Verschiedene Klimalabel (Quelle: IMAGO / YAY Images / Screenshots / Montage: rbb // DM / Unilever / Penny / Edeka / Lidl / Claro / Mondelez / EarthPositive)
Bild: IMAGO / YAY Images / Screenshots / Montage: rbb

Do 19.05.2022 | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Umwelthilfe: Klagt wegen falscher Werbeversprechen

Acht Unternehmen sollen Klima-Werbeaussagen künftig unterlassen

Haben Sie schon mal zu einem Produkt gegriffen, weil es "klimaneutral" ist? Immer öfter sieht man diesen Werbeclaim, egal ob auf Spülmittel, Pflegeprodukten oder Kosmetika. Was das genau bedeutet ist dabei oft unklar, genauso wie die Klimabilanz überhaupt berechnet oder etwaige Umweltbelastungen ausgeglichen werden. Das bemängelt auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und klagt nun zunächst gegen acht namhafte Unternehmen.

Rossmann, Beiersdorf und DM werden verklagt

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht juristisch gegen irreführende Werbeversprechen vor, in denen behauptet wird, Produkte seien "klimaneutral". Dazu hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverband rechtliche Verfahren gegen zunächst acht Unternehmen eingeleitet. Dabei handelt es sich um die Beiersdorf AG, BP Europa SE, DM Drogeriemarkt GmbH + CO. KG, Green Airlines GmbH, The Mother Nature GmbH, Dirk Rossmann GmbH, Shell Deutschland GmbH sowie die Total Energies Wärme Kraftstoff Deutschland GmbH.
 
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH erklärte in einer Pressemeldung: "Das Werbeversprechen der Klimaneutralität ist vielfachVerbrauchertäuschung. Oftmals ist es eher ein CO2-Ablasshandel, mit dem sich Unternehmen grün waschen. So wird den Menschen Geld aus der Tasche gezogen, das Klima aber nicht geschützt. Diesen Irrsinn nehmen wir nicht weiter hin und werden festgestellte oder uns gemeldete Rechtsverstöße notfalls auf den Klageweg bringen."

Nicht überprüfbare Klimawirkung

Neben "klimaneutral", gibt es weitere, ähnliche Begriffe wie etwa "klimapositiv". Die DUH bemängelt dabei, dass "die Unternehmen entweder ganz oder teilweise verschweigen, wie sie die angebliche CO2-Kompensation erbringen oder sie verweisen auf Kompensationsprojekte, an die nur ein in der Regel niedriger Geldbetrag fließt."
 
Eine eigentliche Einsparung von CO2-Emissionen finde nicht statt, auch überprüfbare Informationen zu Zahlungen, Projekten und tatsächlicher Klimawirkung seien für Verbraucherinnen und Verbraucher teilweise nicht erhältlich oder nicht nachvollziehbar.
 
Agnes Sauter, Leiterin des Bereichs Ökologische Marktüberwachung, ergänzt: "Wir haben zunächst acht Unternehmen aufgefordert, bestimmte Werbeaussagen zu unterlassen. Echter Klimaschutz ist nur möglich, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher eine ehrliche Information über die Klimaschädlichkeit einzelner Produkte oder Dienstleistungen erhalten. Schönfärberei mit vermeintlicher Klimaneutralität werden wir als klagebefugter Verbraucherschutzverband konsequent einen Riegel vorschieben."