Das Vodafone-Logo auf rotem Grund (Quelle: imago images/Panama Pictures)
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Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 4 Minuten - Vodafone: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Update Der Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt Vodafone wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Betroffene können sich nun in das dazugehörige Klageregister eintragen.

Vergangenes Jahr erhöhte Vodafone die Preise, rund zehn Millionen Kundinnen und Kunden mussten dann monatlich fünf Euro mehr für ihre Internet-Tarife zahlen. War das rechtlich in Ordnung? Das soll eine Sammelklage gegen die Preiserhöhungen bei Vodafone klären. Das Bundesamt für Justiz machte das Verfahren am 23. April 2024 öffentlich bekannt, Betroffene können sich nun auf der Webseite der Behörde in das dazugehörige Klageregister eintragen. Damit nehmen sie an der im vergangenen Herbst eingereichten Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) teil. Eine Anmeldung ist noch bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.

Fünf Euro mehr im Monat - war die Teuerung zulässig?

Seit dem Frühjahr 2023 hatten insgesamt rund zehn Millionen Vodafone-Kunden und Kundinnen die Nachricht bekommen, dass die Preise für ihren Festnetzanschluss steigen: für alle Festnetz-Tarife für Kabel und DSL um fünf Euro pro Monat. Wegen der Preiserhöhungen kam es zu einer Sammelklage durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Oberlandesgericht Hamm, die Begründung der Verbraucherschützenden: Die Teuerung laufender Verträge sei unzulässig.
 
Vodafone hatte seinen Kund:innen bei den Preiserhöhungen zwar ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, das ist aber laut vzbv nicht ausreichend. Aus Sicht der Verbraucherschützenden hätte das Unternehmen die Preise für laufende Vertragsverhältnisse nicht ohne Nachverhandlungen mit den Kund:innen erhöhen dürfen.

Sammelklage verbraucherfreundlicher als Musterfeststellungsklage

Das Verfahren ist damit eines der ersten, das sich auf ein Mitte Oktober 2023 in Kraft getretenes Bundesgesetz zu Sammelklagen bezieht. Anders als bei der Musterfeststellungsklage müssen Verbrauchende nach einem für sie positiven Urteil nicht noch selbst mit dem Unternehmen verhandeln oder vor Gericht ziehen. Stattdessen bestellt das Gericht einen sogenannten Sachwalter, der von dem unterlegenen Unternehmen Geld erhält. Er prüft die Ansprüche der Verbraucher:innen und überweist ihnen dann einen Betrag. Vodafone-Kund:innen können sich an dieser neuen Form der Sammelklage beteiligen - sie müssen sich lediglich in das Klageregister eintragen.
 
Der vzbv hatte schon im Mai 2023 damit angefangen, eine Klage gegen Vodafone zu prüfen und dafür Betroffene gesucht. Nach Angaben der Verbraucherschutzorganisation meldeten sich binnen weniger Wochen mehr als 10.000 Menschen.

Vodafone will sich an geltendes Recht gehalten haben

Vodafone sieht den Klagegrund skeptisch, das Unternehmen betont, sich an geltendes Recht gehalten zu haben. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anhebung der Gebühren seien in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben, teilte der Mobilfunkanbieter mit. Die Preissteigerungen seien wegen stark gestiegener Kosten, etwa für Energie und Materialien, nötig gewesen.
 
Auch andere Telekommunikationsunternehmen hatten in diesem Jahr die Preise angezogen, sie sind allerdings nicht durch den vzbv verklagt worden. Man könne nicht gegen alle Unternehmen gleichzeitig klagen, sondern weise nun erstmal den Preiserhöhungsvorreiter Vodafone in die Schranken, heißt es vom vzbv dazu.

Verfahren mit Signalwirkung?

Dienstleister setzen höhere Preise üblicherweise über neue Vertragsabschlüsse durch, also über Neukund:innen. Auch bei Bestandskund:innen erhöhen Firmen bisweilen mal die Preise, was aber Verbraucherschützende mit Argusaugen verfolgen. Dem Verfahren gegen Vodafone wird eine gewisse Signalwirkung an die Wirtschaft beigemessen.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von DPA, AFP und Reuters, 14.11.2023, Update vom 23.04.2024.