Multimedia | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Temu: Abmahnung zeigt Wirkung
Erfolg für die Verbraucherzentrale: Temu hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben und will zukünftig auf manipulative Designs verzichten.
Die chinesische Handelsplattform Temu muss vorerst mit keiner Klage der Verbraucherzentrale rechnen. Diese hatte Temu im März abgemahnt, weil das Unternehmen mit "willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen" Designs arbeite. Nun hat Whaleco Technology Limited, das Unternehmen hinter Temu in Europa, eine Unterlassungserklärung abgegeben und konnte so eine Klage verhindern.
"Es ist gut, dass Temu sich verpflichtet hat, die von uns beanstandeten Verstöße abzustellen. Manipulative Designs sind ein Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur.
Verunsicherung von Verbraucher:innen
In der Abmahnung vom März warf die Verbraucherzentrale Temu vor, Verbraucher:innen mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs, sogenannten "Dark Patterns", zu verunsichern und zu übervorteilen. Zu den monierten Punkten zählten unter anderem während des Bestellvorgangs eingeblendete Hinweise wie "Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb".
Ebenso soll es künftig keine Streichpreise mehr ohne weitere Erklärung geben. Bei Rabatten für Verbraucher muss laut Verbraucherzentrale erkennbar sein, worauf sich ein Preis bezieht - beispielsweise durch Angabe der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Temu habe an mehreren Stellen nachgebessert und die Mängel abgestellt, hieß es. Allerdings wolle man überprüfen, ob sich der Online-Marktplatz an die Vereinbarungen halte, so Pop. Sollte Temu erneut gegen die Vorgaben verstoßen, werde man eine Vertragsstrafe fordern. Zuletzt wurde die Plattform Shein von der Verbraucherzentrale abgemahnt.
Temu will Vorschriften einhalten
Auf Nachfrage sagte ein Sprecher von Temu: "Wir legen großen Wert auf die Einhaltung der Vorschriften und die Erfahrungen der Verbraucher in Deutschland. Als relativer Neuling auf dem deutschen Markt suchen wir die Zusammenarbeit mit allen Marktteilnehmern und schätzen ihr Feedback." Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zeige das Engagement von Temu für den deutschen Markt.
Produktsicherheit mangelhaft
Bundesregierung und Einzelhandel beobachten die Entwicklung von Online-Marktplätzen wie Temu und Shein mit Sorge. "Spiele, Glücksräder, Rabatt-Countdowns et cetera suggerieren unglaubliche Rabatte und Schnäppchen", sagte Verbraucherschutz-Staatssekretärin Christiane Rohleder kürzlich. Temu setzte ständig neue Kaufanreize. Im Digitale Dienste-Gesetz der EU sei die manipulative Gestaltung von Online-Plattformen verboten worden. "Daher ist es wichtig, dass diese Regelungen jetzt auch durchgesetzt werden", so Rohleder.
Laut dem Handelsverband Deutschland (HDE) kommen inzwischen rund 45 Prozent der online im Ausland bestellten Artikel aus China. Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDE, sagte Anfang Mai: "Testkäufe durch eigene Mitgliedsunternehmen sowie Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass ein großer Teil der Produkte, die auf diesen Plattformen gekauft werden, oft nicht der Produktsicherheit und den hiesigen Vorschriften entsprechen." Aufgrund der großen Masse an Lieferungen könnten die Behörden die Artikel bei der Einfuhr nicht ausreichend kontrollieren.
Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von DPA, 14.05.2024.