Verbraucherzentrale Berlin mahnt Getir, Flink und Gorillas ab (Quelle: IMAGO / Michael Gstettenbauer)
Bild: IMAGO / Michael Gstettenbauer

Di 27.12.2022 | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Lebensmittel-Lieferdienste: schnell da, aber zu wenig Infos

Lieferdienste wie Gorillas, Flink oder Getir sind für viele Menschen super praktisch - vom Sofa aus bequem den Einkauf erledigen, ein Traum! Doch oft fehlen Informationen zu den verkauften Produkten.

Wie groß ist eigentlich Ihr Bewegungsradius zwischen den Feiertagen? Vom Sofa zur Küche und zurück oder geht's auch mal vor die Tür? Egal zu welcher Gruppe Sie gehören, sich in einen vollen Supermarkt quälen und Tüten schleppen, ist gerade jetzt kein Spaß. Wie praktisch, dass es inzwischen verschiedene Lieferdienste für Lebensmittel wie Gorillas, Flink oder Getir gibt. Doch so bequem diese sind, fehlen oft wichtige Angaben zu den Produkten, mahnt nun die Verbraucherzentrale Berlin.

Fehlende Angaben

Allergenkennzeichnung, Zutatenliste oder Grundpreisangabe - alles Angaben, die im Lebensmittelhandel Pflicht sind, aber bei Lebensmittellieferdiensten fehlten, berichtet die Verbraucherzentrale Berlin (VZB) und mahnt drei verschiedene Anbieter ab. Bei Gorillas, Flink und Getir waren verschiedene Kennzeichnungselemente nicht vorhanden, außerdem mussten Vertragsklauseln im Hinblick auf die Zahlungsmodalitäten beanstandet werden.
 
Zu den weiteren fehlenden Angaben gehörten "Bezeichnung des Lebensmittels, Zutatenliste inklusive Allergenkennzeichnung, Füllmenge, Nährwertkennzeichnung, Preis inklusive Grundpreis und die Herkunft des Lebensmittels, wenn diese Angabe – so wie für die meisten Obst- und Gemüsesorten – verpflichtend ist. Nur das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum müssen nicht angegeben werden, auch wenn Hinweise wie 'nach Lieferung noch mindestens 3 Monate haltbar' im Onlineshop natürlich nützlich sind", schreibt die VZB in einer Mitteilung.

Auch Bestellprozess mit Mängeln

"Selbst wenn es schnell gehen soll, müssen Verbraucher:innen alle vorgeschriebenen Angaben auch im Onlineshop finden können. Gerade im Fall von Allergien und Unverträglichkeiten sind Zutatenlisten und Allergene schließlich besonders wichtig", sagt Dr. Britta Schautz, Projektleitung Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Berlin.
 
Auch das Zustandekommen des Kaufvertrags sei mangelhaft, da dieser direkt mit Zahlung des Einkaufs eintrete anstatt wir üblich durch ausdrückliche Annahme der Bestellung. "Diese Verfahrensweise widerspricht rechtlichen Grundsätzen, wonach eine Leistung immer erst auf Grundlage eines Vertragsverhältnisses gefordert werden kann und ist geeignet, Verbraucher:innen unangemessen zu benachteiligen, wenn zum Beispiel die Bestellung nicht bestätigt wird", sagt Claudia Both, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Händler geloben Besserung

Die Beanstandungen wurden nun durch das Landgericht Berlin (Urteil v. 08.11.2022, 15 O 34/22 – nicht rechtskräftig) in einem Verfahren gegen Getir bestätigt: "Auch ein schnelllebiges Geschäft erfordere keine Regelung, mit der Verbraucher:innen zu einer Zahlung vor Vertragsschluss verpflichtet werden."
 
Laut VZB sicherten Gorillas und Flink "bereits nach der Abmahnung zu, in Zukunft verbraucherfreundlicher zu kennzeichnen sowie unwirksame Klauseln zu ändern."

Ein Beitrag von DB mit Material der Verbraucherzentrale Berlin.