Eine Fahrradampel vor dem Berliner Fernsehturm (Quelle: imago images/Marius Schwarz)
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Mobilität | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Darf ich das: Auf dem Fahrrad?

Dürfen wir zu zweit nebeneinander auf der Straße fahren? Und darf ich auf dem Rad telefonieren? Diese Regeln gelten für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer.

Fahrradfahren - einmal gelernt - verlernt man ja bekanntlich nie wieder. Was ist aber mit den Regeln, die zum Radfahren gehören? Gerade jetzt bei den ersten Sonnenstrahlen sind wieder viele auf ihren Rädern unterwegs - große und kleine Radfahrerinnen und Radfahrer, alte und junge, schnelle und weniger schnelle, in alle Richtungen schwärmen sie aus. Und sind sich, wenn sie ehrlich sind, nicht immer sicher, ob das so richtig ist, was sie da gerade machen - oder auch nicht machen.
 
SUPER.MARKT hat den Verkehrspolizisten Marko Stein und Philipp Otto vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) gefragt, was für Radfahrende erlaubt ist und wo ein Bußgeld droht.

Darf ich mit dem Rad so schnell fahren, wie ich will?

Theoretisch darf man so schnell Rad fahren, wie man möchte. Wer dabei aber Fußgänger gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 30 bis 35 Euro rechnen. Und: 30er-Zonen gelten auch für Fahrradfahrende. Denn an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h müssen sich alle Verkehrsteilnehmer halten.

Darf ich während der Fahrt auf dem Fahrrad telefonieren?

Nein. Das Smartphone darf während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden. Telefonieren ist also nicht erlaubt. Wenn Sie dabei erwischt werden, sind 55 Euro Bußgeld fällig. Laut dem ADFC können Sie aber eine Freisprechanlage, die fürs Fahrradfahren geeignet ist und nicht ablenkt, nutzen. Aber: Das Smartphone darf auch mit Freisprechanlage während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden.

Darf ich denn Musik beim Radfahren hören?

Ja, aber nur solange Sie den Verkehr ohne Ablenkung im Blick behalten. Verboten ist es nicht.

Muss ich während der Fahrt immer beide Hände am Lenker haben?

Einhändig fahren ist erlaubt. Das kommt ohnehin öfter vor, da viele Radfahrerinnen mit einer Hand das Abbiegen anzeigen. Anders sieht es beim freihändig Fahren aus: Das ist verboten und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro bestraft.

Darf ich auf der Straße fahren, obwohl es einen Radweg gibt?

Jein. Generell dürfen Sie mit dem Fahrrad auf der Straße fahren. Wenn es aber einen Radweg gibt, der durch das blaue Kreisschild mit weißem Fahrrad gekennzeichnet ist, dann müssen Sie diesen nutzen. Das blaue Schild ist nämlich ein Gebotsschild, an das man sich halten muss. Wenn Sie trotzdem die Straße nutzen, wird ein Verwarngeld von 20 Euro fällig.

Darf ich als Radfahrer über den Zebrastreifen fahren, um eine Straße zu überqueren?

Ein Zebrastreifen ist ein besonders geschützter Bereich für Fußgänger. Hier dürfen Sie niemanden gefährden oder behindern. Heißt: Wenn Sie Ihr Rad über den Zebrastreifen schieben, ist das in Ordnung. Drüberfahren, um eine Straße zu überqueren, ist hingegen verboten.

Dürfen zwei Personen nebeneinander auf der Straße Fahrradfahren?

Solange Sie dabei niemanden behindern oder gefährden, ja. Auf einer Fahrradstraße ist es generell erlaubt.

Darf ich jemanden auf meinem Gepäckträger mitnehmen?

Wenn derjenige nicht älter als sieben Jahre ist und Sie eine entsprechende Sitzvorrichtung haben, ja. Alle anderen dürfen nicht auf dem Gepäckträger Platz nehmen. Der Gepäckträger darf ohnehin nur bis maximal 25 Kilogramm belastet werden, denn das höhere Gewicht hat Auswirkungen auf die Fahreigenschaften des Rads.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 20.02.2024.