![Eine Fernbedienung mit Amazon-Prime-Logo (Quelle: IMAGO/aal.photo/Piero Nigro) Eine Fernbedienung mit Amazon-Prime-Logo (Quelle: IMAGO/aal.photo/Piero Nigro)](/content/dam/rbb/rbb/fernsehen/supermarkt/2024/05/amazon.jpeg.jpg/size=966x543.jpg)
Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Amazon Prime: Sammelklage jetzt gestartet
Die Verbraucherzentrale startet eine Sammelklage wegen wesentlicher Vertragsdetails, die der Konzern ohne Zustimmung der Kund:innen geändert hatte.
Und schon wieder: Werbung! Nervt ein bisschen. Und ist auch komisch - immerhin streamt man über Amazon Prime und zahlt dafür ordentlich. Aber der Streaming-Anbieter hatte im Februar kurzerhand seine Kundinnen und Kunden vor die Wahl gestellt: Entweder man sieht künftig Werbung beim Streamen. Oder man zahlt 2,99 Euro oben drauf pro Monat und darf weiterhin werbefrei streamen.
Laut VZ eine unrechtmäßige Vertragsänderung
Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) hält dieses Vorgehen für nicht zulässig und strebt deswegen eine Sammelklage gegen Amazon an. Das Klageregister für die Sammelklage wurde gerade geöffnet, wie die Verbraucherzentrale Sachsen am 23. Mai mitteilte.
Der Klage können sich alle anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten
und es bezahlt haben, so Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der
Verbraucher möglich. Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher", erläutert Hummel. Ziel der Klage ist es, Schadensersatz für die Kläger:innen zu erstreiten. Auf diesem Weg bekämen die angemeldeten Verbraucher:innen im Erfolgsfall ihr Geld aufs Konto zurück.
Amazon hatte die Vorwürfe bereits Anfang des Jahres zurückgewiesen und erklärt, alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt zu haben.
So trägt man sich ins Klageregister ein
Betroffene können sich auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz in das dazugehörige Klageregister eintragen. Das Formular ist unter Punkt 8 zu finden.
Wer die Anmeldung nicht selbst vornehmen möchte, kann die Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen in Anspruch nehmen. Termine können han dieser Stelle online oder sonst auch telefonisch unter der 0341 - 696 2929 vereinbart werden.
Die Anmeldung kann bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgen.
Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von DPA, 24.05.2024.