Maul eines Hundes (Quelle: IMAGO / blickwinkel)
Bild: IMAGO / blickwinkel

Mo 07.03.2022 | Beitrag | Lesedauer etwa 4 Minuten - Hundebiss: Was tun im Notfall?

Was ist zu beachten und wer sollte informiert werden?

Grünflächen sind Naherholung - Kinder spielen, Bewohner:innen spazieren und auch Fellnasen bekommen hier ihren Auslauf. In der Regel geht das gut und alle erfreuen sich aneinander, wenn denn ein paar Regeln eingehalten werden. Manchmal wird die friedliche Koexistenz aber auch gestört. So ist das auch kürzlich einer unserer Zuschauerinnen passiert: Ganz unvermittelt biss ihr ein kleiner Hund in den Unterschenkel, eine sehr schmerzhafte Sache. Doch was tut man in so einem Fall? Wir haben die Frage zum Anlass genommen, einen kleinen Ratgeber zusammenzustellen.

Kontaktdaten aufnehmen

Expert:innen empfehlen, dass nach einem Vorfall mit einem Hundebiss zuallererst die Adressen und Kontaktdaten zwischen Hundehalter und der verletzten Person ausgetauscht werden. Hier gilt es auch zu klären, ob eine und wenn ja, wo die Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist.

Polizei einschalten

Zu empfehlen ist in der Regel auch das Rufen der Polizei, damit der Vorfall aktenkundig wird, und, falls notwendig, Ermittlungen zu Zeugen und zum Hundehalter eingeleitet werden können.

Verletzungen versorgen

Wenn es sich um eine tiefe Bisswunde handelt, ist es wichtig, gleich einen Krankenwagen zu rufen und die Wunde gleich von einem Arzt behandeln zu lassen. Bei einer oberflächlichen Abschürfung sollte man die Wunde gründlich reinigen, desinfizieren und steril verbinden. Wenn die Wunde nach mehreren Stunden noch sehr schmerzhaft, gerötet und sehr warm ist, ist es empfehlenswert, sie einem Arzt zu zeigen.

Schmerzensgeld?

Nach einem Biss kann ein:e Verletzte:r Schmerzensgeld verlangen. Der Geldbetrag hängt von der Schwere der Verletzung und einer möglichen Mitschuld des Geschädigten ab. Der Hundehalter ist aufgrund der sogenannten Tierhalterhaftung verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
 
Auf außergerichtlichem Wege können sich der Hundehalter und der Verletzte über eine Hundehaftpflichtversicherung einigen, die für den aufgekommenen Schaden zahlt. Diese Versicherung ist in Berlin für alle Hunde und in Brandenburg für gefährliche Hunde verpflichtet.
 
Bei schwerwiegenden Verletzungen kann man auch einen Rechtsanwalt einschalten, der sich vor allem mit Personenschäden auskennt.

Impfungen

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, einen ausreichenden Impfschutz gegen eine Tetanusinfektion sicherzustellen, also sich auch regelmäßig eine Auffrischung impfen zu lassen. Tollwut ist laut RKI in weiten Teilen Europas ausgerottet. Eine Impfung dagegen wird nur Menschen empfohlen, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind. Für Hunde ist demnach eine vorbeugende Tollwut-Impfung auch nicht mehr verpflichtend.

Weitere Informationen

Mehr zum Thema Rechte und Pflichten für Hundehalter gibt es bei test.de hier und hier. Einige Beispielfälle gibt es auch auf der Seite Anwalt.de. Grundsätzlich kommt das Vorgehen auf den jeweiligen Fall an. Sprechen Sie im Zweifel also immer mit Expert:innen, z.B. bei der nächsten Polizeidienststelle.