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Nach knapp zwei Wochen im Amt tritt Berlins Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Michael Braun (CDU), wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit umstrittenen Immobilienverkäufen zurück.
Das teilte CDU-Landeschef Frank Henkel am Montag nach einer mehrstündigen Krisensitzung des CDU-Präsidiums mit. Braun gehe diesen Schritt, um Schaden für Justiz, Verbraucherschutz und den Senat abzuwenden. Er habe dem Präsidium mitgeteilt, dass es ihm angesichts der andauernden und einseitigen Presseberichterstattung nicht möglich sei, sein Amt weiterhin zum Wohle der Stadt auszuüben.
Braun selbst äußerte sich nicht. Am Morgen hatte er noch erklärt, er lasse seine Aufgaben als Senator für Verbraucherschutz ruhen, bis die Vorwürfe gegen ihn geklärt seien. Sein Amt als Justizsenator werde er aber weiter ausüben.
Henkel betonte, man habe keinen Grund daran zu zweifeln, dass sich Braun korrekt verhalten habe. Er äußerte sein Bedauern darüber, dass die zahlreichen Argumente für Braun öffentlich nicht zur Kenntnis genommen worden seien. Braun selbst habe die Praktiken der unseriösen Geschäftemacher, von denen er als Notar missbraucht worden sei, in aller Form scharf verurteilt.
Vorwurf: Immobilienkäufer nicht genügend aufgeklärt
Verbraucherschutzanwälte hatten dem am 1. Dezember vereidigten CDU-Senator vorgeworfen, sich in seiner früheren Berufstätigkeit als Notar an dubiosen Immobiliengeschäften beteiligt zu haben. Bei den Vorwürfen geht es um so genannte Schrottimmobilien, die zu überhöhten Preisen verkauft wurden. Braun soll die Käufer in seiner Funktion als Notar nicht genügend aufgeklärt haben. In Folge dessen - so die Klage von Verbraucherschützern - seien die Betroffenen über den Tisch gezogen worden.
Braun wehrt sich gegen die Vorwürfe: Es sei nicht seine Aufgabe als Notar, den Wert von Immobilien zu ermitteln oder deren baulichen Zustand zu überprüfen, betonte er im Rechtsausschuss und im Abgeordnetenhaus. Er habe auch nichts davon gewusst, dass manche Firmen, deren Verkäufe er beurkundet habe, im Visier von Verbraucherschutz und Staatsanwaltschaft waren. Seinen juristischen Informationspflichten gegenüber den Käufern sei er immer nachgekommen.
Nach Medienberichten vom Wochenende soll Braun bereits vor seiner Amtsübernahme gewusst haben, dass es Beschwerden über Immobiliengeschäfte gab, die er als Notar beurkundet hatte. Der CDU-Politiker wies diese Berichte zurück.
Wowereit spricht von richtiger Entscheidung
Berlins Regierender Bürgermeister erklärte, er nehme den Rücktritt Brauns mit Respekt zur Kenntnis. Es sei die richtige Entscheidung, sagte der SPD-Politiker am Montag. Verbraucherschutz sei ein hohes Gut, und er freue sich, dass Braun nach den öffentlichen Debatten der vergangenen Tage selbst die Konsequenzen gezogen habe. Auf die Frage, ob es für den rot-schwarzen Senat ein Fehlstart sei, antwortete er: "Wir hätten uns einen anderen Start vorgestellt."
Brauns Amtsgeschäfte werde bis zur Ernennung eines neuen Ressortchefs der Senator für Gesundheit und Soziales, Mario Czaja (CDU), übernehmen, teilte Wowereit weiter mit. Für die Nachfolge müsse jetzt Innensenator Frank Henkel (CDU) einen Vorschlag machen.
Braun wies Vorwürfe bis zuletzt zurück
Noch am Wochenende hatte sich Braun gegen die Vorwürfe zu umstrittenen Beurkundungen gewehrt. Bis zu seiner Ernennung zum Senator hätten weder Beschwerden bei der Notarkammer noch beim Präsidenten des Landgerichts Berlin vorgelegen, betonte der CDU-Politiker in einer Presseerklärung vom Sonntag.
Er habe sämtliche Notariatsgeschäfte seit Juni 2010 ausgewertet. Daraus habe sich ergeben, dass sich von 700 Geschäften lediglich 67 auf Kaufangebote bezogen hätten. Nur sieben dieser Beurkundungen seien nach 20.30 Uhr erfolgt, keine aber nach 22.00 Uhr. Damit wehrte er sich gegen den Vorwurf eines sogenannten Mitternachtsnotariats.
Notarkammer will Konsequenzen ziehen
Vor dem Hintergrund des Falles Braun prüft die Berliner Notarkammer eine Änderung der Richtlinien für Notare. Damit sollten Verbraucher beim Kauf von Immobilien besser geschützt werden. Das bestätigte die Präsidentin der Notarkammer, Holthausen-Dux, am Sonntag dem rbb.
In Berlin gelten bislang weniger strenge Regeln als in fast allen anderen Bundesländern.
Die Empfehlungen der Bundesnotarkammer für einen besseren Schutz der Kunden vor betrügerischen Verkäufern wurden bisher in der Hauptstadt offenbar nicht aufgegriffen.
Senatssprecher: Braun hat Anrecht auf Übergangsgeld
Auch nach nur zwölf Tagen im Amt steht Berlins Ex-Justizsenator Braun (CDU) ein Übergangsgeld zu. Senatssprecher Meng sagte am Montagabend, Braun sei nicht zurückgetreten, sondern habe den Regierenden Bürgermeister schriftlich um Entlassung gebeten.
Wer als Senator nicht zurücktritt, hat laut Senatorengesetz Anspruch auf mindestens sechs Monate Übergangsgeld, drei davon in Höhe des Amtsgehalts und weitere drei in halber Höhe.
Meng sagte, es sei gängige Praxis, dass Senatoren um ihre Entlassung bitten, wenn sie ihr Amt aufgeben wollen.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2011_12/weitere_debatte_um.html