Klingelschild auf dem "Betrug" steht. Quelle: imago images/ styleuneed
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Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 5 Minuten - Aktuelle Betrugs- und Abzockversuche

Abzocke und Betrug gibt es in vielen Formen. Aktuell: Warnung vor Betrugs-Anrufen zu Paypal- und Amazon-Konten.

Spam-Mails hatte wohl schon jede:r einmal im E-Mail-Postfach und auf den Prinzen aus einem fernen Land, der einem gerne drei Millionen Dollar schicken würde, sollte man heutzutage nicht mehr reinfallen. Die Maschen der Betrüger:innen, um an Geld oder sensible Daten zu kommen, sind inzwischen viel subtiler und perfider. Auch per SMS - dem sogenannten Smishing - wird immer häufiger versucht an Daten zu gelangen.
 
Hier informieren wir Sie über aktuelle Abzock-Fälle und Betrugsmaschen.

Falsche Paypal- und Amazon-Anrufe

Ein aufmerksamer Leser hat uns eine Warnung zukommen lassen: Ein Anruf sei bei ihm eingegangen, zuerst sei eine automatische Ansage gekommen, die darüber informierte, dass eine verdächtige Transaktion über eine hohe Summe auf dem Paypal-Konto festgestellt worden sei. Falls man diese nicht selbst durchgeführt habe und man die Zahlung stornieren wolle, solle man die "1" drücken. Auf den Präventions-Seiten der Polizei können Sie eine solche Bandansage anhören.
 
Nun wird man laut dem SUPER.MARKT-Leser mit einer - in diesem Fall - englischsprachigen Person verbunden, die im weiteren Verlauf des Telefonats angeblich dabei helfen will, die Zahlung rückgängig zu machen. In Wirklichkeit soll man aber durch die Vorgaben der Person dazu gebracht werden, eine Remote-Software zu installieren, mit der die Betrüger dann Zugriff auf den Rechner hätten. So könnte zum Beispiel sehr einfach Schadsoftware installiert werden, mit der der Computer ausgespäht, Daten geklaut und Konten leergeräumt werden könnten.
 
Auch die Verbraucherzentrale hat dieses Vorgehen von Betrügern schon beobachtet. Auch im Namen von Amazon seien solche Anrufe gerade eine beliebte Betrugsmasche, schrieb die VZ Ende Januar.
 
Die Verbraucherschützenden raten, in jedem Fall aufzulegen, falls man so einen Anruf erhalte, und keine weitere Taste zu drücken - etwa, um mit jemandem verbunden zu werden. Schon die Computerstimme am Anfang solle uns stutzig machen. Stattdessen: Das eigene Paypal- oder Amazon-Konto in Ruhe ansehen und überprüfen, ob es zu verdächtigen Transaktionen gekommen ist. "Falls ja, nehmen Sie über die App oder die Internetseite Kontakt zum echten Kundenservice auf", rät die VZ.
 
Stand: 15.03.2024

Abofallen von unseriösen Personensuchdiensten

Wenn ein Mensch vermisst wird, nutzen die Angehörigen jede Möglichkeit, diese Person wiederzufinden, auch über die Suche im Internet nach Hinweisen auf den Verbleib. Dort stößt man schnell auf vermeintliche Personensuchdienste, die mit großen Versprechen werben. Aber nicht alle diese Anbieter seien seriös, warnt jetzt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ). Es habe aktuell Beschwerden über solche Firmen erhalten, heißt es in der Mitteilung.
 
Demnach würden die Suchenden mit einer günstigen Anmeldung gelockt, etwa mit einem Probeabo für einen Euro. Nach der Eingabe von Bezahl-Daten würde aber nicht nur dieser Euro, sondern gleich Geld für ein volles Monatsabo abgebucht. Eine Kündigung sei offenbar nicht möglich, berichteten einige Nutzerinnen und Nutzer.
 
"Wir sehen bei einigen Anbietern die typische Vorgehensweise einer Abofalle. Alle Unternehmen, die gezielt Verträge mit Verbrauchern in Europa abschließen möchten, müssen sich selbstverständlich auch an die europaweite und nationale Gesetzgebung halten. Versteckte Kostenklauseln, intransparente Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Unklarheiten über die anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Anbieter. Ist deutsches Recht anwendbar, ist beispielsweise auch der sog. Kündigungsbutton verpflichtend", sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
 
Tipps zum Umgang mit solchen Personensuchdiensten gibt es auf der Website des EVZ.
 
Stand: 01.03.2024

Vorsicht bei Zahnschienen-Verträgen

Da vergeht uns das Lächeln: Die Verbraucherzentrale Berlin warnt vor aufdringlich agierenden Zahnschienen-Anbietern. "Die Anbieter von Zahnschienen rufen Verbraucherinnen und Verbraucher an und versuchen, ihnen um jeden Preis eine telefonische Zustimmung zum Vertrag abzuringen. Dabei suggerieren die Anrufer, man könne sich das alles im Nachhinein noch mal in Ruhe überlegen. Wenn man seine Zustimmung dann einmal erteilt, soll man einen teuren Vertrag abgeschlossen haben. Aber Verbraucher können sich dagegen wehren", erklärt Christoph Fülling, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Berlin.
 
Von Rechnungen bis zu fast 4.000 Euro berichten betroffene Verbraucher:innen demnach. Aber, auch wenn die Anbieter es verneinen - hier haben Kund:innen laut Verbraucherzentrale ein Widerrufsrecht. Die VZ Berlin rät vor allem: "Stimmen Sie keinem Vertrag am Telefon zu, achten Sie auf Ihre Wortwahl und beenden Sie im Zweifel das Gespräch." Weitere Tipps zu Werbeanrufen gibt es hier.
 
Stand: 27.02.2024

Gefälschte Schreiben für neue Wohnmietkonten

Aktuell flattern Mietern verschiedener Berliner Hausverwaltungen gefälschte Schreiben in den Briefkasten. Sie kommen nicht von ihren Hausverwaltungen, sondern von Kriminellen, die versuchen Geld abzukassieren, indem sie einen Hausverwalterwechsel und neue Kontodaten ankündigen.
 
Der Mieterverein warnt vor dieser dreisten Masche. "Grundsätzlich sollte man bei angeblichen Kontoänderungen immer sehr vorsichtig sein und im Zweifelsfall die Hausverwaltung anrufen", empfiehlt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Auch Rechtschreib- und Grammatikfehler können ein Hinweis darauf sein, dass etwas faul ist. Hausverwalter Tobias Seidel, dessen Mieter in Charlottenburg betroffen waren, rät, sich als Mieter nicht unter Druck setzen zu lassen. Seriöse Hausverwalter würden einen Wechsel langfristig ankündigen, ungefähr sechs bis acht Wochen im Voraus.
 
Stand: 26.01.2024

Wenn die Rücksendung teurer als die Ware ist

Auf den ersten Blick nicht erkennbar - und am Ende sehr teuer. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät zur Vorsicht bei Bestellungen preiswerter Kleidung in Online-Shops mit niederländischer Adresse im Impressum. "Bei einigen Anbietern wird die Ware aus China geliefert und soll auch dorthin zurückgeschickt werden", teilten die Verbraucherschützer mit. Betroffene müssten für den Rückversand dann mit Portokosten von bis zu 50 Euro rechnen, obwohl die Kleidung selbst deutlich günstiger gewesen sei.
 
Zunächst sei nicht zu erkennen, dass es sich um chinesische Shops handele, warnte die Verbraucherzentrale. Deutsche Websites mit .de-Länderkennung und eine niederländische Unternehmensadresse machten den Anschein, bei einem Anbieter aus Europa einzukaufen. Beim Rückversand müssten sich die Käuferinnen und Käufer dann allerdings mit einem chinesischen Kundenservice auseinandersetzen.
 
Bei unbekannten Shops solle deshalb nicht nur das Impressum überprüft werden, sondern auch das Kleingedruckte zu Rücksendungen. Sind keine konkreten Informationen zu den Rückgabebedingungen zu finden, sei es besser, von einer Bestellung abzusehen.
 
Stand: 17.10.2023

Fake-Knöllchen in Berlin

Die Polizei Berlin warnt in einem aktuellen Post auf X (vormals Twitter) vor gefälschten Strafzetteln. Diese seien an mehreren Autos in Berlin-Marzahn verteilt worden. Auf dem Strafzettel befindet sich ein QR-Code. Dieser soll laut Polizei auf keinen Fall mit dem Smartphone ausgelesen werden beziehungsweise soll kein Geld auf das hinter dem QR-Code liegende Portal eingezahlt werden. Es handelt sich hierbei um einen Fake. Die echten Knöllchen der Berliner Polizei sind übrigens grün.
 
Stand 16.10.2023

Warnung vor QR-Codes

Der Bankenverband deutscher Banken warnt aktuell vor Betrug mit QR-Codes in E-Mails. Die Codes sind eigentlich ein beliebtes Mittel, um Kundinnen und Kunden auf bestimmte Webservices aufmerksam zu machen und zu leiten. So kann man QR-Codes etwa oft in Restaurants finden, mit deren Hilfe sich die Gäste die Speisekarte ansehen können.
 
Wird allerdings ein falscher QR-Code hinterlegt, landen Verbrauchende beim Scannen nicht auf der erwarteten Webseite, sondern zum Beispiel auf einer gefälschten. Dort wird dann der Versuch unternommen, persönliche Daten abzugreifen, erklärt der Verband.
 
Heikel sei die Methode vor allem, weil Antivirenprogramme diese Art der Phishing-Nachrichten häufig nicht erkennen könnten. Denn die Codes werden nicht als Anhang zu einer E-Mail verschickt, der von der Software überprüft wird, sondern als Bild.
 
Stand: 06.10.2023

Unseriöse Angebote bei Festgeld

Eine Warnung vor unseriösen Anbietern und Betrügern bei der Anlage von Festgeld hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) herausgegeben - gerade vor dem Hintergrund steigender Zinsen. Zwei Fälle aus den letzten Monaten zeigten laut VZB, dass Verbraucher:innen Geldanlage-Angebote gut prüfen sollten. Besondere Vorsicht sei bei hohen Zinsversprechen und Zahlungen ins Ausland geboten.
 
Die beiden Unternehmen "Bel-Finanz" aus Belgien und "Swiss Investment Solution" aus der Schweiz sind durch Beschwerden von Verbrauchenden besonders aufgefallen. Nach Angaben der Bankenaufsichten der jeweiligen Länder, die die VZB eingeholt hat, sind beide Unternehmen nicht registriert. Die Empfehlung der Verbraucherschutz-Expert:innen: "Wer ein Angebot erhält, sollte zunächst einmal checken, wer dahintersteckt." Dazu sollten Verbraucherinnen und Verbraucher das Impressum des Anbieters prüfen und im Internet schauen, ob es bereits schlechte Erfahrungen oder sogar Warnungen vor dem jeweiligen Anbieter gab. Die Stiftung Warentest mit der Warnliste Geldanlage sei eine gute Anlaufstelle, um sich einen ersten Überblick über sicheres Tages- und Festgeld zu verschaffen.
 
Stand: 20.09.2023

Fake-SMS der Deutschen Post zu angeblichen Zollgebühren

Das Paket wäre zur Lieferung bereit - wenn nicht noch die ausstehenden Zollgebühren durch Sie beglichen werden müssten: Aktuell gibt es vermehrt gefälschte Deutsche Post-SMS, die Verbrauchende dazu auffordern, eine angebliche Zollgebühr zu überweisen. Klickt man auf den beigefügten Link, wird man auf eine professionell aussehende Internetseite geleitet, die aussieht, als sei sie von der Deutschen Post. Hier soll man diverse Daten - etwa Kreditkartendetails inlusive Prüfnummer - eingeben.

Eine Fake-Mail der Deutschen Post (Quelle: rbb/SUPER.MARKT)

Achtung: Die SMS und die Webseite sind ein Fake, um an Ihre Daten zu gelangen und Gelder mit Ihren Kreditkartendaten abzuzwacken. Vornehmlich kleinere Zahlungen, denn diese benötigen in der Regel kein TAN-Verfahren und keine Zwei-Faktor-Authentifizierung - somit fällt der Betrug nicht so schnell auf.
 
Zusätzlich kommt es vor, dass nach Klick auf den vermeintlichen Deutsche Post-Link schädliche Apps auf Ihrem Smartphone installiert werden, die Ihre Daten klauen.
 
Stand: 14.09.2023

In der Küche schaut ein Mann fragend auf sein Smartphone (Quelle: imago images/Westend61)
imago images/Westend61
8 min

Smishing: Abzocke mit gefälschten Zoll-SMS

Seltsame SMS auf dem Smartphone? Das könnte Abzocke sein - etwa, wenn Sie vermeintlich von der Deutschen Post dazu aufgefordert werden, angebliche Zollgebühren zu bezahlen.

Angebliche Steuerrückerstattungen vom Bundesministerium für Finanzen

Die Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Phishing-Masche: Mit vermeintlichen E-Mails aus dem Bundesministerium für Finanzen über angebliche Steuerrückerstattungen, wollen Kriminelle an Ihre persönlichen Daten kommen. Dazu benutzen sie das Logo des Ministeriums. Die Rückerstattung müsse innerhalb von 72 Stunden über einen Link angefordert werden - so der Text der E-Mail. Klicken Sie unter keinen Umständen auf diesen Link - er führt nicht zum Bundesministerium für Finanzen - und öffnen Sie auch keine Dateianhänge, die möglicherweise mitgemailt wurden.
 
Stand: 08.09.2023

Fake-Ermittlungen des Finanzministeriums

Sie haben eine E-Mail vom Bundesminiserium für Finanzen bekommen, in der es um angebliche Ermittlung wegen Steuerbetrugs geht? Keine Panik, es handelt sich hierbei um eine Phishing-E-Mail. Im Betreff steht laut Verbraucherzentrale "Steuerbescheid Weitergeleiteter Fall KT_478". Die E-Mail selbst scheint Übersetzungsfehler zu enthalten. Weil man gegen verschiedene Artikel des französischen Steuerrechts verstoßen habe, drohe eine Geldstraße in Höhe von 500.000 Euro sowie eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Damit die "Akte" nicht an "den Auktionator" weitergeleitet wird, solle man innerhalb von 48 Stunden 5.108 Euro überweisen. Dazu solle man eine E-Mail schicken, damit man die Bankdaten für die Überweisung zugesendet bekommt. Reagieren Sie nicht auf diese Aufforderung.
 
Laut Verbraucherzentrale ist es ungewöhnlich, dass die E-Mail keinen Link enthält. Außerdem würden keine näheren Angaben dazu gemacht, wie und an wen man die E-Mail für die Bankdaten senden solle.
 
Stand: 17.08.2023

Mit Personalausweis beim Innenministerium identifizieren

Seit dem Sommer ist eine E-Mail mit dem Bundesadler und dem offiziellen Titel "Bundesministerium des Innern und für Heimat" im Umlauf, in der behauptet wird, dass die Identität des Empfängers durch das Ministerium überprüft werden müsse. Ganz Betrüger-klassisch soll man auf einen Link klicken, nur führt dieser zu einer ausländischen Website und nicht zum Ministerium.
 
Hier sollen Fotos des Personalausweises sowie ein kurzes Video von sich selbst hochgeladen werden. Öffnen Sie auf keinen Fall den Link und laden erst recht keine sensiblen Daten wie Ausweiskopien oder ähnliches hoch. Mit Fotos oder Kopien von Ausweisen ist Identitätsdiebstahl möglich und somit eine Reihe weiterer Straftaten.
 
Stand 08.08.2023

Gesundheitsministerium verlangt Ausweiskopie

Rückerstattung gegen Personalausweis. Das kommt Ihnen bekannt vor? Dann haben Sie wahrscheinlich eine E-Mail vom "Bundesministerium für Gesundeit" bekommen. Bereits an der Absenderadresse ist zu erkennen, dass die E-Mail nicht von einem Ministerium stammen kann - hinter dem @-Zeichen steht laut Verbraucherzentrale "faedo". So oder so würde dort niemand eine Ausweiskopie per E-Mail verlangen, damit Ihnen eine Rückzahlung gemacht werden kann. Reagieren Sie nicht auf solche E-Mails!
 
Stand: 12.06.2023

Betrügerische Schreiben "Euro Lotto Zentrale"

Achtung, wenn Sie ein Schreiben einer angeblichen Anwaltskanzlei erhalten, in dem behauptet wird, Sie hätten sich für einen Dienstleistungsvertrag "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49" angemeldet.
 
Hier handelt es sich um unberechtigte Forderungen und damit um Betrug! Die Empfänger:innen der Schreiben sollen anhand einer Lastschrift 390 Euro bezahlen. Die Verbraucherzentralen raten, sich nicht einschüchtern zu lassen, nicht zu reagieren und diese unberechtigten Forderungen auf keinen Fall zu bezahlen.
 
Der Dienstleistungsvertrag "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49" ist angeblich durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten zustande gekommen. Die Absender drohen mit Schreckensszenarien: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher bis hin zur Pfändung der Bezüge, sollte nicht gezahlt werden. Die Kanzleien, die diese Schreiben verschicken, wie zum Beispiel Schmidt und Kollegen aus München, gibt es überhaupt nicht.
 
Inkassoforderungen können Sie übrigens ganz einfach prüfen lassen, beim Inkasso-Check der Verbraucherzentrale.
 
Stand: 29.08.2023

Viele Logos von Streaming-Diensten auf den Tasten einer Fernbedienung (Quelle: imago images / NurPhoto)
Vorsicht vor Abofallen bei Streaming-Diensten

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) meldet, dass es aktuell vermehrt Abofallen bei Streamingdiensten gibt. So berichten die Verbraucherschützenden von Fällen, in denen Kund:innen Monatsabos abschließen wollten, diese sich aber als Jahresmitgliedschaften entpuppten. Wird daraufhin versucht, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und den Vertrag zu beenden, wird Folgendes mitgeteilt: "Mit Abschluss der Bestellung hast du den auf der Übersichtsseite verlinkten Nutzungsbedingungen zugestimmt, und zugestimmt, dass wir mit der Vertragserfüllung sofort beginnen und damit dein Widerrufsrecht erlischt."
 
Dies ist nicht korrekt, klärt das EVZ auf: Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, einen online geschlossenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es gibt zwar Ausnahmen, diese greifen laut den Expertinnen und Experten im Falle eines Streaming-Abonnements (wie beispielsweise Dazn, Wow, Netflix, Prime Video oder Sky) aber nicht, so das EVZ.
 
Denn die Ausnahmen ergeben sich nur, wenn es sich um digitale Inhalte - also etwa eine Datei - handelt, nicht um digitale Dienstleistungen - wie etwa einen Streamingdienst. Die Unterscheidung gilt seit 2022; noch nicht alle Anbieter haben laut EVZ diese Neuregelung korrekt in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Geschäftsprozessen umgesetzt. Daher auch die Behauptung dieser Anbieter, das Widerrufsrecht könne vorzeitig erlöschen.
 
Das EVZ rät im Umgang mit Streaming-Diensten:
 
• Lesen Sie die Nutzungsbedingungen genau durch. Vermeiden Sie Anbieter, die Ihr Widerrufsrecht einschränken.

• Wenn man Ihnen einen Jahresvertrag bestätigt, obwohl Sie nur ein Monatsabo abschließen wollten, widerrufen Sie den Vertrag mithilfe des Musterschreibens des EVZ sofort.
• Widerrufen Sie auch die Einzugsermächtigung, damit der Streamingdienst-Anbieter die Beiträge nicht weiterhin monatlich abbucht.

• Haben Sie mit einem Zahlungsdienstleister bezahlt, loggen Sie sich in Ihr Konto ein, suchen Sie die Zahlung an den jeweiligen Anbieter und klicken Sie darauf. Dort finden Sie einen Link "Zahlungen an ... verwalten". Heben Sie dort die entsprechende Autorisierung auf.
• Teilen Sie dem Anbieter mit, dass Ihr Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB weiterhin besteht. Verweisen Sie darüber hinaus auf die gesetzliche Definition der digitalen Inhalte und den digitalen Dienstleistungen in § 327 Abs. 2 BGB. Nutzen Sie hierzu das EVZ-Musterschreiben.
 
Stand: 28.06.2023