Eine Anzeigentafel weist auf einen Streik der GDL hin (Quelle: imago images/BildFunkMV)
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Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Lokführer-Streik: die Rechte der Reisenden

Schnell in den Flieger? Zahlt den die Deutsche Bahn? Und bekomme ich überhaupt eine Entschädigung? Das müssen wir in Sachen Bahnstreik wissen.

Die Gewerkschaft der Lokführer, GDL, hat im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn (DB) erneut bundesweite Streiks angekündigt, dieses Mal soll sechs Tage lang gestreikt werden. Beginnend am 23. Januar um 18 Uhr mit dem Güterverkehr, ab dem 24. Januar um 2 Uhr morgens, dann auch im Personenverkehr. Enden soll der Streik am Montag, 29. Januar, um 18:00 Uhr.

Das sind unsere Rechte bei Bahnstreiks

Wer ein Bahnticket gebucht hat und wegen des Streiks nicht fahren kann, kann seine Fahrt wenigstens unentgeltlich verschieben: Die Bahn hat die Zugbindung komplett aufgehoben, auch bei Sparpreisen. Die Fernverkehr-Tickets des Streikzeitraums gelten für den ursprünglichen Zielort, auch bei geänderter Streckenführung. Auch eine kostenfreie Erstattung der Zugtickets ist möglich. Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden.

Ihr Recht auf Entschädigung

Wer trotz Streiks in einen DB-Zug steigt, muss dennoch mit Hindernissen, zum Beispiel Verspätungen rechnen. Was gilt in dem Fall?
 
Die EU-Fahrgastverordnung gilt auch bei Streiks und regelt den Anspruch auf Entschädigung. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden muss das verantwortliche Bahnunternehmen 50 Prozent des Preises erstatten. Fahrgäste können laut Bahn zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Betrags wählen.
 
Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof können Fahrgäste einen anderen Zug nehmen, das gilt auch für höherwertige Zuge, wenn sie nicht reservierungspflichtig sind. Der gezahlte Aufpreis wird in dem Fall zurückerstattet.
 
Wenn absehbar ist, dass der Zug mindestens eine Stunde später als geplant am Ziel ist, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Das gilt auch für ausgefallene Züge oder verpasste Anschlüsse. Wer schon unterwegs ist und die Fahrt deshalb abbricht, kann sich den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Fahren Sie zum Ausgangsbahnhof zurück, bekommen Sie auch den vollen Preis zurück.

Was ist mit meinem Deutschlandticket?

Reisende, die ein Deutschlandticket oder eine andere Zeitfahrkarten haben, bekommen bei Verspätungen ab 60 Minuten eine pauschale Entschädigung: Bei Zeitkarten im Fernverkehr beträgt sie in der zweiten Klasse fünf Euro, in der ersten Klasse 7,50 Euro. Bei der Bahncard 100 sind es zehn Euro in der zweiten und 15 Euro in der ersten Klasse.
 
Wer mit einem anderen Nahverkehrsticket auf einen höherwertigen Zug umsteigen will, muss das Geld dafür auslegen, kann es sich aber rückerstatten lassen.

So machen wir unsere Ansprüche geltend

Laut DB sollten wir uns Verspätungen immer von Mitarbeitenden bestätigen lassen. Wer ganz sichergehen will, macht zusätzlich Fotos von Anzeigetafeln, auf denen die verspäteten oder gestrichenen Züge stehen, oder Screenshots aus der App oder von der Internetseite. Mit diesen Belegen, der Fahrkarte und dem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular kann die Reise reklamiert werden.
 
Das Formular gibt es direkt im verspäteten Zug, im Reisezentrum der Bahn, online zum Herunterladen. In der App sowie auf der Bahnwebsite können angemeldete Kund:innen ihre Ansprüche direkt online geltend machen.
 
Wichtig: Alle Rückerstattungen müssen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Fahrkarte geltend gemacht werden.

Gut zu wissen im Notfall

Sollten wir abends an einem Bahnhof stranden und einfach nicht mehr weiterkommen, haben wir Anspruch auf eine Ersatzbeförderung - oder sogar auf eine Unterkunft und einen Transport dorthin. Sprechen müssen wir in diesem Fall mit einem Mitarbeitenden noch im Zug oder vor Ort am Bahnhof an. In allen Fällen, in denen wir niemanden mehr vor Ort antreffen, können wir uns an die kostenlose Streikhotline der DB wenden: 08000-99 66 33 ist die Nummer.
 
Alle weiteren aktuellen Infos dazu stehen auf den Seiten der Deutschen Bahn.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 22.01.2024.