- rbb-Rundfunkrat genehmigt Telemedienänderungskonzept
Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat das von der Intendantin Patricia Schlesinger vorgelegte Telemedienänderungskonzept für die Telemedienangebote des rbb genehmigt.
Hiermit übermitteln wir Ihnen im Auftrag des Rundfunkrats des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) folgende Mitteilung. Rückfragen übermittelt die Gremiengeschäftsstelle (gremiengeschaeftsstelle@rbb-online.de) des rbb gern weiter.
Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat das von der Intendantin Patricia Schlesinger vorgelegte Telemedienänderungskonzept für die Telemedienangebote des rbb genehmigt. Damit stellte das Gremium fest, dass die geplante Erweiterung der Telemedienangebote rbbonline, das regionale Informationsangebot und die rbb Mediathek den Voraussetzungen des § 32 Medienstaatsvertrag entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind.
Friederike von Kirchbach, Vorsitzende des Rundfunkrates: "Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Telemedienangebote des rbb – wenn sie sich maßgeblich verändern - ganz genau zu überprüfen. Am Ende hat uns das heutige Nutzungsverhalten als Argument überzeugt, dass die Änderungen notwendig sind. Ich freue mich, dass wir heute diesen Prozess abschließen konnten."
Diesem Beschluss gingen intensive Beratungen des Rundfunkrates und seines Telemedien-Ausschusses im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen sogenannten Drei-Stufen-Test-Verfahrens voraus. Darin wird überprüft, ob das Telemedienangebot dem demokratischen/kulturellen Bedürfnis entspricht, den publizistischen Wettbewerb nicht verzerrt und der finanzielle Aufwand dafür angemessen ist. Bei wesentlichen Änderungen bezieht sich der Drei-Stufen-Test allein auf die Abweichungen.
Im beschlossenen Telemedienänderungskonzept betreffen die wesentlichen Änderungen:
- Längere Verweildauer: Inhalte können im Netz künftig länger abgerufen werden.
- Stärkere Verbreitung der Inhalte über Drittplattformen und Stärkung der eigenen Plattformen
- Eigenständige audiovisuelle Inhalte ("Online-Only" und "Online-First")
Die bestehenden Telemedienkonzepte aus den Jahren 2010 bis 2012 bleiben weiterhin gültig, sie werden durch das vorliegende Telemedienänderungskonzept ergänzt. Mit der Novellierung des Medienstaatsvertrags 2019 wurde der öffentlich-rechtliche Auftrag im Netz erweitert. Der rbb-Rundfunkrat hat nun den Auftakt gemacht – und als erstes Gremium in der ARD ein Telemedienänderungskonzept auf Grundlage der neuen Möglichkeiten im Medienstaatsvertrag beschlossen.
Die Entscheidungsbegründung des rbb-Rundfunkrates und das für den Drei-Stufen-Test erforderliche Gutachten werden in Kürze auf den Internetseiten des Rundfunkrates veröffentlicht.
Vor der endgültigen Genehmigung prüft nun noch die für den rbb zuständige Rechtsaufsicht, ob der Drei-Stufen-Test ordnungsgemäß durchgeführt wurde.