Ein Autounfall mit zwei beteiligten Wagen (Quelle: imago images / JOKER)
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Mo 12.06.2023 | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Autounfall: Wenn's auf der Reise knallt

Egal, wer Schuld hatte: Nach einem Autounfall im Ausland kommt eine Menge Bürokratie auf uns zu. Das Europäische Verbraucherzentrum weiß Rat.

Die allerwichtigste Regel nach einem Verkehrsunfall lautet - egal, ob nun auf der Straße vor der eigenen Haustür oder im Ausland: Ruhe bewahren. Mit Hektik kommen Sie hier eh nicht weiter.
 
Was kommt aber als nächstes? Da gibt es nun Abweichungen. Denn natürlich ändert der Ort eines Autounfalls auch das weitere Vorgehen. Sind Sie im Ausland mit dem Wagen unterwegs, lohnt es sich also, vorab die wichtigsten Regeln zu checken - oder sich ans Armaturenbrett zu pinnen - um sie im Falle eines Falles parat zu haben.
 
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert Autofahrerinnen und Autofahrer über die notwendigen Schritte, um nach einem Unfall - wenigstens einigermaßen - ruhig bleiben zu können.

Vorbereitung ist wichtig

Ins Handschuhfach gehört eine gültige "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", besser bekannt als "Grüne Karte", die nachweist, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. Sie bekommen die Karte über Ihre Versicherung. Außerdem gehört der Europäische Unfallbericht unbedingt ins Auto, rät das EVZ. Der Vordruck hilft dabei, einen Unfallschaden im Ausland leichter aufzunehmen, und später den Schaden zu regulieren. In der Druck-Ausgabe der Broschüre "Unfall im EU-Ausland" findet sich der Europäische Unfallbericht auf Deutsch, Englisch und Französisch. Die Broschüre können Sie per Mail an info@cec-zev.eu kostenlos anfordern. Reicht Ihnen ein deutsches Exemplar können Sie es auf dieser Seite der deutschen Autoversicherer herunterladen.

Nach einem Unfall

• Rufen Sie in jedem Fall die Polizei. Die Notrufnummer lautet EU-weit 112. Lassen Sie sich später eine Kopie des polizeiliches Protokolls geben - mit dem Aktenzeichen. In einigen Ländern kann es passieren, dass die Polizei nicht für Bagatellschäden rausfährt. Dann fahren Sie selbst zu einer Polizeistation und lassen dort den Unfall aufnehmen sowie einen Schadensbericht erstellen.
 
• Notieren Sie sich die Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten - und bestenfalls auch die von etwaigen Zeugen: Name, Anschrift, Kenn­zeichen, Versicherer.
 
• Machen Sie Beweisfotos mit dem Smartphone oder dem Fotoapparat. Dabei unbedingt die Straßensituation fotografieren, Bremsspuren, und des Weiteren. Erst danach fahren Sie Ihr Auto zur Seite und machen Detailaufnahmen der Schäden.
 
• Füllen Sie den Unfallbericht sorgfältig aus, damit der Hergang später rekonstruiert werden kann. Am besten zusammen mit dem Unfallgegner. Fügen Sie die Beweisfotos hinzu.
 
• Seinen Schaden sollte man möglichst schnell der gegnerischen Versicherung melden.

Wie geht es weiter?

Jedes Versicherungsunternehmen muss in allen EU-Staaten einen Schadenregulierungsbeauftragten benennen, so auch in Deutschland. Dieser bearbeitet im Auftrag der ausländischen Versicherung die Schadensersatzansprüche deutscher Autofahrer.
 
Konnten Sie nicht in Erfahrung bringen, bei welcher Versicherung der andere Unfallbeteiligte ist - entweder durch Sprachbarrieren oder durch das Mauern Ihres Gegenübers - wenden Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer". Dort kann anhand des Kfz-Kennzeichens ermittelt werden, bei wem das Fahrzeug versichert ist und wer der zuständige Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland ist. Aus Deutschland nutzen Sie die kostenfreie Rufnummer 0800/25 026 00, aus dem Ausland die kostenpflichtige +49 40/300 330 300.
 
Der Schadenregulierungsbeauftragte sammelt alle Informationen, die für die Regulierung des Schadens erforderlich sind. Sollte sich die gegnerische Versicherung nicht korrekt verhalten und zum Beispiel den Schaden nicht innerhalb von drei Monaten ausgleichen - oder sollte sich der Schadenregulierungsbeauftragte seinen Aufgaben nicht hinreichend nachkommen - können Sie sich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe wenden. "Gleiches gilt auch, wenn sich weder der zuständige Versicherer noch das Fahrzeug ermitteln lässt, das den Schaden verursacht hat", rät Finanztip.
 
Sollte es im Nachhinein zu Schwierigkeiten bei der Unfallabwicklung kommen, helfen auch die Juristinnen und Juristen des EVZ Deutschland kostenlos weiter. Über dieses Kontaktformular sind sie zu erreichen.
 
Der ADAC hat für zehn beliebte europäische Urlaubsländer die jeweiligen Vorgehensweisen nach einem Unfall skizziert - inklusive der rechtlichen Vorgaben, nach denen Unfälle im Unfallland reguliert werden.

Diese Webseite hilft

Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Unfall gibt es über das Online-Tool des EVZ "Mit dem Auto im Ausland".
 
Darüber hinaus gibt es hier eine nützliche Checkliste für die Auslandsfahrt und Hilfestellungen für diverse Themen, die einem während einer Auslandsreise mit dem Kfz begegnen können: Seien es nun Verkehrsregeln, Umweltzonen, Diebstähle oder Versicherungen.

Ein Beitrag von dem mit Material des EVZ.