Zwei ältere Hände, ein Portemonnaie und ein Wollknäeuel. (Quelle: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Fleig / Eibner-Pressefoto)
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Do 28.01.2021 | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Pflegeheime: Eigenanteil steigt

Pflegeheimbewohner müssen durchschnittlich immer mehr zahlen

Pflegeheim oder Luxushotel - wenn die Kosten für einen Platz im Pflegeheim in Zukunft so steigen wie bisher, wird das irgendwann keinen großen Unterschied mehr machen. Durchschnittlich liegt der Eigenanteil in Deutschland bei 2.068 Euro pro Monat. Das sind laut Verband der Ersatzkassen (vdek) 128 Euro mehr als Anfang 2020.
 
Der Eigenanteil wird zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung fällig. Die deckt nur einen Teil der Kosten, die durch die Pflege und Betreuung von Bewohnern, Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten entstehen.

Große regionale Unterschiede

In den Bundesländern gibt es sehr unterschiedliche Pflegeheimkosten. Mit monatlich 2.460 Euro Eigenanteil ist Nordrhein-Westfalen am teuersten. Fast tausend Euro weniger zahlen Heimbewohner in Sachsen-Anhalt. Dort müssen Heimbewohner durchschnittlich 1.465 Euro im Monat zahlen.

In einer Grafik sind die Kosten fürs Pflegeheim abgebildet. (Quelle: Picture Alliance / dpa)
Mehr Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen

Bei immer mehr Pflegebedürftigen sei die Belastungsgrenze erreicht, sie rutschten in die Sozialhilfe ab. Das meint der vdek-Vorsitzende Uwe Klemens und fordert von der Politik, noch vor der Bundestagswahl eine Pflegefinanzreform auf den Weg zu bringen.
 
Bundesgesundheitsminister Spahn hatte schon Eckpunkte zu einer Reform vorgelegt, die den Eigenanteil für maximal 36 Monate auf 700 Euro begrenzt. Zusätzlich sollen mehr Steuergelder in die Pflegeversicherung fließen.

Was können Verbraucher tun?

Wenn die Kosten steigen, sollten Sie genau prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Manche Ankündigungsschreiben über Entgelterhöhungen weisen beispielsweise formale Mängel auf. In diesem Fall können Sie sich bei der Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin kostenlos beraten lassen.
 
Sie können auch einen Heimbeirat gründen und sich in diesem engagieren. Ein Heimbeirat muss vor den Pflegesatzverhandlungen angehört werden und Stellung beziehen. Er hat hat zwar kein Mitbestimmungs- aber dafür ein Mitwirkungsrecht.
 
Außerdem sollten Sie vom Recht auf Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen Gebrauch machen. So können Sie überprüfen, ob die Kalkulationen für die höheren Kosten nachvollziehbar sind.
 
Wann eine Preiserhöhung möglich ist und was Pflegeheimbewohner sonst beachten müssen, hat die Verbraucherzentrale hier zusammengefasst.