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Multimedia | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Datenschutz: easy-peasy Tricks für Computermuffel

Datenschutz ist lästig bis schwierig? Das Vorurteil kommt nicht von irgendwoher. Aber: Es gibt ganz einfache Sofort-Maßnahmen, die sogar analog funktionieren.

Datenschutz - da denken viele direkt an Virenscanner für den Computer, ausgeklügelte Passwörter und Zwei-Faktor-Authentisierung. Dabei fängt Datenschutz schon viel früher an, im richtigen Leben sozusagen: Denn auch unser Name, unsere Adresse oder Telefonnummer sind Daten - die wir einfach schützen können. Hier drei Tipps für den easy-peasy Datenschutz.

1. Andere Nummer nutzen

Wer will da schon wieder unsere Telefonnummer haben? Das Restaurant bei der Reservierung eines Tischs? Der Onlineshop, falls etwas mit der Bestellung schiefgeht? Hinz und Kunz bitten in ihren Formularen per Pflichtfeld um unsere Nummer. Tragen wir sie nicht ein, wird unsere Tischreservierung oder die Bestellung nicht angenommen - stattdessen drängelt in roter Schrift "Pflichtfeld nicht ausgefüllt".
 
Für solche Fälle gibt es Frank. Der hat die Telefonnummern 0163-1737743 (Mobilfunk) bzw. 0521-16391643 (Festnetz), und genau diese Nummern dürfen wir kostenlos verwenden und zum Beispiel auf solchen Webseiten angeben.
 
Hinter "Frank geht ran" versteckt sich ein Tool des Vereins Digitalcourage, das Telefonanrufe annimmt und abwimmelt. Freundlich und bestimmt per Bandansage. Zu schön, um wahr zu sein - und vielleicht auch was für aufdringliche Bekanntschaften?
 
Die Bundesnetzagentur bietet für solche Fälle übrigens auch Telefonnummern an, die sogenannten Drama-Numbers - dort aber ohne nette Bandansage.

2. Robinson wer?

So viel Post, aber leider nur schnöde Werbung? Dem können wir aus dem Weg gehen, indem wir uns in die "Robinsonliste" eintragen lassen, die der Deutsche Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) führt. Steht der eigene Eintrag auf der Robinsonliste, wird man von den derzeit existierenden Adressenlisten der Werbeunternehmen, die Mitglied im DDV sind, runtergestrichen. Nicht-Mitglieder des DDV schicken einem also weiter ihre Werbung - diese kann man dann gesondert postalisch auffordern, es zu lassen.
 
Es gibt eine weitere Robinson-Liste des Interessenverbands Deutsches Internet e. V., außerdem kann man sich in die Sperrliste der Quadress GmbH Bochum eintragen lassen - eine Empfehlung der Verbraucherzentrale.

Eine nachdenklich blickende Frau (Quelle: IMAGO/Westend61)
3. Melderegister ohne mich

Unsere Daten sind im behördlichen Melderegister gespeichert. Dagegen können wir nichts machen. Doch bestimmte Organisationen dürfen auf diese Daten im Melderegister zurückgreifen, etwa Parteien, Religionsgesellschaften, die Bundeswehr oder Adressbuchverlage. Gegen diese Datenübermittlung dürfen wir bei der zuständigen Meldebehörde Widerspruch einlegen, die Daten werden dann nicht übermittelt.
 
Aber: eine einfache Melderegisterauskunft mit Vor- und Familiennamen, etwaigem Doktorgrad und Anschrift darf jeder erfragen, und das auch ohne besonderen Grund. Dabei gilt: "Voraussetzung für eine Auskunft ist, dass der Betroffene von der Behörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert wird, so dass Verwechslungen ausgeschlossen sind", so das Bundesinnenministerium. Ganz ohne Vorwissen über den Betroffenen kann der Antragsteller also nichts erreichen. Wird dann sogar ein berechtigtes Interesse geltend gemacht, können weitere Daten übermittelt werden.
 
Dagegen können wir nur etwas tun, wenn durch eine Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte. In dem Fall kann eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden. Dann darf die Meldebehörde auch in solchen Fällen keine Auskunft erteilen.
 
Diesen Regeln liegt die Ansicht zugrunde, dass sich "der Einzelne nach der Rechtsprechung nicht ohne triftigen Grund seiner Umwelt gänzlich entziehen kann, sondern erreichbar bleiben und es hinnehmen muss, dass andere – auch mit staatlicher Hilfe – mit ihm Kontakt aufnehmen".

Ein Beitrag von DEM, 21.04.2024.