Fernwärmerohre, Justicia mit getrockneter Cannabis-Blüte auf der Waage und eine Frau, die ein Amazon-Paket unter dem Arm trägt (Quellen: v.l.n.r. IMAGO / Martin Müller; picture alliance / Ulrich Baumgarten; IMAGO / Michael Gstettenbauer
Bild: IMAGO / Martin Müller; picture alliance / Ulrich Baumgarten; IMAGO / Michael Gstettenbauer

Ausblick | Beitrag | Lesedauer etwa 5 Minuten - Das geht neu oder anders im April 2024

Teillegalisierung von Cannabis, wieder voller Mehrwertsteuersatz für Gas und Fernwärme und kürzere Rückgabefristen bei Amazon.

Cannabis ab 1. April zum Teil legal

Nach langem Hin und Her kommt sie nun: Die Cannabis-Teil-Legalisierung. Ab 1. April ist der Besitz von Cannabis für Personen ab 18 Jahren legal. Bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum sind erlaubt. Für die eigenen vier Wände sind die Regeln etwas anders: Hier dürfen drei Cannabispflanzen gehalten werden, aber nur zum Eigenkonsum. Die Weitergabe von Cannabis erfolgt über sogenannte Cannabis-Social-Clubs, in denen man Mitglied werden muss. Kiffen im öffentlichen Raum ist eingeschränkt: in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon ist es verboten, sowie in 100 Metern Luftlinie um den jeweiligen Eingangsbereich.

Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme endet

Nun wird's wieder teurer: Ab 1. April ist für Gas und Fernwärme wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Damit es nicht zu zu hohen Schätzungen durch die Gas- und Fernwärmeanbieter kommt, empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Zählerstände am 31. März abzulesen und an den jeweiligen Lieferanten zu melden.
 
Die Mehrwertsteuer war im Zuge der gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine von 19 auf sieben Prozent gesenkt worden. Zuletzt sollte die Steuer zu Ende Februar 2024 wieder angehoben werden, das Auslaufen war Teil des sogenannten Wachstumschancengesetzes, das aber erst am 22. März vom Bundesrat gebilligt wurde.

Mehr zum Ende der Mehrwertsteuersenkung

Kürzere Rückgabefristen bei Amazon

Wer bei Amazon bestellt hat, konnte sich bisher 30 Tage Zeit für die Retoure lassen. Ab 25. April müssen sich Kund:innen der Verkaufsplattform schneller für oder gegen ein Produkt entscheiden, denn ab dann gilt nur noch das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen Rückgabefrist. Von der neuen Regel betroffen sind die Warengruppen Elektronik, Kamera, Bürobedarf, Musik, Video/DVD und Videospiele. Von der kürzeren Rückgabefrist ausgenommen sind Amazon-Geräte und erneuerte Produkte. Kund:innen können das Rückgabedatum und Informationen zum Rückgaberecht unter dem Produktpreis nachlesen.
 
Vom 25. März bis 25. April läuft eine Übergangsphase, in der man eine 30-tägige Rückgabe beantragen kann.

Innenkameras bei Airbnb verboten

Es klingt wie aus einem schlechten Film: Nichts ahnend betritt man die Ferienwohnung, gebucht auf der Ferienwohnungsplattform Airbnb, und freut sich auf einen schönen Urlaub - während die Vermieter zugucken. Ja, richtig gelesen: durch Überwachungskameras, die im Inneren der Ferienwohnung installiert wurden - versteckt im Bücherregal, im Schlafzimmer oder gar im Badezimmer. Doch leider handelt es sich hieri nicht um einen Horrorfilm. Schon 2013 entdeckte eine deutsche Touristin in ihrem Airbnb in Karlifornien drei Überwachungskameras. Ein Jahr später gab Airbnb erstmals Richtlinien für Kameras heraus: Sie blieben in Innenräumen erlaubt, aber Gastgeber wurden aufgefordert, die Benutzung von Kameras offenzulegen.
 
Noch einmal zehn Jahre später werden die Regeln von Airbnb jetzt verschärft: Ab 30. April sind Kameras in Innenräumen verboten - weltweit. Das soll dem Schutz der Privatsphäre dienen. Außenkameras bleiben hingegen weiterhin erlaubt, etwa, um sicherzustellen, dass Unbefugte die Wohnung nicht betreten. Zukünftig müssen Vermieter jedoch genau offenlegen, wo solche Außenkameras montiert sind. Und sie dürfen nicht auf Bereiche wie Außenduschen oder Saunas gerichtet sein.

Änderungen beim Elterngeld

Eltern, deren Kinder am 1. April 2024 oder danach geboren werden, müssen sich auf neue Regeln beim Elterngeld einstellen. Denn dann ändert sich erstens die Einkommensgrenze: Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 200.000 Euro haben dann keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Das soll entsprechend auch für Alleinerziehende gelten. Im April 2025 wird die Grenze weiter auf 175.000 Euro gesenkt. Zweitens können Eltern nur noch einen gemeinsamen Monat nach der Geburt des Kindes gleichzeitig Basiselterngeld beziehen und das auch nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes.
 
Elterngeld Plus, der Partnerschaftsbonus und die Regelungen bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten sind von den Änderungen ab 1. April nicht betroffen.

Neue Förderung: Qualifizierungsgeld

Betriebe und Beschäftigte sollen stärker beim Strukturwandel unterstützt werden. Arbeitgeber können ab 1. April Qualifizierungsgeld bei der Agentur für Arbeit für Angestellte, die durch den Strukturwandel ihren Arbeitsplatz verlieren könnten, beantragen. Die Angestellten können dadurch von ihrer Arbeit freigestellt werden, um eine Weiterbildungsmaßnahme zu absolvieren - und das ohne ihre Arbeitsstelle zu verlieren. Voraussetzung ist unter anderem, dass die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst. Sie muss allerdings nicht am Stück absolviert werden - Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend sind möglich.
 
Das Qualifizierungsgeld gilt als Lohnersatz und beträgt 60 Prozent des Nettogehaltes beziehungsweise 67 Prozent, wenn Beschäftigte mindestens ein Kind haben. Der Arbeitgeber kann den Betrag zudem aufstocken.

Deutschlandticket jetzt auch für Studierende

Zum Sommersemester 2024 startet das Deutschlandsemesterticket. Auch viele Universitäten und Hochschulen in Berlin und Brandenburg bieten das Ticket an. Damit können Studierende für 29,40 Euro im Monat bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Meist ist der Betrag für das neue Deutschlandsemesterticket in den Semesterbeiträgen enthalten. Studierende informieren sich am besten auf der Website ihrer Universität oder Hochschule, ob das Deutschlandsemesterticket angeboten wird und ob sie berechtigt sind. Denn: Nicht alle Studierende haben Anspruch auf das neue Deutschlandsemesterticket. So sind unter anderem Promotionstudierende oder Studierende im Aufbau-, Zusatz- oder Teilzeit-Studium von dem Ticket ausgenommen.

Berufsorientierungspraktikum und Mobilitätszuschuss

Berufseinsteiger können sich ab April auf zwei Förderungen freuen: Wer noch unschlüssig bei der Berufswahl ist, kommt demnach möglicherweise für ein von der Bundesagentur für Arbeit gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage. In diesem Fall übernimmt der Staat die Fahrt- und Unterkunftskosten bei kurzen und auch überregionalen Praktika.
 
Auszubildende hingegen können ab April einen Mobilitätszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit bekommen, wenn der Ausbildungsbetrieb weit von zu Hause entfernt ist. Im ersten Ausbildungsjahr werden dann im Monat zwei Familienheimfahrten übernommen.

Sogenannter Bio-Diesel ab Mitte April an einigen Tankstellen

Autofahrer werden künftig auch Diesel tanken können, der zu 100 Prozent aus Abfallstoffen wie Frittenfett hergestellt wurde. Eine Verordnung der Bundesregierung macht jetzt den Weg für die Einführung von Biodiesel frei. Sogenannte paraffinische Dieselkraftstoffe, die aus Abfallstoffen und Pflanzenölen hergestellt werden, werden damit auch als Reinkraftstoff zugelassen. Bislang konnten sie dem herkömmlichen Diesel nur beigemischt werden. Nach der neuen Verordnung dürfen sie künftig auch in 100-prozentiger Konzentration angeboten werden.
 
Da Biodiesel weniger CO2 verursacht als herkömmlicher Diesel, soll auf diese Weise auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Fraglich ist allerdings, in welchem Umfang der neue Treibstoff künftig verfügbar sein wird.

Ein Beitrag SUPER.MARKT mit Material von DPA, 26.03.2024.