Ein weißer Reisebus fährt auf einer Autobahn, in die andere Fahrtrichtung fährt ein schwarzer PKW (Quelle: IMAGO / Arnulf Hettrich)
Bild: IMAGO / Arnulf Hettrich

Mobilität | Dossier | Lesedauer etwa 4 Minuten - Fernbusreisen: Wenn's mal nicht rund läuft

Busreisen können eine günstige Alternative zu Bahn- oder Autoreisen sein. Bei Verspätungen und Co. gelten für Reisende wichtige Verbraucherrechte.

Einsteigen und in den Urlaub fahren. Dazu brauchen Sie keinen eigenen Pkw - es geht auch mit Chauffeur. Na gut, und mit ein paar anderen Reisenden. Trotzdem sind Busreisen eine gute und günstige Alternative zu Fahrten mit dem Auto oder mit dem Zug. Das Angebot für Busreisen wurde in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut, so dass inzwischen auch weite Strecken ins Ausland mit dem Bus möglich sind.

Fahrgastrechte gelten auch für Busreisen

Wie bei allen Reisen kann leider auch bei Busreisen ordentlich etwas schiefgehen. Verspätete Abfahrt, Mängel bei Pauschalreisen, beschädigtes Gepäck - all das kann einem ordentlich die Reiselust vermiesen. Deshalb ist es umso wichtiger, seine Rechte zu kennen. Denn nicht nur bei Reisen mit dem Flugzeug oder dem Zug gelten Fahrgastrechte - auch bei Busreisen. SUPER.MARKT hat die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt:

  • Pauschalreisen mit dem Bus

  • Busreisen mit dem Fernbus

  • Sonderfall Kaffeefahrten

Hilfe beim Einfordern von Fahrgastrechten

Auf der Website vom Eisenbahn Bundesamt können die unterschiedlichen Regelungen und Rechte für die jeweiligen Busreisearten nachgelesen werden. Das Eisenbahn Bundesamt hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern außerdem bei der Durchsetzung von Fahrgastrechten. Dort kann allerdings erst Beschwerde eingereicht werden, wenn die erste Beschwerde beim Veranstalter erfolglos geblieben ist. Alternativ können sich betroffene Fahrgäste mit ihrem Anliegen auch an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. wenden.

Ein Beitrag von Katharina Pencz, 17.10.2023