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Fr 11.03.2022 | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Rechtshilfe: BGH stärkt Legal-Tech-Plattformen

Auch Inkassounternehmen dürfen Hilfe bei Mietfragen anbieten

Wenn die Miete zu hoch ist, die Kündigung droht oder man die teuren Kontoführungsgebühren nicht akzeptieren möchte, helfen mittlerweile häufig sogenannte Legal-Tech-Unternehmen bei der Durchsetzung der Ansprüche. Ganz einfach online per Mausklick, ohne erst einen Rechtsanwalt einschalten zu müssen. Im Streit darüber, ob auch Inkassounternehmen Hilfe bei Mietfragen über eine Internetplattform anbieten dürfen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden, dass das rechtens ist und damit diese Art der Online-Rechtshilfe gestärkt.

Der konkrete Fall

Die Berliner Conny GmbH bietet auf ihrer Homepage Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen zu hoher Kontogebühren oder Miete, sowie zur Durchsetzung einer Abfindung nach einer Arbeitnehmerkündigung an. Die Kunden treten ihre möglichen Ansprüche an die Plattformbetreiberin ab, die dann meist eine Erfolgsprovision dafür bekommt. Stein des Anstoßes in diesem Fall: Die Conny GmbH ist als Inkassodienstleister registriert. Im Streit um die Miet-Sparte war in der Vorinstanz das Landgericht Berlin der Ansicht, Inkassodienstleistern seien solche Angebote untersagt, da diese nur zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten seien.

Begründung des BGH

Das sieht der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung anders: Der Anwaltsvorbehalt gilt nur für rechtliche Reaktionen auf ein Verlangen des Vermieters. Hier verlange die Conny GmbH aber umgekehrt für ihre Kunden eine Herabsetzung der Miete auf das nach der Mietpreisbremse zulässige höchste Maß. Es gehe um das Eintreiben bislang überhöhter Mietzahlungen.
 
Dies wirke sich zwar auch auf künftige Mietzahlungen aus. Aber auch künftig überhöhte Mieten würden jeweils wieder einen Erstattungsanspruch auslösen.
 
Ähnlich hatte der BGH bereits 2019 zugunsten der Conny-Vorgängerin Lexfox entschieden. In dem neuen Fall soll nun das Landgericht prüfen, ob die Abtretung der möglichen Mietrückforderungen rechtmäßig erfolgt ist und wenn ja, ob die Miete tatsächlich überhöht war.