Eine Frau zieht einen blauen Hartschalenkoffer schnell hinter sicher her (Quelle: IMAGO / HMB-Media)
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Di 13.06.2023 | Beitrag | Lesedauer etwa 4 Minuten - Reiserücktrittsversicherung & Co.: Geld statt Erholung

Wer eine Reise plant, sichert sich bestenfalls gut ab. Diese Tipps helfen beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und Reisekrankenversicherung.

Die ersten von Ihnen steigen vielleicht schon bald in den Flieger oder das Auto gen Sonne - die Urlaubszeit beginnt. Und das ganz ohne Corona-Einschränkungen. Aber auch ohne Corona gibt es noch genug Dinge, die einem Last Minute die geplante Reise vermasseln können. Gute Reiseversicherungen, wie eine Reiserücktrittsversicherung, sind hier ratsam. Doch das Angebot ist groß - wo bekommen Sie im Fall der Fälle am meisten für Ihr Geld?

Reisekrankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung - auch bekannt als Auslandskrankenversicherung - ist ein absolutes Muss - auch für diejenigen, die nur ins EU-Ausland reisen. Zwar kann hier auch die deutsche Versichertenkarte gezückt werden, allerdings übernimmt die Krankenkasse nur die Leistungen, die einem gesetzliche Versicherten im Reiseland zustehen. Und das können unter Umständen weniger Leistungen als in Deutschland sein.
 
Das sollte die Reisekrankenversicherung laut Siftung Warentest bieten: sie sollte ohne Selbstbeteiligung sein, medizinisch notwendige und medizinisch sinnvolle Rücktransporte beinhalten - und sollten Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, überprüfen Sie, welche Leistungen hierfür von der Reisekrankenversicherung übernommen werden.

Reiserücktrittsversicherung

Nicht nur vor der Reise, auch während der Reise kann es zu unerwarteten Krankheiten oder Unfällen kommen. Daher lohnt sich die Reiserücktrittsversicherung in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung. Das Verbrauchermagazin Stiftung Warentest empfiehlt solche Reiseversicherungen besonders für Familien mit kleinen Kindern und Senioren. Denn hier macht einem die Gesundheit am ehesten doch einen Strich durch die Urlaubsrechnung. Aber auch sehr teure und weit im voraus geplante Reisen sollten abgesichert werden.
 
In welchen Fällen die Versicherung greift, steht im Kleingedruckten. Schwere Krankheit, Unfälle, Tod, Komplikationen einer Schwangerschaft, Jobverlust oder -wechsel - das sind alles Standards, die in der Regel von den Reiserücktritssversicherungen angeboten werden. Kein Geld gibt's von den Versicherungen, wenn Sie die Reise wegen einer Reisewarnung absagen. Hier bleiben Sie auf den Stornierungskosten sitzen.

Nicht überstürzt abschließen

Häufig können Sie direkt bei der Buchung einer Reise die Reiserücktrittsversicherung oder Reisekrankenversicherung abschließen. Davon rät Stiftung Warentest ab. Das ist zum einen meistens nicht nötig, da Sie die Versicherung bis 30 Tage vor Abreise abschließen können. Zum anderen verstecken sich in diesen Angeboten hohe Eigenbeteiligungen.
 
Machen Sie sich also in Ruhe auf die Suche nach einem für Sie passenden Angebot und prüfen die Bedingungen vor Abschluss genau! Bei dem Vergleichsportal Check24 beispielsweise finden Verbraucher:innen mithilfe von Filtern Versicherungen, die eine Erkrankung, Reisewarnung und Quarantäne absichern. Bei besonders teuren Reisen oder mehreren Reisen im Jahr empfiehlt sich außerdem ein Jahresvertrag. Diese sind meist günstiger, besonders für Familien.

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Vorsicht bei Reiseversicherungs-Paketen

Ebenfalls aufpassen sollten Sie bei Reiseversicherungs-Paketen. Hier zahlen Sie für Versicherungen, die Sie gar nicht brauchen. Das sagt auch Ulrike Schulz von Stiftung Warentest beim rbb-Magazin "schön + gut": "Für das Reisegepäck haften die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter. Falls mal ins Hotel eingebrochen wird, ist das ein Fall für die Hausratsversicherung. Eine Reisehaftpflichtversicherung braucht man nicht, weil die Privathaftpflichtversicherung in der Regel weltweit leistet. Das Gleiche gilt für die Reiseunfallversicherung."

Keine Reise, keine Prämie

Übrigens: Auch bei Reiseversicherungen besteht Anspruch auf Rückerstattung, wenn diese noch nicht gewirkt haben. Das heißt, wenn Sie von Ihrer Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen mussten, aber auch noch eine Reisekranken- und Gepäckversicherung mitgebucht hatten, können Sie für letztere die Prämie zurückfordern. Denn laut der Verbraucherzentrale Brandenburg fällt dann das versicherte Risiko weg - die entsprechenden Versicherungen können Sie vor nichts mehr schützen. Aber: Dieses Recht auf Rückerstattung gilt nicht für Jahresverträge, sondern nur für Versicherungen, die für eine spezielle Reise abgeschlossen wurden. Das betrifft in der Regel Pauschalreisen.

Der Schein trügt?

Am besten schauen Verbraucher und Verbraucherinnen genau auf ihren Versicherungsschein, auf diesem sind alle abgeschlossenen Versicherungen erkenntlich, wenn auch oft nicht nach Prämien aufgeschlüsselt.
 
Gibt es Probleme mit der - zumindest anteiligen - Rückerstattung der Prämien seitens Versicherer oder Reisebüro, so hilft die Verbraucherzentrale weiter. Es gilt: Nicht abwimmeln lassen. Wo es nichts zu versichern gab, entstehen auch keine Kosten.