Der elektronische Chip auf einer Gesundheitskarte (Quelle: imago/Rainer Unkel)
Bild: imago/Rainer Unkel

Auswirkungen für Patienten - Das E-Health-Gesetz ist da

Am 4. Dezember 2015 hat der Bundestag das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" verabschiedet. Dieses mit "E-Health-Gesetz" etwas knapper benannte Gesetz, soll die digitale Nutzung und den Austausch von Patientendaten mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte fördern. Die meisten Punkte dieses Gesetzes sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. rbb Praxis informiert darüber, was sich für die Versicherten tatsächlich ändert.

Die elektronische Gesundheitskarte

Bislang sind auf der elektronischen Gesundheitskarte nur wenige Daten wie Name, Alter und Anschrift sowie das Foto des Versicherten gespeichert. Das soll sich in den nächsten Jahren ändern. Zuständig für die praktische Umsetzung ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) und die Industrie, die die entsprechende Technik für alle Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken zur Verfügung stellen muss. Obwohl es nach wie vor Probleme bei der technischen Umsetzung gibt, soll die bundesweite Einführung der so genannten Telematik-Infrastruktur ab Mitte 2016 beginnen und bis Mitte 2018 abgeschlossen sein.  Spätestens dann soll die Prüfung und Aktualisierung der  Stammdaten des Versicherten nur noch elektronisch stattfinden. Außerdem werden auf der elektronischen Gesundheitskarte auch viele andere Daten gespeichert und für alle Beteiligten einsehbar sein. Allerdings – bis auf die Stammdaten- nur mit dem Einverständnis des Patienten. Dazu gehören Notfalldaten, ein Medikationsplan, die elektronische Patientenakte und Gesundheitsdaten, die Patienten -  zum Beispiel mithilfe von Fitnessarmbändern  - selbst sammeln.

Medikationsplan

Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 20.000 Menschen weil der behandelnde Arzt nicht über Unverträglichkeiten oder den Umfang der Medikamenteneinnahme informiert war. Diese gefährlichen Arzneimittel-Wechselwirkungen sollen nun im Vorfeld besser erkannt werden. Ab Oktober 2016 haben Menschen, die mehr als drei Medikamente einnehmen, daher einen Anspruch auf einen  - bislang nur papierbasierten -  Medikationsplan. Der Arzt muss den Versicherten auf diesen Anspruch hinweisen und Apotheker sind verpflichtet, bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Patienten den Medikationsplan zu aktualisieren. Allerdings wird das erst ab 2018 auch elektronisch auf der Gesundheitskarte möglich sein.

E-Card (Quelle: imago/Roland Mühlanger)
Die elektronische Patientenakte und das Patientenfach

Arztbriefe, Röntgenbilder oder der Impfpass:  all das könnte ab 2018, wenn die Telematik-Infrastruktur steht, in der elektronischen Patientenakte enthalten sein. Um die Digitalisierung voranzutreiben, erhalten Ärzte und Krankenhäuser, die mit elektronischen Notfalldaten oder Entlass-Briefen arbeiten, schon ab 2017 eine zusätzliche Vergütung. In einem so genannten Patientenfach könnte ab 2018 dann auch jeder Versicherte Daten abspeichern, die er zum Beispiel durch eigene Blutzuckermessungen oder die Auswertung von Fitnessarmbändern gewinnt. Der Unterschied zur Patientenakte: Auch außerhalb der Arztpraxis hat der Patient Zugriff auf diese Daten. Die Daten der elektronischen Patientenakte sind nur zugänglich, wenn sich sowohl der Arzt durch seinen Heilberufsausweis als auch der Patient durch eine PIN-Nummer in der Praxis legitimiert haben.

Telemedizin

Von der Telemedizin profitieren vor allem ältere Patienten in strukturschwachen Regionen mit schlechter medizinischer Versorgung. Schon jetzt gibt es viele Modelle telemedizinischer Überwachung, bei der zum Beispiel Patienten mit Herzschwäche auf elektronischem Wege bestimmte Gesundheitsdaten wie Gewicht oder Blutdruck regelmäßig an ein Krankenhaus oder einen niedergelassenen Arzt schicken. Das E-Health-Gesetz will diesen Ansatz weiter voranbringen, indem ab April 2017 die Beurteilung von Röntgenbildern durch einen per Video zugeschalteten Arzt in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen wird. Das heißt, die Vergütung wäre ab dann offiziell geregelt. Das gilt ab Juli 2017 auch für Ärzte, die eine  Online-Sprechstunde anbieten. Damit die Vielzahl der telemedizinischen Anwendungen auch überall funktioniert, muss noch einiges geschehen. Die gematik soll daher bis Ende Juni 2017 ein so genanntes Interoperabilitätsverzeichnis erstellen, welches die von den verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen verwendeten Standards transparent macht.

Einschätzung

Das Anfang des Jahres in Kraft getretene E-HeEalth-Gesetz soll mit seinen zahlreichen Fristen und Vorschriften vor allem eines verhindern: dass die elektronische Gesundheitskarte im Sumpf der technischen und inhaltlichen Auseinandersetzungen stecken bleibt. Für die Versicherten ändert sich dadurch im Moment noch nicht allzu viel. Erst ab Herbst 2016 kommen mit dem Medikationsplan erste Veränderungen auf die Patienten zu. Dass der vollständige Datenaustausch über die elektronische Gesundheitskarte in spätestens drei Jahren funktionieren wird, daran haben viele Beteiligte ihre Zweifel. Vor allem die Probleme bei der praktischen Umsetzung haben in den letzten 15 Jahren, seitdem an dem Projekt gearbeitet wird, immer wieder zu Verzögerungen geführt. Hinzu kommt, dass auch elektronisch abgespeicherte Daten immer noch von Menschen interpretiert und eingeordnet werden müssen. Schon heute haben viele Krankenhäuser und Pflegeheime alle Informationen darüber, welche Medikamente ein Patient einnimmt. Und trotzdem kommt es zu Überdosierungen und Fehlverordnungen. Andererseits könnte der vereinfachte Datenaustausch den Ärzten wieder mehr Zeit für die eigentliche Behandlung des Patienten verschaffen, so die Befürworter der elektronischen Gesundheitskarte.