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Der Kinderchirurg Hikmet Ulus hält am Dienstag (17.07.2012) in Köln im OP ein Sklapell in der Hand (Foto: dpa)

Religion/Gesellschaft

Ethikrat: Religiöse Beschneidung unter Auflagen erlauben

In der Debatte um die religiös motivierte Beschneidung kleiner Jungen hat sich der Ethikrat grundsätzlich auf eine Neuregelung verständigt. Die Mitglieder seien sich einig, eine Beschneidung zu erlauben, wenn sie mit Einwilligung beider Eltern, fachgerecht und unter Narkose geschehe, hieß es nach der Sitzung in Berlin.

Ethikrat-Mitglied und Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel sagte dem rbb, ein Ergebnis sei das noch nicht. Es gebe zwar deutliche Mehrheiten, aber keinen Konsens. Er forderte eine weitreichende Aufklärung über die möglichen Risiken. Merkel warnte auch vor einem jüdisch-muslimischen Sonderrecht und nannte diesen Weg einen Sündenfall des Rechtsstaats.

Die Debatte war vom Kölner Landgericht ausgelöst worden, das die Beschneidung als Körperverletzung gewertet hatte. Seitdem herrscht bei Juden und Muslimen, aber auch bei den ausführenden Ärzten der Krankenhäuser Rechtsunsicherheit. In beiden Religionen ist die Beschneidung elementarer Bestandteil einer jahrhundertelangen Tradition. Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Beschneidung erlaubt.

Huber: Ritual als Teil der religiösen Selbstbestimmung achten

Wolfgang Huber (dpa-Archivbild)

Wolfgang Huber 

Vor der Sitzung des Deutschen Ethikrats hat sich der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, für religiöse Beschneidungen bei Jungen ausgesprochen.

Das Ritual sollte als Teil der religiösen Selbstbestimmung von Juden und Muslimen geachtet werden, sagte Huber am Donnerstag dem Radiosender MDR Info. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Grundrecht auf Religionsfreiheit dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, so das Mitglied des Deutschen Ethikrats. Bis zu dem Urteil im Juni hätten die allermeisten nicht daran gezweifelt, dass die Beschneidung ein religiöses Ritual sei, dass zu respektieren sei, auch wenn die Mehrheit der Gesellschaft das Ritual nicht vollziehe.

Catenhusen sieht Schutz des Kindes im Vordergrund

Der Kinderchirurg Hikmet Ulus hält am 17.07.2012 in Köln im OP einen Tupfer in der Hand. (Bild: dpa)

Körperverletzung oder nicht? 

Wolf-Michael Catenhusen, ebenfalls Mitglied im Ethikrat, warb vor der Sitzung im rbb dafür, die Beschneidung im jeweiligen kulturellen Kontext zu sehen. "In Deutschland ist offenkundig der Schutz der körperlichen Unversehrtheit eines Kindes von Geburt an mit einem Wert versehen, der sich von Kulturen in anderen Ländern unabhängig von Religion unterscheidet.“

Die Diskussion über den Schutz des Kindes, so Catenhusen weiter, dürfe nicht unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit eingestellt werden. In einem liberalen Rechtsstaat müsse unter Umständen auch die körperliche Unversehrtheit des Kindes vor dem Willen der Eltern geschützt werden.

Stand vom 23.08.2012

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 23.08.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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