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Ein Mann zeigt während einer Kundgebung ein Plakat mit einer Mohammed-Karikatur. (Bild: dpa)

Religion

Mohammed-Karikaturen dürfen gezeigt werden

Bei ihren Demonstrationen vor Berliner Moscheen darf die rechtspopulistische Organisation Pro Deutschland am Wochenende Mohammed-Karikaturen zeigen. Drei Moschee-Vereine scheiterten am Freitag auch in zweiter Instanz mit ihrem Eilantrag. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, die die umstrittenen Zeichnungen bereits am Vortag für zulässig erkärt hatte.

Das Oberverwaltungsgericht urteilte, dass das Zeigen der Karikaturen keine "Beschimpfung" im Sinne eines Verächtlich-Machens des religiösen Bekenntnisses darstelle. Rechtsanwalt Eberhard Schultz, der die drei Vereine vertritt, argumentierte hingegen, das Zeigen einer Karikatur, die den Propheten Mohammed als Terroristen mit gezündeter Bombe darstelle, sei vor einer Moschee mit gläubigen Muslimen eine "gezielte Provokation".

Pro Deutschland will am Samstag vor drei Moscheen in den Berliner Stadtteilen Wedding und Neukölln demonstrieren. Bei ähnlichen Protestaktionen in Nordrhein-Westfalen war es im Frühjahr zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen. Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) warb deshalb am Freitag für Deeskalation. Krawalle wie in Nordrhein-Westfalen werde man in jedem Fall verhindern, versicherte Henkel im rbb.

Stand vom 17.08.2012

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 17.08.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2012_08/juristischer_streit.html

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