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Religiöse Beschneidungen sollen in Berlin unter strengen Voraussetzungen nicht länger strafrechtlich verfolgt werden.
Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) stellte am Mittwoch eine Richtlinie vor, die Beschneidungen trotz des Kölner Urteils unter strengen Voraussetzungen zulässt. Die Regelung soll bis zu einer deutschlandweit einheitlichen Klärung gelten.
Er sei zwar kein Anhänger der Beschneidung, habe aber Verständnis für die religiöse Praxis, sagte Heilmann dem rbb. Den Widerspruch zwischen Religionsfreiheit und Kindeswohl sieht der Justizsenator aber noch nicht gelöst. Heilmann bezeichnete es als zwei ganz unterschiedliche Fragen, ob etwas mit dem Strafrecht kriminalisiert oder argumentativ angegangen wird. Diese Debatte werde und müsse mit Sicherheit weitergehen, sagte der Justizsenator. Er wandte sich gegen die Diskriminierung von jüdischem oder muslimischem Leben und nannte die Richtlinie zur Beschneidung ein Signal für religiöse Toleranz in der Stadt.
Die Berliner Regelung sieht unter anderem vor, dass Eltern, die ihren Sohn aus religiösen Gründen beschneiden lassen wollen, über die gesundheitlichen Risiken aufgeklärt werden müssen. Der Eingriff muss zudem bei größtmöglicher Schmerzfreiheit in steriler Umgebung durchgeführt werden.
Mit dieser Übergangsregelung reagiert Berlin auf die Entscheidung des Landgerichts Köln, das Ende Juni eine religiös motivierte Beschneidung für rechtswidrig erklärt hatte. Dies löste Proteste bei vielen Glaubensgemeinschaften aus und sorgte für Rechtsunsicherheit bei den Ärzten. Das Jüdische Krankenhaus Berlin etwa untersagte daraufhin seinen Medizinern, Beschneidungen vorzunehmen. Man wolle erst eine gesetzliche Regelung abwarten. In Kürze will sich der Bundestag mit dem Thema befassen.
Ethikrat hatte sich bereits auf Neuregelung verständigt
Im August hatte sich auch der nationale Ethikrat grundsätzlich auf eine Neuregelung verständigt. Die Mitglieder seien sich einig, eine Beschneidung zu erlauben, wenn sie mit Einwilligung beider Eltern, fachgerecht und unter Narkose geschehe, hieß es nach der Sitzung in Berlin.
Keine generelle Regelung in Brandenburg
Im Gegensatz zu Berlin plant Brandenburg vorerst keine derartige generelle Regelung. "Das Thema erfordert eine differenzierte Betrachtung. Darum gibt es eine strenge Einzelfallprüfung", sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Mittwoch in Potsdam. Es gebe keinen Erlass der Generalstaatsanwaltschaft mit Vorschriften für die Staatsanwaltschaften. Das Ministerium sehe dafür bislang auch keine Veranlassung. Derzeit sei allerdings auch kein aktueller Fall einer Beschneidung im Land bekannt, so der Sprecher.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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