Ein Schlagloch auf einer Berliner Straße (Quelle: imago images/Stefan Zeitz)
Bild: imago images/Stefan Zeitz

Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 5 Minuten - Schlaglöcher: Wer haftet im Schadensfall?

Straßenschäden und Schlaglöcher bringen Fußgänger ins Stolpern, Fahrradfahrer zum Fluchen und Autos Schäden. Wer wann haftet - oder nicht - haben wir geklärt.

Nach dem Winter ist vor dem Holpern: Was da manchmal als Gehweg, Fahrradstreifen oder Autofahrspur durchgehen muss, ist eine Beledigung für alle, die auch im Straßenverkehr auf Ästhetik setzen - und eine Zumutung für viele Verkehrsteilnehmende sowieso.
 
Was passiert aber eigentlich, wenn das eigene Auto einen Schaden nimmt, der durch ein extra großes Schlagloch verursacht wurde? Oder das Fahrrad? Oder wenn ein Passant auf dem verknorpelten Gehweg stolpert und sich etwas bricht? Wer übernimmt wann die Haftung? SUPER.MARKT hat es geklärt.

Das gilt...

  • für Autofahrerinnen und Autofahrer

  • für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer

  • für Fußgängerinnen und Fußgänger

Was tun, wenn ein Schaden entstanden ist?

Egal, ob wir auf dem Gehweg, dem Radweg oder der Straße durch einen Schaden am Untergrund einen Schaden erlitten haben, in jedem Fall gilt es jetzt, Beweise zu sichern. Dabei rät der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC), unbedingt zeitnah zu agieren, "ohne natürlich sich oder andere an der Unfallstelle zu gefährden".
 
Dazu gehöre, das Schlagloch, die betroffene Straße sowie das beschädigte Fahrzeug zu fotografieren, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu notieren sowie Namen und Anschriften möglicher Zeugen festzuhalten. Vorsorglich sollten Polizei und die zuständigen Versicherungen informiert werden.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 25.03.2024.