Die AfD möchte die Pflege von Pflegebedürftigen durch Angehörige attraktiver machen. Dazu legt sie einen Gesetzentwurf für ein Landespflegefördergeld vor. Dieses soll pflegenden Angehörigen ähnlich wie das Elterngeld ausbezahlt werden, sofern der zu Pflegende mindestens im Pflegegrad 2 eingestuft ist und mindestens fünf Jahre in Brandenburg lebt. Die übrigen Fraktionen verweisen darauf, dass die Bereitschaft zur Pflege von Angehörigen sehr hoch sei. Man müsse die bestehenden Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten jedoch weiter ausbauen. Auch wird kritisiert, dass der Gesetzentwurf keinerlei Schätzungen vorlegt, wie viele Angehörige Anspruch auf die Leistung hätten und welche Kosten für den Landeshaushalt entstünden. Der Gesetzentwurf findet keine Mehrheit.