Ein Balkonkraftwerk an einem - Überraschung! - Balkon (Quelle: IMAGO/Robert Poorten)
Bild: IMAGO/Robert Poorten

Haushalt| Beitrag | Lesedauer etwa 5 Minuten - Balkonkraftwerke: sonnige Aussichten für den eigenen Strom

Mit dem Solarpaket soll der Einbau von Balkonkraftwerken immens vereinfacht werden. Was gilt dann für die kleinen Stecker-Solargeräte?

Was ist flach, schwarz und hängt bald an jedem Südbalkon? Ja, es ist eindeutig, wir meinen das Balkonkraftwerk. Mit dem Solarpaket, das am vergangenen Freitag, 26. April 2024, durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, plant die Regierung nämlich, den Zugang zu Solarenergie zu vereinfachen und so die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Bis 2030 soll sich da noch eine Menge tun, also!
 
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft uns alle: Privatleute können Mini-Solaranlagen nun ohne komplizierte Anmeldung auf ihrem Balkon betreiben. Durch das neue Gesetz wird die bisher komplizierte Anmeldung beim Netzbetreiber gestrichen - stattdessen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher das Balkonkraftwerk lediglich in einer Datenbank der Bundesnetzagentur registrieren.
 
Auch wichtig: alte, nicht-digitale Stromzähler dürfen übergangsweise weiterverwendet werden. Sie drehen sich dann einfach rückwärts, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Dabei ergibt sich vielleicht direkt ein neues Hobby für uns alle: Stromzähler Spotting! Weil's so entspannend ist.
 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die neuen Regelungen. Der Verband betont die Vorteile von Stecker-Solargeräten für Mieter: Die Geräte seien einfach zu installieren, gleichzeitig mache sich die Investition relativ schnell bezahlt.

Balkonkraftwerke: Wichtige Fragen und Antworten

Für alle, die jetzt aktiv werden wollen und gleich mal ein kleines Stecker-Solargerät erwerben möchte, haben wir hier die grundlegenden Infos zusammengestellt. Wer tiefer in das Thema einsteigen will, für dem empfiehlt es sich, das umfangreiche Dossier der Verbraucherzentrale zum Thema Balkonkraftwerke zu checken. Frisch aktualisiert mit allen neuesten Änderungen.

Was macht ein Stecker-Solarsystem aus?

Im Gegensatz zu fest verbauten Photovoltaikanlagen lassen sich Stecker-Solargeräte verhältnismäßig leicht auf- und abbauen. Sie sind damit flexibel nutzbar und können nach einem Umzug auch in der neuen Wohnung genutzt werden. Und: Sie sind günstiger als eine Photovoltaikanlage.
 
Den über die Solarzellen generierten Gleichstrom wandelt ein Wechselrichter in haushaltsüblichen Wechselstrom um. Eingespeist wird die Energie dann über einen Stecker in eine Wohnungssteckdose - beispielsweise auf dem Balkon. Die Geräte haben eine Leistung von bis zu 600 Watt (Wechselrichterleistung). Rein technisch gesehen sind sie dabei nichts anderes als ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät. Insofern können sie, müssen aber nicht von Elektrofachleuten installiert werden.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk für mich?

Ob sich die Anschaffung lohnt, hängt ganz stark von der Ausrichtung des Balkons ab. Liegt der Richtung Osten oder - noch besser - Süden und bekommt viel Sonne ab, dann lohnt sich das meistens. Balkone, die etwa hinter hohen Bäumen versteckt liegen oder im ersten Stock nur wenig Sonne abbekommen, eignen sich wenig bis gar nicht.
 
Wenn Sie sich noch unsicher sind: Es gibt verschiedene Rechner auf einer Seite der Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Hier lässt sich nicht nur der Ertrag von Balkonsolaranlagen berechnen, sondern auch von Modulen auf Dach oder Carport.
 
Außerdem helfen Solarkataster, die aussagen, ob sich die Anschaffung besonders lohnen kann. Diese findet man hier für Berlin, Brandenburger:innen schauen hier nach.

Wieviel kann ich sparen?

Wieviel man mit seinem Balkonkraftwerk sparen kann, hängt natürlich von vielen Faktoren ab: Angefangen bei den Kosten des Geräts über die Sonnenausbeute bis hin zum aktuellen Strompreis.
 
Eine Beispielrechnung sieht aus wie folgt: Ein Ein-Personen-Haushalt verbraucht pro Jahr im Durchschnitt zwischen 1.300 und 1.800 Kilowattstunden Strom, so das Portal stromspiegel.de. Ein Stecker-Solargerät kann davon laut Experten ca. ein Fünftel bis sogar fast die Hälfte übernehmen. Den restlichen Strom liefert der herkömmliche Anbieter.

Welche Anlage soll's denn werden?

Solar-Panele eines sogenannten Balkonkraftwerks an einem Balkon eines Mehrfamilienhauses (Quelle: IMAGO / Winfried Rothermel)
IMAGO / Winfried Rothermel
5 min

Solarenergie: Balkonkraftwerke im Test

Im Test bei Stiftung Warentest: acht Mini-Kraft­werke. Aber wie viel Strom erzeugen die überhaupt - und wie kompliziert ist die Inbetriebnahme?

Welche Voraussetzungen müssen zusätzlich gegeben sein?

Neben ausreichend Sonne braucht es wenige andere Voraussetzungen, um ein Stecker-Solargerät zu betreiben.
 
Zum einen natürlich eine sichere Befestigungsmöglichkeit im Außenbereich. Das Balkonkraftwerk sollte außerdem keinen Nachbarn in der Sicht stören - oder etwa direkt in ein Nachbarfenster reflextieren.
 
Außerdem sollte die Sicherungsanlage des Hauses oder der Wohnung möglichst mit einem FI-Schutzschalter ausgestattet sein, raten Experen der Verbraucherzentrale. Der eingespeiste Solarstrom sollte eine Stärke von 2,6 Ampere nicht übersteigen.
 
Zudem darf immer nur eine Anlage pro Stromkreislauf betreiben werden. Zwei Systeme, die in der gleichen Wohnung oder sogar an einer Doppelsteckdose angeschlossen werden, können zu Problemen führen.
 
Beim Kauf eines Stecker-Solargeräts empfehlen die Verbraucherzentralen, darauf zu achten, dass der DGS-Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2023-01) eingehalten wurde. Mitte Mai 2024 soll dann voraussichtlich eine Produktnorm für Stecker-Solargeräte vorliegen, diese wird derzeit erarbeitet.
 
"Ganz wichtig ist technisch, dass der enthaltene Wechselrichter eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 enthält, nur dann darf er am Stromnetz betrieben werden. Achten Sie auch darauf, dass der Wechselrichter auf eine Ausgangsleistung (AC-Leistung) von maximal 600 Watt (AC) begrenzt ist", so die Verbraucherzentrale.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Stecker-Solargeräte kostet aktuell etwa zwischen 350 und 600 Euro, in einzelnen Fällen auch mehr. Seit 1. dem Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer für diese Produkte.

Welche Förderungen gibt es?

In Berlin kann über das Programm SolarPlus eine Förderung des Senats in Höhe von 500,- Euro beantragt werden. Die Fördermaßnahme ist bis Ende 2024 verlängert worden.
 
In Brandenburg gibt es aktuell keine Fördermöglichkeit für Balkonkraftwerke. In Potsdam soll die Antragsstellung über die "Förderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen" demnächst wieder freigeschaltet werden, anvisiert war hier der April 2024, jetzt scheint sich die neue Runde der Förderungen zu verschieben. Eine Förderung von Solar-Steckgeräten soll hier dann allerdings in Höhe von 250,- Euro möglich sein. Eine ähnliche Förderung in Kleinmachnow ist aktuell ausgesetzt.

Welche Genehmigungen brauche ich?

Neben der Genehmigung durch die Vermieterin oder den Vemieterin - beziehungsweise der Eigentumsgemeinschaft - braucht es keiner gesonderten Genehmigung. Allerdings muss das Gerät angemeldet werden. Zum einen beim jeweiligen Netzbetreiber; dafür gibt es auf den Webseiten diverser Anbieter Formschreiben. Zum anderen ist eine formlose Anmeldung im Martkstammdatenregister der Bundesnetzagentur vorzunehmen.

Mann und FRau shauen freudig ihr neues Stecker-Solargerät an (Quelle: IMAGO / Westend61)
Weitere Neuerungen des Solarpakets

Nebem den neuen Regeln zur Inbetriebnahme Balkonkraftwerken, bringt das Solarpaket folgende weitere Änderungen:
 
• Vermieter können Solarstrom für ihre Mieter produzieren, ohne dass sie zum Energieversorger werden. Ein wichtiger Punkt, denn das bedeutet unter anderem, dass sie nicht dazu verpflichtet sind, die umfassende Versorgung der Verbrauchenden mit Strom sicherzustellen. Gleichzeitig wird das Mieterstrommodell für die Belieferung von gewerblichen Stromverbrauchern geöffnet. Weitere Bürokratische Anforderungen werden reduziert.
 
• Der Bau von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Gewerbegebäuden soll sich mehr lohnen: Bei Anlagen mit einer Leistung von über 40 Kilowatt steigt die Förderung auf 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich werden die Mengen für PV-Dachausschreibungen etwa verdoppelt. Und auch die Zahl der Flächen für Solarparks soll erhöht werden, mithilfe einer Förderung von Anlagen, die eine Leistung von bs zu 50 Megawatt aufbringen. Bislang lag die Fördergrenze bei 20 Megawatt.
 
• Mit der Förderung sogenannter besonderer Solaranlagen sollen verstärkt Flächen genutzt werden, die bislang eher eine Nebenrolle spielten: Dazu gehören zum Beispiel versiegelte Flächen wie Parkplätze, landwirtschaftliche Flächen und Moore - oder auch Berghänge. Die Menge der Anlagen, die in diesem Bereich jährlich ausgeschrieben wird, soll schrittweise auf bis zu 2075 Megawatt anwachsen.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von AFP, 29.04.2024.