Ein heruntergefallenes "Kontogebühren zurückfordern" Plakat (Quelle: IMAGO / Michael Gstettenbauer)
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Geld | Beitrag | Lesedauer etwa 1 Minute - Kontogebühren: nur wenige Rückforderungen

Zuviel gezahlte Kontogebühren können nach einem BGH-Urteil zurückgefordert werden. Doch nur wenige Kund:innen nutzen diese Möglichkeit.

Bereits vor drei Jahren urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Kontogebühren nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundin oder des Kunden erhöht werden dürfen. Laut dem Urteil sind damit sämtliche Gebührenerhöhungen der Vorjahre unrechtmäßig, das zu viel gezahlte Geld kann zurückgefordert werden. Dennoch haben bisher nur wenige Kund:innen Geld zurückgefordert.

Vielen ist das Urteil unbekannt

Nur 110 von insgesamt 1025 Teilnehmenden einer kürzlich veröffentlichten Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox forderten demnach Kontogebühren von der eigenen Bank zurück. Das entspricht einem Anteil von elf Prozent.
 
Dass sich so wenige Kund:innen die Gebühren erstatten ließen, liege mutmaßlich auch daran, dass 43 Prozent das Urteil gar nicht kennen, so Verivox. Anderen war der Aufwand zu hoch. 19 Prozent gaben an, die Rückforderung hätte sich nicht gelohnt, weil es nicht um hohe Beträge ging. 16 Prozent waren unsicher, ob das Urteil für sie persönlich gelten würde.
 
Den Angaben zufolge haben mindestens 40 Prozent der Bankkundinnen und -kunden unrechtmäßig zu viel gezahlt, als ihr Girokonto zwischen Anfang 2018 und Juni 2021 teurer wurde.

Information ist keine Zustimmung

Vor dem BGH-Urteil hatten Banken ihre Kund:innen lediglich informiert, wenn sie die Preise fürs Konto erhöhen oder neue Gebühren einführen wollten. Haben die Kontoinhaberinnen und -inhaber dann nicht aktiv widersprochen oder das Konto gekündigt, traten die neuen Konditionen automatisch in Kraft. Dieser Praxis schoben die Karlsruher Richter 2021 einen Riegel vor und erklärten Gebührenerhöhungen ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Kund:innen auch rückwirkend für unrechtmäßig.
 
Bei Unsicherheiten, ob zu viel entrichtete Bankgebühren zurückgefordert werden können oder nicht, hilft die Verbraucherzentrale weiter. Hier findet sich auch einen Musterbrief.

Ein Beitrag von DB mit Material von DPA und AFP, 30.04.2024.