Wohnen| Beitrag | Lesedauer etwa 8 Minuten - Das Handwerker-Einmaleins: Senkt den Frust

Erstmal einen finden! Aber selbst, wenn das geschafft ist, gibt es oft Reibereien. Mit diesen Tipps wird's was mit dem Auftrag.

Es gibt wenig, was einem mehr Kopfzerbrechen bereitet: Eine Handwerkerin, ein Handwerker muss her. Aber wo finden? Und dazu noch einen guten? Und wie beauftragen? Schließlich muss man wohl auch noch verhandeln ... Packen Sie Ihre Sorgen in die nächste Ecke - wir sagen Ihnen, wie Sie mit Ihrem Handwerker zurechtkommen. Sind ja auch nur Menschen.

1. Handwerker finden

Viele Handwerkerbetriebe - etwa Heizungsbauer - sind aktuell auf lange Sicht ausgebucht und überlastet. Um einen Handwerksbetrieb zu finden, braucht es oft also zum einen: Geduld. Behalten Sie im Hinterkopf, sich eher zu früh als zu spät auf die Suche nach einem passenden Betrieb zu machen. Zum anderen braucht es heutzutage etwas mehr Mühe bei der Suche. Und das geht so:
 
Bitten Sie auf der Suche nach einem guten Handwerker zuerst einmal Freunde, Kollegen und Nachbarn um einen heißen Tipp. Manches Mal ist ein so hergestellter Kontakt dann auch eher bereit, eine Arbeit trotz guter Auftragslage noch anzunehmen.
 
Auch sinnvoll kann es sein, die passenden Handwerksbetriebe in Ihrem Umfeld persönlich aufzusuchen. Das ist oft verbindlicher, als eine Mail oder ein Anruf - und beide Seiten bekommen gleich einen ersten Eindruck, ob es passen könnte.
 
Danach können Sie ja immer noch die Suchmaschine anwerfen. Schauen Sie auch auf den Seiten der Handwerkskammern, Innungen und Verbände, um an Betriebe zu kommen. Pluspunkt: Ist der Handwerker Mitglied einer Innung, können Sie sich bei Problemen an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Die gängigen Suchmaschinen bieten natürlich auch eine Übersicht. Sollten Sie auf Portale wie die Gelben Seiten zurückgreifen, achten Sie darauf, dass Betriebe, die mit AAA anfangen, diesen Namen tragen, um weit oben auf dem Portal zu erscheinen. Ein alter Trick, auf den wir nicht mehr hereinfallen. Und zuletzt sind da auch noch Internetseiten wie Myhammer.de, auf denen Handwerksbetriebe und Suchende "gematcht" werden.
 
Wie auch immer Sie einen Betrieb suchen: Verzichten Sie auf unpersönliche Massen-E-Mails und begrüßen Sie Handwerkerin oder Handwerker bestenfalls mit dem Namen. Versuchen Sie, die bei Ihnen auszuführende Arbeit so präzise wie möglich zu beschreiben. Teilweise ist es sinnvoll, gleich ein oder zwei Fotos mitzuschicken, die das Problem noch besser zeigen können. Wenn die Inhaberinnen und Inhaber genau wissen, was auf sie zukommen könnte, können sie die Entscheidung, ob der Auftrag reinpasst oder nicht, besser fällen.
 
Teilweise lassen Betriebe durchscheinen, dass es mit einer Anzahlung schneller zu einem Termin kommen kann. Hier sollten Sie nicht über zehn Prozent des Angebotspreises gehen. Und das auch nur, wenn Sie Inhaberin oder Inhaber kennengelernt haben - und bestenfalls mit Terminbestätigung, wann mit den Arbeiten angefangen wird. Wichtig: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

2. Angebote einholen

Am besten, Sie holen Angebote - keine unverbindlichen Kostenvoranschläge - mehrerer Firmen ein. Das sollte kostenlos geschehen, im Zweifelsfall fragen Sie vorab nach. Unter Umständen - etwa bei sehr aufwendigen Angebotserstellungen - kann der Handwerker einen Preis für das Angebot aufrufen; diese Kosten sollten aber bei positiver Vergabe mit der Endsumme verrechnet werden. Die Angebote sollten die Leistungen und benötigte Materialien beinhalten.
 
Prüfen Sie bei jedem Angebot, ob die beinhalteten Leistungen alle benötigt werden, ob alle Materialien berücksichtigt wurden oder ob Unklarheiten bestehen. Vergleichen Sie die Angebote und suchen Sie das für Sie beste heraus. Achten Sie dabei auf die Bindungsfrist: Üblich bei Handwerker-Angeboten ist, dass sie ein bis drei Monate gültig sind - danach wird eventuell ein neues Angebot erstellt.
 
Handelt es sich um Angebote mit Festpreis, dürfen die Kosten nicht überschritten werden. Allerdings wird jede dort nicht schriftlich fixierte Extraleistung natürlich auch mit einem gesonderten Angebot extra berechnet.

Besichtigung notwendig?

Übrigens: Viele Angebote lassen sich erst nach einer Besichtigung erstellen, etwa für eine Heizungsanlage. Macht ein Betrieb Ihnen für solch eine Arbeit ein Angebot, ohne vor Ort gewesen zu sein, streichen Sie ihn von der Liste.

3. Angebot konkretisieren

Der Handwerker wird entweder nach Stunden oder - etwa bei einem Fliesenleger - nach Quadratmetern bezahlt, oder die Leistung wird per Festpreis vergütet. Eventuell können Sie hier mit dem Handwerker verhandeln. (Vorsicht aber vor dem Wortwirrwarr "Pauschalpreis", "Einheitspreis" und "Festpreis" - rechtlich sind hier unterschiedliche Sachen gemeint.)
 
Bestehen Sie darauf, dass das Angebot so genau wie möglich formuliert wird. Denken Sie dabei auch an den Ausführungstermin! Und Vorsicht bei Formulierungen wie "geschätzt", "voraussichtlich", "unverbindlich" - die haben in Ihrem Vertrag nichts zu suchen, da sie am Ende meist zu Mehrkosten führen.
 
Verhandeln Sie ansonsten dort nach, wo Sie es für nötig halten: Anfahrtspauschale? Unkonkrete Materialkosten? Im Zweifelsfall lassen Sie sich die Posten eben vom Handwerker erklären.
 
Es kann auch sein, dass Sie in Vorleistung gehen sollen. Dies ist etwa bei Materialkosten üblich. Bei anderen veranschlagten Kosten sollten Sie nicht in Vorleistung gehen.

4. Auftrag rausgeben

Wenn Sie das Angebot annehmen - am besten schriftlich, zu den im Angebot genannten Bedingungen, mit Unterschrift Ihrerseits -, bitten Sie um eine Auftragsbestätigung. So stellen Sie sicher, dass es nicht zu nachträglichen Preisänderungen kommen kann.
 
Rein rechtlich handelt es sich dabei übrigens nicht um einen Auftrag, sondern um einen Werkvertrag.

5. Während der Arbeiten

Handelt es sich um ein längeres Bauprojekt, zeigen sie regelmäßig Präsenz vor Ort, am besten mit einem Zeugen, und dokumentieren Sie mit der Kamera, was Sie dort sehen. Werden vor Ort neue oder zusätzliche Absprachen getroffen, bestehen Sie darauf, dass diese schriftlich festgehalten werden.
 
Können die Handwerker einen vorher vereinbarten Termin nicht einhalten, sollten Sie dem Auftragnehmer eine Frist von ein bis zwei Wochen setzen.

Angebot oder Kostenvoranschlag?

Hatten Sie lediglich einen Kostenvoranschlag eingeholt, kein Angebot? Vorsicht, dann kann es zu Überraschungen kommen - der Kostenvoranschlag gilt nämlich als unverbindlich. Erhöhen sich die Kosten allerdings um mehr als 15 bis 20 Prozent, muss der Auftragnehmer Ihnen dies unverzüglich mitteilen. Sie dürfen den Vertrag dann sogar kündigen, müssen aber für bislang erbrachteTeilleistungen zahlen.

6. Leistung kontrollieren

Bei einfachen Aufträgen können Sie selbst prüfen, ob die Leistung zu Ihrer Zufriedenheit erbracht worden ist: Die Waschmaschine muss wieder laufen, das ohrenbetäubende Röhren der Lüftung ist zum Schweigen gebracht worden.
 
Bei aufwendigeren Aufträgen sollten Sie sich die erbrachte Leistung nachweisen lassen, etwa durch Skizzen des Auftragnehmers oder einer detaillierten Berechnung der Leistung, also etwa mit den Arbeitsstunden der Mitarbeiter. Bitte immer mit Datum, Stempel und Unterschrift des Auftragnehmers.

7. Formal abnehmen

Machen Sie einen Termin zur fomalen Abnahme der erbrachten Leistung aus - und nehmen sie im Idealfall Fachleute mit, die die Abnahme protokollieren. Eine positive Abnahme bedeutet rechtlich, dass sie die erbrachte Leistung billigen und den Auftrag als ausgeführt betrachten.
 
Stellen Sie bei dem Termin fest, dass ein Teil der vereinbarten Leistung nicht oder nur mangelhaft erbracht worden ist, verweigern Sie die Abnahme und bestehen Sie auf Nachbesserung. Solange können Sie einen Teil des fälligen Rechnungsbetrags einbehalten. Dokumentieren Sie Mängel aber bitte immer schriftlich und per Foto.
 
Sollten Arbeiten erledigt worden sein, die im Vertrag nicht vorab festgehalten worden sind, die also nicht beauftragt waren, müssen Sie diese nicht zahlen.