Ein Personalausweis mit eID-Funktion steckt in einem Kartenlesegerät (Quelle: imago images /dts Nachrichtenagentur)
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Multimedia | Beitrag | Lesedauer etwa 4 Minuten - Digitaler Personalausweis: mit Chip und App

Der digitale Perso soll uns vom Wohnzimmer direkt in die Behördenzimmer bringen, etwa, um ein Auto umzumelden. Aber wie geht das - und geht das gut?

Der elektronische Personalausweis enthält einen Chip mit einer Online-Ausweisfunktion, die sogenannte eID, und bietet so eine Möglichkeit, sich digital zu identifizieren. Das System erfordert anfangs ein wenig Einarbeitung, funktioniert danach in der Regel aber zuverlässig. Nur leider noch nicht flächendeckend.
 
Wir zeigen, wie es geht und wo aktuell die Grenzen liegen.

Hat der Perso die eID?

Der wichtigste Check zunächst: Hat der eigene Perso überhaupt die Online-Funktion?
 
Dazu sollte man wissen, von wann der eigene Personalausweis ist. Ab Herbst 2010 wurden nämlich nur noch Personalausweise mit Digital-Funktion ausgegeben. Seit 2017 ist diese Funktion standardmäßig sogar schon aktiviert. Bei den älteren - ab November 2010 - muss die Funktion noch aktiviert werden. Sollten Sie tatsächlich noch einen Perso haben, der vor November 2010 ausgestellt wurde, müssen Sie einen neuen beantragen, um die Digital-Funktion nutzen zu können.
 
Man kann leicht erkennen, ob der eigene Ausweis mit Digital-Funktion ausgestattet ist oder nicht: Ein kleines, blau-grünes, an einen Globus erinnernden Logo auf der Rückseite des Ausweises steht für den digitalen Personalausweis.
 
Wer einen neuen Personalausweis erhält, bekommt automatisch auch einen Brief mit der zugehörigen PIN.

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Digitalen Personalausweis in Betrieb nehmen

Eben diese PIN wird gebraucht, um die eID in Betrieb zu nehmen. Denn als allererstes muss diese fünfstellige PIN in eine sechsstellige, selbst gewählte PIN geändert werden. Das kann man entweder auf dem Amt, an einem Bürgerterminal oder mit einem NFC-fähigen Smartphone erledigen. Was das genau ist, erläutern wir weiter unten.
 
Falls Sie den Brief mit der fünfstelligen PIN schon vor Ewigkeiten bekommen und unbeachtet weggeworfen haben, können Sie diese PIN zurücksetzen lassen und eine neue bekommen. Das geht aktuell aber nur auf dem Bürgeramt. Weitere Fragen zu den beiden PIN-Nummern werden auf den Seiten des Personalausweisportals erörtert.
 
Ist die alte PIN in die neue sechsstellige geändert, können die Online-Funktionen des Personalausweises ab jetzt auf zwei Wege genutzt werden: Entweder mit einem Kartenlesegerät oder mit der Ausweis-App 2 und NFC-fähigem Smartphone.
 
Zuerst zu letzterer Option. Um herauszufinden, ob Ihr Handy NFC-fähig ist, gilt folgendes: Jedes Smartphone, mit dem man berührungslos bezahlen kann, hat die NFC-Funktion. Hier eine Liste aller NFC-fähigen Smartphones. iPhones vor dem iPhone 6 haben die NFC-Funktion nicht. Bei jüngeren iPhones, aktivieren Sie die Funktion, indem Sie die vorinstallierte Wallet-App öffnen, dort auf das +-Symbol klicken und auf "Fortfahren" tippen. Bei einigen iPhones muss zusätzlich die App "NFC für iPhone" installiert werden, etwa beim iPhone X.
 
Bei Android-Smartphones finden Sie die Funktion unter "Einstellungen durchsuchen" - dort geben Sie einfach "NFC" ein, kommt kein Ergebnis, müssen Sie mit dem Kartenlesegerät arbeiten. Erhalten Sie ein Ergebnis, können Sie die NFC-Funktion freischalten, indem Sie in "Einstellungen" gehen, dort die Option "Verbindungen" wählen und dann die Funktion "NFC und kontaktlose Zahlungen" aktivieren.
 
Um im Zusammenspiel mit dem NFC-fähigen Handy den digitalen Personalausweis nutzen zu können, fehlt jetzt noch die Ausweis-App 2. Erhältlich ist sie im Play Store und im App Store. Ist die App auf dem Smartphone installiert, können Sie nun die Onlinefunktionen des Personalausweises nutzen.
 
Haben Sie kein NFC-fähiges Handy, benutzen Sie ein Kartenlesegerät, das Sie im Elektronik-Handel - stationär oder online - bekommen. Das Kartenlesegerät muss NFC nach der Norm ISO/IEC 14443-4 beherrschen. Hier finden Sie eine Auflistung der vom Bund empfohlenen Geräte. Die Kosten für ein zertifiziertes Gerät liegen bei etwa 30 bis 50 Euro.
 
Ob mit Smartphone oder Kartenlesegerät: Über das Scannen des Ausweises mit dem Smartphone oder dem Kartenleser und das Eingeben der PIN können sich Nutzerinnen und Nutzer dann digital ausweisen - ohne das Haus zu verlassen. Das passiert, indem man Perso und Smartphone bzw. Kartenlesegerät im entsprechenden Moment aneinander hält - nun können die Ausweis-Daten zwischen den Chips ausgetauscht werden und die Online-Identifizierung wird vollzogen.

Wofür lässt sich der Ausweis nach dem Freischalten verwenden?

Wann sich jetzt schon der Weg zur Behörde gespart werden kann, zeigt eine Auflistung der kommunalen Anbieter, knapp 130 sind es aktuell (Stand: Februar 2024). Viele Ämter bieten zum Beispiel Anträge für Elterngeld, BaFög oder Schwerbehinderten-Ausweise online an.
 
Dennoch sind viele Leistungen immer noch vor Ort im Amt in Auftrag zu geben, etwa der Antrag für einen neuen Personalausweis oder eine Ummeldung. Hinzu kommt: Nicht jede Leistung, die online angeboten wird, wird dann auch in allen Bundesländern online angeboten. So kann zum Beispiel in Berlin online ein Melderegisterauszug beantragt werden, in Brandenburg hingegen nicht. Das Ziel ist laut dem Beauftragten der Bundesregierung für die Digitalisierung, Markus Richter, alle Leistungen flächendeckend anzubieten.
 
Pluspunkt: Auch Banken, Krankenkassen oder Telekommunikationsanbieter bieten Anwendungen per Online-Ausweis an, wie diese Auflistung zeigt. Die Unternehmen sind da teilweise schon weiter als der Bund - und vor allem bieten sie den Online-Service dann auch bundesweit an. So lässt sich etwa bei Vodafone die SIM-Karte per eID aktivieren, die Barmer Krankenkasse bietet an, die digitale Krankenakte per digitalem Personalausweis zu nutzen - und über den Anbieter Hello Guest können sich Hotelgäste vor dem Check-in online ausweisen.

WICHTIGE FRAGEN UND ANTWORTEN

Wie sicher ist die eID?

Den eigenen Personalausweis mit dem Smartphone auslesen - kann das sicher sein? Beim Online-Ausweis sind Identitätsdiebstähle deutlich erschwert. Um den Online-Personalausweis zu nutzen, braucht man die PIN und die Ausweiskarte. Mit nur jeweils einem der beiden kommt man nicht weit. Deshalb auf keinen Fall einen Notizzettel mit der PIN in der Nähe des Personalausweises aufbewahren oder den Ausweis dauerhaft auf dem Kartenleser bzw. Smartphone liegenlassen.

 

Weisen Sie sich online mit dem Personalausweis bei einer Behörde oder einer Bank aus, müssen Sie in der Regel keine Sicherheitsbedenken haben. Vor dem Teilen Ihrer Daten können Sie in der offiziellen App des Bundeamtes für Sicherheit und Informationstechnik (Ausweis-App 2) genau sehen, welche Daten dem Empfänger mitgeteilt werden. Dem müssen Sie mit der Eingabe Ihrer PIN zustimmen. Der Empfänger kann die Daten aber nur auslesen, wenn er vorher eine Berechtigung, ein sogenanntes Zertifikat, vom Bundesverwaltungsamt erhalten hat. Die Daten selbst werden nur verschlüsselt übertragen

Was tun, wenn der Perso weg ist?

Ist der Personalausweis weg, sperren Sie die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich. Ohnehin ist man per Gesetz dazu verpflichtet, den Verlust bei einer Behörde oder Polizeidienststelle zu melden. Dort wird der Ausweis gesperrt. Alternativ können Sie die Online-Ausweisfunktion unter der Hotline 116 116 selbst sperren. Dazu benötigen Sie aber das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief.

So wird die PIN zurückgesetzt

Können Sie beispielsweise den Brief mit der PIN nicht mehr finden, muss die PIN zurückgesetzt werden. Das geht in jedem Bürgerbüro oder -amt kostenfrei. Zuständige Behörden finden sich unter Behoerdenfinder.de.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von DPA und KNA.