Eine Frau mit Mundschutz entfernt Schimmel von einer Wand (Quelle: imago images/blickwinkel)
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Gesundheit | Dossier | Lesedauer etwa 6 Minuten - Schimmel: Wenn die Wand lebt

Schimmel in der Wohnung kann die Gesundheit schädigen. Eine gründliche Beseitigung der giftigen Sporen ist wichtig. Und vorbeugen sowieso!

Der Winter beschert uns jedes Jahr aufs Neue so einiges - laut Fachleuten auch die erhöhte Gefahr von Schimmel in den eigenen vier Wänden. Wir sind einfach zu viel zu Hause. Und lüften zu wenig ...
 
Während es draußen kühl und feucht ist, sitzen wir also in unseren warmen vier Wänden, atmen, kochen, hängen Wäsche auf und nehmen vielleicht mal ein ausgiebiges Bad - Hauptsache nicht raus. Klingt gemütlich? Und wie! Besonders für Schimmel. Denn der liebt Feuchtigkeit.
 
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Schimmel loswerden und wie Sie richtig vorbeugen. Außerdem: Welche Rechte haben Sie als Mieter und Mieterin, wenn Ihre Wohnung von Schimmel befallen ist?

Lüften gegen Schimmel

Laut Umweltbundesamt sollte die Temperatur tagsüber nicht unter 19 bis 20 Grad liegen - auch wenn Heizen teurer geworden ist. Zusätzlich sollte die relative Luftfeuchtigkeit bei 40 bis 60 Prozent liegen. Das erreichen Sie durch Heizen und regelmäßiges Quer- (von einem Fenster durch ein gegenüberliegendes Fenster) und Stoßlüften (eins oder mehrere Fenster für eine gewisse Zeit weit geöffnet lassen). Bei niedrigen Außentemperaturen im Winter reichen schon drei bis fünf Minuten, an wärmeren Tagen muss bis zu 20 Minuten gelüftet werden.
 
Heizen Sie auch die Räume, die Sie eher selten benutzen. Denn sonst sammelt sich in den kälteren Räumen Feuchtigkeit aus den restlichen Wohnräumen an - und es kann dort zu Schimmelbildung kommen.

Ab 70 Prozent Luftfeuchtigkeit droht Schimmel

Die Verbraucherzentrale Brandenburg empfiehlt sogar die Anschaffung eines Hygrometers (Feuchtigkeitsmesser). Sie sind zwar nicht immer genau, können aber wenigstens eine Orientierung geben. Denn: Ob eine Wand feucht ist, spüren Sie erst bei 100 Prozent Luftfeuchtigkeit, vorher fühlt sich die Wand einfach nur kalt an. Schimmel kann aber schon bei einer relativen Luftfeuchte von 70 bis 80 Prozent entstehen.
 
Und ganz wichtig: Nach dem Kochen oder Duschen sollten Sie die Raumluft so schnell wie möglich austauschen, denn gerade in warmen, feuchten Räumen wie Küche und Bad fühlt sich Schimmel besonders schnell wohl.

Kondenswasser hat sich an einem kalten Wintermorgen an einem alten Doppelkastenfenster niedergeschlagen (Quelle: imago images/photothek)
Schimmel selbst entfernen? Geht das?

Wenn der Schimmel oberflächlich ist und nur kleine Flächen unter 0,5 Quadratmetern befallen hat, können Sie ihn auch selbst entfernen. Dafür eignet sich beispielsweise 70- bis 80-prozentiger Alkohol. Tragen Sie dabei aber unbedingt Schutzkleidung wie eine Schutzbrille, einen Mundschutz und einen Einwegoverall. Um möglichst staubarm zu arbeiten, wischen Sie die betroffene Stelle zunächst feucht ab und behandeln Sie sie anschließend mit dem Alkohol. Befallene Tapeten und Silikondichtungen können über den Hausmüll entsorgt werden.
 
Größere Flächen müssen von einer Fachfirma saniert werden. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, eine geeignete Firma zu finden, können Sie sich auch an das Gesundheitsamt, das Umweltamt oder die Verbraucherzentrale wenden.

Mieterrechte bei Schimmelbefall

Gerade in alten Gebäuden ohne zeitgemäße Dämmung kann es zu Wärmebrücken und somit zu perfekten Bedingungen für Schimmelbildung kommen. Wenn Sie in Ihrer Mietwohnung tatsächlich Schimmel entdecken, sollten Sie diesen schnellstmöglich dem Vermieter melden, denn Schimmel ist ein Mietmangel. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen zu beseitigen. Allerdings versuchen viele Vermieter, die Kosten für die Schimmelbeseitigung auf die Mieterinnen und Mieter abzuwälzen. Der Vorwurf: Es wäre nicht richtig gelüftet und geheizt worden.

Wer übernimmt die Kosten?

Wibke Werner, Geschäftsführerin vom Berliner Mieterverein e.V., rät Mieterinnen und Mietern dazu, einen solchen Vorwurf nicht einfach hinzunehmen. Stattdessen könne man einen Zeugen hinzuziehen, der das richtige Lüften bestätigen kann. "Wir raten Mietern außerdem dazu, bei den Nachbarn nachzufragen, ob diese vielleicht ähnliche Probleme haben. Das könnte dann ein Hinweis darauf sein, dass die Ursache in der Bausubstanz des Gebäudes liegt." Auch kann die Lage der Wohnung eine Rolle spielen - liegt sie beispielsweise über einem Torbogen und ist dadurch kälter?
 
Geht der Streit um die Kosten der Mängelbeseitigung bis vor Gericht, ist der Vermieter in der Beweispflicht dafür, dass es sich nicht um einen Baumangel handelt. Ein Gutachter ist hingegen nicht immer sinnvoll. Denn wenn ein Gutachter bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung beauftragt wird, ist dies für Mieter:innen wegen der damit verbundenen hohen Kosten oft ein Risiko. Außerdem würde es sich um ein parteiliches Gutachten handeln, was im Zweifel vor Gericht keinen Bestand hätte.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 18.12.2023.