Bahnfahrende kennen es gut: Verspätungen oder gar Zugausfälle. Bustickets sind zwar oft günstiger als Fahrkarten der Deutschen Bahn, aber vor Verspätungen ist man auch hier nicht sicher. Gut zu wissen: Auch für Fernbusreisen gelten Fahrgastrechte, vorausgesetzt die geplante Strecke beträgt mehr als 250 Kilometer und der Ankunfts- oder Abfahrtsort befinden sich innerhalb der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen.
Verspätung/Fahrtausfall: Wenn der Bus tatsächlich verspätet ist, überbucht ist oder die Fahrt ausfällt, gelten folgende Regeln:
+ Fahrgäste müssen schnellstmöglich, spätestens 30 Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit über die neue voraussichtliche Abfahrtszeit beziehungsweise die generelle Lage informiert werden.
+ Bei einer Annulierung oder Verspätung von mehr als 90 Minuten muss das Busunternehmen den Fahrgästen Imbiss, Mahlzeit oder Erfrischung bereitstellen. Wenn der Antritt der Fahrt nicht umgehend möglich ist, steht Fahrgästen außerdem ein Hotelzimmer für bis zu zwei Nächte zu (bis 80 Euro/Nacht). Diese können allerdings nur erstattet werden, wenn die Fahrt nicht aufgrund von Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen ausgefallen ist. Wichtig: Diese Rechte gelten nicht für Fahrten mit einer Dauer von bis zu drei Stunden (planmäßig).
+ Ab zwei Stunden Verspätung steht Reisenden sogar die Erstattung des gesamten Fahrpreises zu oder die Fortsetzung der Fahrt (möglicherweise mit geänderter Streckenführung). Wichtig: Die Verspätung gilt für die Abfahrt, nicht für die Ankunft. Kommt das Busunternehmen diesen Rechten nicht nach, haben Fahrgäste zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises.
Panne/Fahrtabbruch: In beiden Fällen haben Sie Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Wenn Ihnen keine gleichwertige Ersatzbeförderung angeboten wird, haben Sie das Recht zwischen der Erstattung des Fahrpreises und kostenfreier Rückfahrt zum Ausgangsort oder Erstattung der Kosten für eine selbst organisierte vergleichbare Ersatzbeförderung zum vertraglich vereinbarten Reiseziel. Natürlich können Sie sich auch gegen die Rückfahrt zum Abfahrtsort entscheiden. In diesem Fall steht Ihnen aber nur eine Teilerstattung zu und zwar für den nun nicht durchgeführten Teil der Reise.
Eine vergleichbare Beförderung ist bestenfalls ein Bus, kann aber auch ein Zug sein. Taxis sind hingegen nicht zulässig, außer es gibt keine andere Möglichkeit, weil die Fahrt beispielsweise nachts gewesen ist.
Bei einem Unfall muss das Busunternehmen angemessene Hilfe leisten und dafür sorgen, dass Sie zu einem Ort gebracht werden, von welchem aus Sie die Weiterfahrt antreten können. Sollte diese nicht möglich sein, steht Ihnen eine angemessene Verpflegung und Übernachtung zu (bis 80 Euro/Nacht), gegebenenfalls auch Kleidung.
Belege sammeln: Wenn etwas Außerplanmäßiges während Ihrer Fernbusreise passiert, bewahren Sie unbedingt die Quittungen von beispielsweise Ersatzbeförderungen auf. Lassen Sie sich außerdem die Verspätung oder Streichung der Fahrt schriftlich bestätigen.
Gepäck: Sie sind am Zielort angekommen, aber das Gepäck ist weg? Informieren Sie umgehend das Busunternehmen. Kommt es zu keiner Einigung, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr e.V. (SÖP) wenden. Falls das Busunternehmen dort nicht Mitglied ist, kümmert sich eine allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle.
Fristen: Eine schriftliche Beschwerde muss innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Abfahrt bei dem entsprechenden Busunternehmen eingehen. Versäumen Sie die Frist, kann es sein, dass Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche verlieren. Ausgenommen davon sind vertragliche Ansprüche. Wenn das Unternehmen Ihnen nicht innerhalb von zwei Monaten antwortet, gilt die Beschwerde als angenommen.