
Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 5 Minuten - Aktuelle Betrugs- und Abzockversuche
Abzocke und Betrug gibt es in vielen Formen. Aktuell: Fake-Strafzettel in Berlin und sehr teure Retouren nach China.
Spam-Mails hatte wohl schon jede:r einmal im E-Mail-Postfach und auf den Prinzen aus einem fernen Land, der einem gerne drei Millionen Dollar schicken würde, sollte man heutzutage nicht mehr reinfallen. Die Maschen der Betrüger:innen, um an Geld oder sensible Daten zu kommen, sind inzwischen viel subtiler und perfider. Auch per SMS - dem sogenannten Smishing - wird immer häufiger versucht an Daten zu gelangen.
Hier informieren wir Sie über aktuelle Abzock-Fälle und Betrugsmaschen.
Wenn die Rücksendung teurer als die Ware ist
Auf den ersten Blick nicht erkennbar - und am Ende sehr teuer. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät zur Vorsicht bei Bestellungen preiswerter Kleidung in Online-Shops mit niederländischer Adresse im Impressum. "Bei einigen Anbietern wird die Ware aus China geliefert und soll auch dorthin zurückgeschickt werden", teilten die Verbraucherschützer mit. Betroffene müssten für den Rückversand dann mit Portokosten von bis zu 50 Euro rechnen, obwohl die Kleidung selbst deutlich günstiger gewesen sei.
Zunächst sei nicht zu erkennen, dass es sich um chinesische Shops handele, warnte die Verbraucherzentrale. Deutsche Websites mit .de-Länderkennung und eine niederländische Unternehmensadresse machten den Anschein, bei einem Anbieter aus Europa einzukaufen. Beim Rückversand müssten sich die Käuferinnen und Käufer dann allerdings mit einem chinesischen Kundenservice auseinandersetzen.
Bei unbekannten Shops solle deshalb nicht nur das Impressum überprüft werden, sondern auch das Kleingedruckte zu Rücksendungen. Sind keine konkreten Informationen zu den Rückgabebedingungen zu finden, sei es besser, von einer Bestellung abzusehen.
Stand: 17.10.2023
Fake-Knöllchen in Berlin
Die Polizei Berlin warnt in einem aktuellen Post auf X (vormals Twitter) vor gefälschten Strafzetteln. Diese seien an mehreren Autos in Berlin-Marzahn verteilt worden. Auf dem Strafzettel befindet sich ein QR-Code. Dieser soll laut Polizei auf keinen Fall mit dem Smartphone ausgelesen werden beziehungsweise soll kein Geld auf das hinter dem QR-Code liegende Portal eingezahlt werden. Es handelt sich hierbei um einen Fake. Die echten Knöllchen der Berliner Polizei sind übrigens grün.
Stand 16.10.2023
Warnung vor QR-Codes
Der Bankenverband deutscher Banken warnt aktuell vor Betrug mit QR-Codes in E-Mails. Die Codes sind eigentlich ein beliebtes Mittel, um Kundinnen und Kunden auf bestimmte Webservices aufmerksam zu machen und zu leiten. So kann man QR-Codes etwa oft in Restaurants finden, mit deren Hilfe sich die Gäste die Speisekarte ansehen können.
Wird allerdings ein falscher QR-Code hinterlegt, landen Verbrauchende beim Scannen nicht auf der erwarteten Webseite, sondern zum Beispiel auf einer gefälschten. Dort wird dann der Versuch unternommen, persönliche Daten abzugreifen, erklärt der Verband.
Heikel sei die Methode vor allem, weil Antivirenprogramme diese Art der Phishing-Nachrichten häufig nicht erkennen könnten. Denn die Codes werden nicht als Anhang zu einer E-Mail verschickt, der von der Software überprüft wird, sondern als Bild.
Stand: 06.10.2023
Unseriöse Angebote bei Festgeld
Eine Warnung vor unseriösen Anbietern und Betrügern bei der Anlage von Festgeld hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) herausgegeben - gerade vor dem Hintergrund steigender Zinsen. Zwei Fälle aus den letzten Monaten zeigten laut VZB, dass Verbraucher:innen Geldanlage-Angebote gut prüfen sollten. Besondere Vorsicht sei bei hohen Zinsversprechen und Zahlungen ins Ausland geboten.
Die beiden Unternehmen "Bel-Finanz" aus Belgien und "Swiss Investment Solution" aus der Schweiz sind durch Beschwerden von Verbrauchenden besonders aufgefallen. Nach Angaben der Bankenaufsichten der jeweiligen Länder, die die VZB eingeholt hat, sind beide Unternehmen nicht registriert. Die Empfehlung der Verbraucherschutz-Expert:innen: "Wer ein Angebot erhält, sollte zunächst einmal checken, wer dahintersteckt." Dazu sollten Verbraucherinnen und Verbraucher das Impressum des Anbieters prüfen und im Internet schauen, ob es bereits schlechte Erfahrungen oder sogar Warnungen vor dem jeweiligen Anbieter gab. Die Stiftung Warentest mit der Warnliste Geldanlage sei eine gute Anlaufstelle, um sich einen ersten Überblick über sicheres Tages- und Festgeld zu verschaffen.
Stand: 20.09.2023
Fake-SMS der Deutschen Post zu angeblichen Zollgebühren
Das Paket wäre zur Lieferung bereit - wenn nicht noch die ausstehenden Zollgebühren durch Sie beglichen werden müssten: Aktuell gibt es vermehrt gefälschte Deutsche Post-SMS, die Verbrauchende dazu auffordern, eine angebliche Zollgebühr zu überweisen. Klickt man auf den beigefügten Link, wird man auf eine professionell aussehende Internetseite geleitet, die aussieht, als sei sie von der Deutschen Post. Hier soll man diverse Daten - etwa Kreditkartendetails inlusive Prüfnummer - eingeben.

Achtung: Die SMS und die Webseite sind ein Fake, um an Ihre Daten zu gelangen und Gelder mit Ihren Kreditkartendaten abzuzwacken. Vornehmlich kleinere Zahlungen, denn diese benötigen in der Regel kein TAN-Verfahren und keine Zwei-Faktor-Authentifizierung - somit fällt der Betrug nicht so schnell auf.
Zusätzlich kommt es vor, dass nach Klick auf den vermeintlichen Deutsche Post-Link schädliche Apps auf Ihrem Smartphone installiert werden, die Ihre Daten klauen.
Stand: 14.09.2023
Angebliche Steuerrückerstattungen vom Bundesministerium für Finanzen
Die Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Phishing-Masche: Mit vermeintlichen E-Mails aus dem Bundesministerium für Finanzen über angebliche Steuerrückerstattungen, wollen Kriminelle an Ihre persönlichen Daten kommen. Dazu benutzen sie das Logo des Ministeriums. Die Rückerstattung müsse innerhalb von 72 Stunden über einen Link angefordert werden - so der Text der E-Mail. Klicken Sie unter keinen Umständen auf diesen Link - er führt nicht zum Bundesministerium für Finanzen - und öffnen Sie auch keine Dateianhänge, die möglicherweise mitgemailt wurden.
Stand: 08.09.2023
Fake-Ermittlungen des Finanzministeriums
Sie haben eine E-Mail vom Bundesminiserium für Finanzen bekommen, in der es um angebliche Ermittlung wegen Steuerbetrugs geht? Keine Panik, es handelt sich hierbei um eine Phishing-E-Mail. Im Betreff steht laut Verbraucherzentrale "Steuerbescheid Weitergeleiteter Fall KT_478". Die E-Mail selbst scheint Übersetzungsfehler zu enthalten. Weil man gegen verschiedene Artikel des französischen Steuerrechts verstoßen habe, drohe eine Geldstraße in Höhe von 500.000 Euro sowie eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Damit die "Akte" nicht an "den Auktionator" weitergeleitet wird, solle man innerhalb von 48 Stunden 5.108 Euro überweisen. Dazu solle man eine E-Mail schicken, damit man die Bankdaten für die Überweisung zugesendet bekommt. Reagieren Sie nicht auf diese Aufforderung.
Laut Verbraucherzentrale ist es ungewöhnlich, dass die E-Mail keinen Link enthält. Außerdem würden keine näheren Angaben dazu gemacht, wie und an wen man die E-Mail für die Bankdaten senden solle.
Stand: 17.08.2023
Mit Personalausweis beim Innenministerium identifizieren
Seit dem Sommer ist eine E-Mail mit dem Bundesadler und dem offiziellen Titel "Bundesministerium des Innern und für Heimat" im Umlauf, in der behauptet wird, dass die Identität des Empfängers durch das Ministerium überprüft werden müsse. Ganz Betrüger-klassisch soll man auf einen Link klicken, nur führt dieser zu einer ausländischen Website und nicht zum Ministerium.
Hier sollen Fotos des Personalausweises sowie ein kurzes Video von sich selbst hochgeladen werden. Öffnen Sie auf keinen Fall den Link und laden erst recht keine sensiblen Daten wie Ausweiskopien oder ähnliches hoch. Mit Fotos oder Kopien von Ausweisen ist Identitätsdiebstahl möglich und somit eine Reihe weiterer Straftaten.
Stand 08.08.2023
Gesundheitsministerium verlangt Ausweiskopie
Rückerstattung gegen Personalausweis. Das kommt Ihnen bekannt vor? Dann haben Sie wahrscheinlich eine E-Mail vom "Bundesministerium für Gesundeit" bekommen. Bereits an der Absenderadresse ist zu erkennen, dass die E-Mail nicht von einem Ministerium stammen kann - hinter dem @-Zeichen steht laut Verbraucherzentrale "faedo". So oder so würde dort niemand eine Ausweiskopie per E-Mail verlangen, damit Ihnen eine Rückzahlung gemacht werden kann. Reagieren Sie nicht auf solche E-Mails!
Stand: 12.06.2023
Betrügerische Schreiben "Euro Lotto Zentrale"
Achtung, wenn Sie ein Schreiben einer angeblichen Anwaltskanzlei erhalten, in dem behauptet wird, Sie hätten sich für einen Dienstleistungsvertrag "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49" angemeldet.
Hier handelt es sich um unberechtigte Forderungen und damit um Betrug! Die Empfänger:innen der Schreiben sollen anhand einer Lastschrift 390 Euro bezahlen. Die Verbraucherzentralen raten, sich nicht einschüchtern zu lassen, nicht zu reagieren und diese unberechtigten Forderungen auf keinen Fall zu bezahlen.
Der Dienstleistungsvertrag "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49" ist angeblich durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten zustande gekommen. Die Absender drohen mit Schreckensszenarien: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher bis hin zur Pfändung der Bezüge, sollte nicht gezahlt werden. Die Kanzleien, die diese Schreiben verschicken, wie zum Beispiel Schmidt und Kollegen aus München, gibt es überhaupt nicht.
Inkassoforderungen können Sie übrigens ganz einfach prüfen lassen, beim Inkasso-Check der Verbraucherzentrale.
Stand: 29.08.2023

Vorsicht vor Abofallen bei Streaming-Diensten
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) meldet, dass es aktuell vermehrt Abofallen bei Streamingdiensten gibt. So berichten die Verbraucherschützenden von Fällen, in denen Kund:innen Monatsabos abschließen wollten, diese sich aber als Jahresmitgliedschaften entpuppten. Wird daraufhin versucht, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und den Vertrag zu beenden, wird Folgendes mitgeteilt: "Mit Abschluss der Bestellung hast du den auf der Übersichtsseite verlinkten Nutzungsbedingungen zugestimmt, und zugestimmt, dass wir mit der Vertragserfüllung sofort beginnen und damit dein Widerrufsrecht erlischt."
Dies ist nicht korrekt, klärt das EVZ auf: Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, einen online geschlossenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es gibt zwar Ausnahmen, diese greifen laut den Expertinnen und Experten im Falle eines Streaming-Abonnements (wie beispielsweise Dazn, Wow, Netflix, Prime Video oder Sky) aber nicht, so das EVZ.
Denn die Ausnahmen ergeben sich nur, wenn es sich um digitale Inhalte - also etwa eine Datei - handelt, nicht um digitale Dienstleistungen - wie etwa einen Streamingdienst. Die Unterscheidung gilt seit 2022; noch nicht alle Anbieter haben laut EVZ diese Neuregelung korrekt in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Geschäftsprozessen umgesetzt. Daher auch die Behauptung dieser Anbieter, das Widerrufsrecht könne vorzeitig erlöschen.
Das EVZ rät im Umgang mit Streaming-Diensten:
• Lesen Sie die Nutzungsbedingungen genau durch. Vermeiden Sie Anbieter, die Ihr Widerrufsrecht einschränken.
• Wenn man Ihnen einen Jahresvertrag bestätigt, obwohl Sie nur ein Monatsabo abschließen wollten, widerrufen Sie den Vertrag mithilfe des Musterschreibens des EVZ sofort.
• Widerrufen Sie auch die Einzugsermächtigung, damit der Streamingdienst-Anbieter die Beiträge nicht weiterhin monatlich abbucht.
• Haben Sie mit einem Zahlungsdienstleister bezahlt, loggen Sie sich in Ihr Konto ein, suchen Sie die Zahlung an den jeweiligen Anbieter und klicken Sie darauf. Dort finden Sie einen Link "Zahlungen an ... verwalten". Heben Sie dort die entsprechende Autorisierung auf.
• Teilen Sie dem Anbieter mit, dass Ihr Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB weiterhin besteht. Verweisen Sie darüber hinaus auf die gesetzliche Definition der digitalen Inhalte und den digitalen Dienstleistungen in § 327 Abs. 2 BGB. Nutzen Sie hierzu das EVZ-Musterschreiben.
Stand: 28.06.2023

Vorsicht vor Betrug mit Paypals Zahlfunktion "Geld an Freunde"
Kriminelle Betreiber von Fake-Shops nutzen neuerdings die Paypal-Zahlfunktion "Geld an Freunde und Familie senden". Bei dieser Zahlmethode werde der Käuferschutz umgangen und geleistete Geldbeträge könnten nicht zurückgefordert werden, warnten die Polizei und die Verbraucherzentrale am Donnerstag.
Wird in Fake-Shops die Bezahlung über einen Paypal-Link angeboten, sei die Weiterleitung zum Zahlungsdienstleister meist so konfiguriert, dass der Kaufbetrag und die Option "Geld an Freunde und Familie senden" voreingestellt sind. Bei dieser Zahlungsweise greift der Käuferschutz des Zahlungsdienstleisters von PayPal nicht. "Wer beim Bezahlprozess nicht alles genau prüft und mit dieser Funktion Geld überweist, sieht es nie wieder", warnt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Bezahlt man mit der Option "Waren und Dienstleistungen", lässt sich das Geld bei Problemen zurückfordern. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich die jeweilige ausgewiesene Zahlfunktion von Paypal genau anzuschauen. Wer auf einen Fake-Shop hereingefallen ist und vorab überwiesen hat, sollte nicht nur Anzeige bei der Polizei erstatten, sondern auf jeden Fall seine Bank kontaktieren, raten die Expertinnen und Experten. Möglicherweise könne das Geld noch zurückgeholt werden.
Stand: 11.05.2023
Autoreifen: Vorsicht vor Fake-Shops!
Im Internet gibt es derzeit viele Reifen-Fake-Shops. Die Seiten machen einen guten Eindruck, alles sieht seriös aus und der Preis, ja der Preis ist unschlagbar. Wer auf so einen Shop hereinfällt, merkt sehr schnell, wie solche Traumpreise möglich sind: durch Betrug. Wer in Fake-Shops bezahlt, bekommt niemals Ware geliefert und verliert sein Geld, warnt das Verbraucherschutzportal Watchlist Internet, das eine Fake-Shop-Warnliste pflegt, die auch Dutzende falsche Reifenhändler im Netz enthält.
Neben einem Preis, der zu gut ist um wahr zu sein, ist Vorkasse als einzige verfügbare Zahlungsoption ein ziemlich sicheres Indiz für einen Fake-Shop. Oft werden anfangs noch verschiedene Zahlungswege angeboten. Das ist aber nur Schein. An der Kasse ist dann etwa überraschend von technischen Problemen die Rede, und es bleibt nur die riskante Überweisung, die kaum zurückgeholt werden kann.
Bei unbekannten Shops lohnt es sich den Angaben zufolge auch immer, das Impressum zu prüfen, etwa mit einem Anruf oder einer E-Mail-Anfrage. Denn bei Betrugs-Websiten ist meist niemand zu erreichen oder es kommt nie eine Antwort. Zudem kann man die Adresse oder den Shop-Namen in eine Suchmaschine und bei einem Kartendienst eingeben. Oft wird dann schnell klar: Hier residiert ein ganz anderes Unternehmen oder es handelt sich um ein Wohnhaus. Oder man stößt direkt auf Warnungen von Betrugsopfern.
Wer auf einen Fake-Shop hereingefallen ist und vorab überwiesen hat, sollte nicht nur Anzeige bei der Polizei erstatten, sondern auf jeden Fall seine Bank kontaktieren, raten die Expertinnen und Experten. Möglicherweise könne das Geld noch zurückgeholt werden.
Gefälschte Energie-Rechnungen
Diese Schreiben sind nicht echt, auch wenn sie so aussehen: Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) warnt vor gefälschten Rechnungen. Da man sehr "umsichtig" Energie verbraucht hätte, müsse man nur einen "CO2-Ausgleich" von rund 80 Euro zahlen, heißt es in den Briefen, die derzeit Brandenburger Verbraucher:innen erreichen (PDF).
"Die Rechnungen sind frei erfunden", sagt Stefanie Kahnert, Juristin in der VZB. Doch auf den ersten Blick mute der Brief seriös an: Neben dem Namen einer vermeintlichen "Energieagentur Kuzniarski" wartet das Schreiben mit einem Prüfzeichen des TÜV Rheinland auf. Die VZB erhielt auf Nachfrage beim TÜV die Rückmeldung, dass dieser eine solche Firma nicht zertifiziert habe.
Die Masche habe zum Ziel, so die VZB, dass Verbraucher:innen die Beiträge überweisen. Erst einmal überwiesen sei es aber schwer, das Geld zurückzuerhalten. Verbraucherschützerin Kahnert rät: "Betroffene sollten auf keinen Fall zahlen. Wir empfehlen, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen."

Phishing-Mails und gefälschte Websites der KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), heute vor allem für diverse Förderprogramme bekannt, weist darauf hin, dass im Internet Websites auftauchen, die sich "fälschlicherweise als KfW-Websites oder Zuschussportale ausgeben". Auf diesen Seiten versuchen Betrüger offenbar, an persönliche Daten zu gelangen. Auch werden derzeit E-Mails im Namen der KfW verschickt (siehe Screenshot), in diesem Fall weist die E-Mail-Adresse mit der Domain "ai" auf das britische Überseegebiet Anguilla.
In der Mail wird damit geworben, Euro-Banknoten in den "neuen Digitalen Euro" umzuwandeln, um sich gegen Inflationsrisiken abzusichern. Ein Zuschuss bis zu 400.000 Euro pro Person sei möglich. Der Link zur Antragsstellung verweist auf eine gefälschte KfW-Website.

Gefälschte SMS von Netflix
Beim sogenannten Smishing werden SMS an vermutlich zufällig generierte Handynummern verschickt. Immer enthalten ist ein Link, auf den man klicken soll, um angeblich Daten zu verifizieren. Seit einiger Zeit sind solche SMS, angeblich verschickt von dem Streaminganbieter Netflix, unterwegs. In den SMS werden Sie aufgefordert, auf einen Link zu klicken, um Ihre Daten zu aktualisieren. Oft mit der Begründung, dass das Konto gesperrt oder eingeschränkt sei. Im schlimmsten Fall verlieren Sie so nicht nur den Zugang zu Ihrem Netflix-Konto, sondern auch jede Menge Geld.
Den ersten Hinweis darauf, dass die SMS gefälscht ist, gibt der Link. Meist steht dort nicht mal "Netflix" und wenn, dann mit Schreibfehlern wie einem Doppel-"i". Der Streaminganbieter selbst weist auf seiner Website außerdem daraufhin, dass er seine Kund:innen niemals per SMS oder E-Mail dazu auffordert, personenbezogene Daten einzugeben - erst recht nicht über Drittanbieterplattformen. Wer eine solche SMS bekommt, kann diese an Netflix weiterleiten. Dazu die SMS lange antippen (Vorsicht, nicht versehentlich auf den Link tippen!). Es öffnet sich ein Reiter: unter "Mehr ..." können Sie auswählen, die SMS per E-Mail weiterzuleiten. Die Adresse ist: phishing@netflix.com. Im Anschluss die SMS löschen.
Stand: 16.01.2023