Bislang wählt der Landtag die Verfassungsrichter mit einer Zweidrittelmehrheit. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse bleiben Vorschläge der Opposition unberücksichtigt. Nach Ansicht der AfD-Fraktion widerspricht das aber der Landesverfassung. Diese schreibe vor, dass die Richter so ausgewählt werden, dass die politischen Kräfte des Landes angemessen vertreten sind. Um den Vorgang demokratischer zu machen, hat die AfD-Fraktion einen Antrag zur Direktwahl der Landesverfassungsrichter gestellt. Auch solle die Wahlperiode von zehn auf fünf Jahre gesenkt werden, allerdings mit der Option einer einmaligen Wiederwahl. Der Antrag wurde abgelehnt.