betreffen, der Untersuchung durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht zugänglich. Genau darum handelt es sich aber: Die Compliance-Untersuchung ist Grundlage für eine Vielzahl von Entscheidungen, die der rbb als Selbstverwaltungsorganisation selbst zu treffen hat - etwa im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Verfahren und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Der Untersuchungsausschuss kann erst nach Abschluss dieses Verfahrens zum Zuge kommen. Hier geht es auch um die Staatsferne und unsere Unabhängigkeit."
Der rbb weist in diesem Zusammenhang den Vorwurf mangelnder Transparenz zurück. Kerstin Skiba: "Der rbb arbeitet bislang vertrauensvoll mit dem Untersuchungsausschuss zusammen und wird ihn weiter bei seiner Arbeit zu unterstützen. Bisher haben wir knapp 20 umfangreiche Auskunftsbegehren erfüllt, gerade bereiten wir über 2000 Abrechnungsbelege der ehemaligen Geschäftsleitung für den Ausschuss auf. Wir haben auch die Rechnungshöfe, die Berliner Generalstaatsanwaltschaft und nicht zuletzt anfragende Medien umfangreich bedient. Im aktuellen Fall werden aber nach unserer Einschätzung Rechte berührt, deren Einhaltung für den rbb elementar sind und die auch nach der Krise des rbb weiter gelten müssen."