Ein ICE fährt durch ein heftiges Unwetter (Quelle: imago images / Eibner)
Bild: imago images / Eibner

Di 30.05.2023 | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Fahrgastrechte: veränderte Entschädigungsansprüche

Neue Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn - mit veränderten Entschädigungen bei extremen Wetterereignissen. Zum Nachteil der Kunden.

Ab dem 7. Juni gelten neue Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn (DB). Die Überarbeitung folgt neuen EU-Regeln, die die Deutsche Bahn wie auch andere Bahnunternehmen zu berücksichtigen haben. Verbraucherschützer:innen fürchten, dass Kund:innen durch die Neuregelungen schlechter gestellt werden. Die Deutsche Bahn sieht das anders.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Vor allem geht es bei dem Streit um die neue Definition von "außergewöhnlichen Umständen". In der neuen EU-Bahngastrechte-Verordnung werden - anders als bisher - außergewöhnliche Umstände aufgezählt, bei denen Bahnunternehmen wie die Deutsche Bahn Entschädigungsansprüche von Reisenden ablehnen können. Zu diesen außergewöhnlichen Umständen zählen etwa "extreme Witterungsbedingungen" oder "große Naturkatastrophen", die Verspätungen und Ausfälle verursachen.
 
"Gewöhnliche Unwetter sind explizit ausgenommen", erläutert Stefanie Berk, Marketing-Vorständin bei der DB. Eine Gewitterfront im Sommer ist also kein außergewöhnlicher Umstand. Kommt die Bahn durch das Gewitter zum Beispiel verspätet im Zielort an, gelten weiterhin die normalen Entschädigungsansprüche.
 
Ein außergewöhnliches Naturereignis im Sinne der EU-Regeln - und damit der überarbeiteten Fahrgastrechte der DB - wäre danach zum Beispiel eine Katastrophe wie die Jahrhundertflut im Ahrtal im Sommer 2021. Hier gäbe es keinen Anspruch auf Entschädigung für DB-Kund:innen. Aber selbst bei solchen Ereignissen, so die DB, wolle man künftig kulante Regelungen treffen und den Kund:innen entgegenkommen. Was das genau heißt, wird nicht erläutert. Sicher ist sich die DB indes: "So wie wir die neue Novelle umsetzen werden, werden sich die Neuerungen für die allermeisten Kundinnen und Kunden nicht auswirken", so Vorständin Berk.
 
Verbraucherschützer:innen haben unter anderem die Befürchtung, dass die Formulierung "extremes Wetter" fortan häufiger benutzt wird, um Forderungen der Kund:innen mit Verweis auf außergewöhnliche Umstände abzulehnen.

In diesen Fällen ist Schluss mit Entschädigungsanspruch

Fälle, in denen die Deutsche Bahn künftig nicht mehr entschädigen wird, sind Kabeldiebstähle, Notfälle im Zug oder Personen im Gleis, die ebenfalls in der neuen EU-Verordnung genannt werden. Diese Fälle machen laut Berk allerdings nur einen verschwindend geringen Anteil der Fahrgastrechte-Fälle aus, die bei der Deutschen Bahn landen.

Meistens Entschädigungen für Infrastrukturprobleme

Ein Großteil der Entschädigungansprüche, die nach Verspätungen oder Zugausfällen geltend gemacht werden, entfällt laut DB sowieso auf Probleme in der Infrastruktur, vor allem auf Baustellen. Hier können Kundinnen und Kunden auch künftig ihre Rechte auf Entschädigungen geltend machen. Gleiches gilt für Probleme infolge von Bahnpersonal-Streiks.

Weitere Fahrgastrechte bleiben bestehen

Wichtig zu wissen: Neben dem Entschädigungsanspruch gibt es weitere Fahrgastrechte. Diese bleiben von der Frage, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, unberührt. Zum Beispiel, dass das Bahnunternehmen bei einer erwartbaren Ankunftsverspätung von einer Stunde oder mehr versuchen muss, die Weiterreise auf anderem Weg zu organisieren, oder dass man sich den Preis dann komplett erstatten lassen kann.

Ein ICE der Deutschen Bahn fährt über eine kleine Brücke (Quelle: imago images / Panama Pictures)
How to Entschädigung

In Entschädigungsfällen, die nicht von außergewöhnlichen Umständen verursacht wurden, steht Fahrgästen bei Verspätungen ab 60 bis 119 Minuten eine Entschädigungszahlung in Höhe von 25 Prozent des Fahrkartenpreises zu. Ist der Zug zwei Stunden oder mehr zu spät, sind es 50 Prozent.
 
Das Fahrgastrechteformular der DB lässt sich online auf Bahn.de oder in der DB-Navigator App ausfüllen - oder man füllt ein Fahrgastrechte-Formular aus und schickt es postalisch an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt/Main. Teils gibt es Entschädigungen auch direkt beim DB-Reisezentrum.
 
Die Entschädigungsansprüche müssen innerhalb eines Jahres angemeldet werden. Die EU-Neuregelungen sehen zwar vor, dass man spätestens drei Monate nach dem Vorfall die Beschwerde einreichen muss, doch die DB will hier Kulanz walten lassen: Im Zweifel gelte hier die bisher bei der Deutschen Bahn angewandte Frist von einem Jahr weiterhin, so Berk im Pressegespräch.

Ein Beitrag von DEM mit Material von Dpa.