Ein Paar sitzt mit einem Berater an einem Tisch und soll etwas unterschreiben (Quelle: imago images / ZUMA Wire)
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Do 13.07.2023 | Beitrag | Lesedauer etwa 4 Minuten - Anlageberatung: mit mangelhaften Ergebnissen

Die Finanzaufsicht testet die Anlageberatung bei Banken und Sparkassen. Erschreckende Ergebnisse inklusive. Denn wichtigste Pflichtinfos werden vielfach nicht mitgeteilt.

Wer sich mit Finanzanlagen wunderbar auskennt, braucht keine Anlageberatung. Die nimmt in Anspruch, wer sich eben nicht so gut auskennt wie die Beraterin oder der Berater. Allerdings: Wie hier manches Mal beraten wird, bezeichnen Verbraucherschützende als erschreckend.
 
Im Auftrag der Finanzaufsicht Bafin wurden in 16 Banken und Sparkassen in ganz Deutschland hundert Testkäufe von Finanzprodukten durchgeführt. Speziell geschulte Tester traten beim sogenannten Mystery Shopping meist als Neukunden auf, um sich beraten zu lassen. Herausfinden wollte die Bafin, ob die Institute Kundinnen und Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsunterlagen geben.
 
Aber gerade bei diesen Pflichtinformationen, also etwa Infos über die Kosten und darüber, ob das jeweilige Finanzprodukt für den Anleger geeignet ist, hat es gewaltig gehapert, so das Urteil von Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und Verbraucherschutzbeauftragter bei der Finanzaufsicht. Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sprach am Donnerstag von "erschreckenden Ergebnissen, die man sehr ernst nehmen sollte".

Passgenaue Finanzprodukte sind das Ziel

Wichtig bei einer Anlageberatung sind die Fragen: Passt das Produkt zu mir? Und: Was kostet es? Um dies zu klären müssen potentielle Anleger vor der Entscheidung für ein Finanzprodukt eine genaue Aufstellung erhalten, wie viel sie das Produkt kostet (die sogenannte Ex-Ante-Kosteninfo). Im Bafin-Test gab es aber in 67 Prozent der Beratungen keine entsprechende Info. Zudem erhielten die Testerinnen und Tester in 40 Prozent der Fälle keine Geeignetheitserklärung. Sie ist aber ebenso wichtig: Hier müssen Beratende schriftlich darlegen, weshalb die Empfehlung eines bestimmten Finanzproduktes zum Kunden passt.
 
Im Jahr 2021 führte die Bafin eine Pilotaktion mit gleicher Fragestellung durch. Mit 36 Tests bei zwölf Instituten war diese deutlich kleiner. Dennoch lässt sich vergleichend feststellen, dass 2023 die Anlageberatung um einiges schlechter abschnitt. Damals erhielten Kundinnen und Kunden bei 19 Prozent der Beratungen keine Kosteninfo und bei 22 Prozent keine Geeignetheitserklärung.
 
Die betroffenen Institute haben sich laut Bafin im Nachgang kooperativ und konstruktiv gezeigt. Sie wollten ihre Beraterinnen und Berater sensibilisieren, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen stets auszuhändigen. Die Bafin plant, die Umsetzung der Maßnahmen zu überwachen. Auch weitere Testkäufe bei Instituten und Unternehmen, die die Bafin beaufsichtigt, sind geplant. "Mystery Shopping ist für uns mittlerweile ein probates Aufsichtsinstrument", sagte Bock.

In Zukunft besser informiert?

Wie kann der Anlagemarkt besser funktionieren? Der VZBV fordert ein Provisionsverbot. Die Verbraucherschützenden sind der Meinung, dass nur mit einem Verbot von Provisionen keine Interessenskonflikte entstehen können, die zur Empfehlung teurer oder unpassender
Anlagen führen können - und die Beratung transparenter wird. Denn aktuell zahlen Kreditinstitute und Versicherer für den Vertrieb zum Beispiel von Fondsanteilen oder Lebensversicherungen Anlageberater:innen in den meisten EU-Ländern in der Regel eine Provision. Die Ergebnisse des aktuellen Tests zeigten "einmal mehr, wie sinnvoll es wäre, ein Provisionsverbot einzuführen", so Finanzmarkt-Expertin Mohn.
 
Solange dies nicht der Fall ist, hilft nur eines: Merken Sie sich für die nächste Anlageberatung die Wörter Ex-Ante-Kosteninfo und Geeignetheitserklärung. Nachfragen kostet ja nichts.

Ein Beitrag von DEM mit Material von Dpa.