Erwachsene Männer und Frauen sitzen in einem Klassenraum und schauen auf eine Beamer-Projektion (Quelle: IMAGO / Zoonar)
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Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Bildungsurlaub: Lernen statt arbeiten

Arbeitnehmende haben in Deutschland jedes Jahr das Recht auf ein Woche Bildung - ohne Abzüge vom Gehalt. So läuft die Anmeldung.

Bildungsurlaub, Bildungszeit (Berlin) oder Bildungsfreistellung (Brandenburg) - egal wie man es nennt, das Prinzip bleibt gleich: fünf Tage im Jahr haben Arbeitnehmer:innen und Auszubildende einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildungen. Das Gehalt muss in dieser Zeit vom Arbeitgeber weitergezahlt werden. Dieser Bildungsurlaub gilt zusätzlich zu den restlichen Urlaubstagen und darf davon nicht abgezogen werden.

Wer übernimmt die Kosten der Weiterbildung?

Auch wenn das Gehalt in dieser Zeit weitergezahlt wird, die Kosten für die Weiterbildung trägt man selbst. Man kann sie aber in der Steuererklärung geltend machen.
 
Voraussetzung für die Bildungszeit bzw. Bildungsfreistellung ist, dass es sich bei den ausgewählten Angeboten um Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung, zur politischen Bildung oder Qualifikationen zur Vorbereitung für ehrenamtliche Tätigkeiten handelt. Das Angebot darf man selbst auswählen. Außerdem müssen die Bildungsträger anerkannt sein - das ist zum Beispiel bei Volkshochschulen oder Universitäten der Fall. Anerkannte Bildungsurlaubssangebote können hier für Berlin und hier für Brandenburg recherchiert werden.

 
Übrigens: Wer einen längeren Weiterbildungskurs machen möchte, kann auch den Bildungsurlaub aus dem folgenden Jahr hinzuziehen und so zehn Tage an einem Angebot teilnehmen.

Wer darf Bildungsurlaub beantragen?

Um einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen Arbeitnehmende oder Auszubildende mindestens sechs Monate im Betrieb angestellt sein. Auch arbeitnehmerähnliche Mitarbeiter oder Mitarbeiter von Behindertenwerkstätten haben Anspruch auf Bildungsurlaub.
 
Wichtig ist, dass der Antrag zur Weiterbildung mindestens sechs Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingeht. Dazu reichen Sie die Anmeldebestätigung des Kurses und die Anerkennungsbescheinigung des Bildungsträgers ein.

Kann der Bildungsurlaub abgelehnt werden?

Der Arbeitgeber darf den Antrag allerdings ablehnen. Hier gelten strenge gesetzliche Vorgaben: Nur, "wenn zwingende betriebliche Belange oder Freistellungsansprüche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen", muss der Bildungsurlaub warten. Das wären zum Beispiel Urlaubsvorrang der Kolleg:innen oder wichtige Projektfristen. Aber: der Antrag muss in einem solchen Fall für einen späteren Zeitraum genehmigt werden, er darf nicht gänzlich abgelehnt werden.

Ein Beitrag von Katharina Pencz, 01.12.2023.