Ein unausgefüllter Organspendeausweis wird von einer Hand gehalten (Quelle: picture alliance / Andreas Franke | Andreas Franke)
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Gesundheit | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Organspende-Register: Online den Willen dokumentieren

Im neuen Organspende-Register können Organspendende sich jetzt freiwillig registrieren. Der Organspende-Ausweis bleibt aber gültig.

2023 gab es in Deutschland laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation 965 Menschen, die nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe spendeten. 96 Spender:innen mehr als im Jahr 2022. Demgegenüber stehen aktuell laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aber immer noch etwa 8.496 Menschen, die in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, die meisten von ihnen warten auf eine Spenderniere.
 
Um diesen Zustand zu ändern, startet am 18. März das neue Organspende-Register, eine Ergänzung zum Organspende-Ausweis. In dem Register kann man seine Bereitschaft festhalten, nach dem eigenen Ableben Organe spenden zu wollen - oder eben nicht spenden zu wollen. Insgesamt erhoffen sich die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium, dass die Spenderzahlen mithilfe des Registers ansteigen.
 
Denn das Verfahren ist einfach, freiwillig und kostenlos - und schnell, da es online erledigt werden kann. Für Ärztinnen und Ärzte hat es Vorteile, vor allem aber für Hinterbliebene, "denn eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit", so etwa Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Ein weiterer Vorteil des Registers: Sollte sich der eigene Wunsch ändern, und man zum Beispiel doch keine Organe spenden möchte, kann man einfach online seine neue Entscheidung hinterlegen - und schon ist sie bindend.

Eintrag ins Register später auch über App möglich

Das Organspende-Register wird schrittweise in Betrieb gehen: Vom 18. März an soll es möglich sein, eine Erklärung zur eigenen Spendebereitschaft mit einem Ausweis mit Online-Funktion
(eID) zu hinterlegen. In einem zweiten Schritt zum 1. Juli ist geplant, dass Kliniken, die Organe entnehmen, im Register hinterlegte Erklärungen suchen und abrufen können. Spätestens bis zum 30. September soll es möglich sein, dass Versicherte Erklärungen auch direkt über Krankenkassen-Apps abgeben.

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"Neutrale Aufklärung" gefordert

Eigentlich sollte das Register schon zum 1. März 2022 an den Start gehen, es ist Teil der Organspender-Reform, die das Thema in die Öffentlichkeit transportieren soll. Kritiker:innen monieren, dass auch jetzt, 2024, kaum ein Bürgeramt in der Lage sei, dem rechtlichen Auftrag der Informationspflicht nachzukommen, ebenso fehlten vor Ort die digitalen Anschlüsse
zum Register, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd). Hintergrund, laut Brysch, sind Fragen der Finanzierung zwischen Bund und Ländern. Es gelte, die Interessen der Schwerkranken und eine neutrale, ergebnisoffene und umfassende Aufklärung aller Bürgerinnen und Bürger endlich ernst zu nehmen, so Brysch.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von DPA und EPD, 26.02.2024.