Barbecue-Sauce (Quelle: IMAGO / Zoonar)
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Essen & Trinken | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Raucharomen: besser ohne

Eine leckere rauchige Barbecuesauce zum Grillgut klingt gut - ist für unsere Gesundheit aber eher schädlich, so das Urteil von Expert:innen.

Die Sonne strahlt, die Luft ist warm und auf dem Grill brutzeln Würstchen, Gemüse und Tofu. Wer auf rauchigen Geschmack steht und diesen nicht natürlich hinbekommt oder etwas nachhelfen will, kann zu Saucen greifen. Warum wir aber auf Saucen mit Raucharomen besser verzichten sollten, erläutert Stiftung Warentest.

Rauchig – und giftig?

Wie die Warentester berichten, fanden Expert:innen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) nun heraus, dass die Ausgangsprodukte von in diesen Produkten enhaltenen Raucharomen schädlich sind. Sie können sogar das Erbgut verändern. Es handelt sich dabei um Substanzen, die beim Verglimmen von Holz entstehen, sogenannte Furan-Verbindungen aus Hitze­prozessen. In Tierstudien wurden diese als erbgutverändernd enttarnt, zwei weitere Stoffe stehen im Verdacht, ebenfalls erbgutverändernd zu sein. Bisher waren diese Produkte bis Ende Juni 2024 befristet erlaubt.
 
Neben Raucharomen können auch Inhaltsstoffe wie Paprika, Räuchersalz oder schlicht "Rauch" bedenklich sein.
 
Auch bei "echten" Rauchprodukten gibt es keine Entwarnung: Räucherfisch, -würste oder Schinken, die etwa über Buchenholz zu ihrem Aroma kamen, können "ebenfalls kritische Stoffe wie poly­zyklische aromatische Kohlen­wasser­stoffe (Pak) enthalten", erklärt das Bundesinstitut für Risikobewertung.
 
Das Risiko ist hier aber bedingt geringer - zum einen, da in der EU Höchstwerte für Lebensmittel gelten, zum anderen, weil die Konzentration dieser Stoffe variieren kann.

Raucharomen meiden

Stiftung Warentest empfiehlt, Produkte, auf deren Zutatenliste "Raucharoma" oder "Raucharomen" zu finden sind, zu vermeiden. Außerdem raten die Tester:innen, Geräuchertes nur in Maßen zu genießen.
 
Die EU prüft derweil bis zum 30. Juni 2024, ob eine Weiterzulassung der Inhaltsstoffe erfolgt.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von Stiftung Warentest, 30.04.2024.