Frau in Behandlung bei jungem Psychotherapeuten (Bild: Colourbox)
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Ausbildungsreform - Psychotherapie: Neue Ausbildung, bessere Zukunft für Therapeuten und Patienten?

15 Jahre hat es gedauert, nun steht die Reform für die Ausbildung von Psychotherapeuten in den Startlöchern, der Bundestag hat das entsprechende Gesetz 2019 verabschiedet.  Bringt die Reform Vorteile für angehende Therapeuten und Patienten? Wir haben mit Michael Krenz, Präsident der Berliner Psychotherapeutenkammer, gesprochen.

Ab dem Wintersemester 2020 soll es erstmals den Studiengang "Psychotherapie" an deutschen Unis geben - so sieht es das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vor, das im September 2019 durch den Bundestag ging. In der Vergangenheit mussten sich Studenten der Psychologie und - wenn es um die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ging - auch Sozialpädagogik (in manchen Bundesländern auch auf Lehramt) erst durch eine drei- bis fünfjährige nicht oder schlecht bezahlte Zeit der Zusatzausbildung kämpfen. Nun sollen sie eine staatliche Approbation nach Abschluss des psychotherapeutischen Bachelor- und Masterstudiums erhalten - also nach einer Regelstudienzeit von fünf Jahren.
 
Die Berufsbezeichnung lautet dann einfach "Psychotherapeutin/ Psychotherapeut". In einer Weiterbildung können sich die Psychotherapeuten dann auf Erwachsene oder Kinder & Jugendliche spezialisieren - dann erfolgt der Eintrag ins Arztregister und man kann die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung beantragen. Ärzte, die sich entsprechend qualifizieren, können den Titel "ärztlicher Psychotherapeut" tragen, Titel wie Psychologische Psychotherapeuten (PP) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen (KJP) sollen weg fallen.
 
Wer bisher auf der Suche nach Hilfe war, dem begegneten z.B. die Begriffe: Fachärztin für Psychotherapie, Psychologischer Psychotherapeut (PP) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (KJP). Das trug dem Ausbildungsweg Rechnung - und soll nun u.a. stärker in den Hintergrund treten.

Streibare Reform

Nur noch "Psychotherapeutin" oder "ärztlicher Psychotherapeut" als Titel für eine große Gruppe der Fachleute und ein direktes Studium, dazu eine bessere Vergütung für die Psychotherapeuten, die aus dem wissenschaftlichen Hintergrund der Psychologie oder Sozialpädagogik kommen - um diese Reform ist über ein Jahrzehnt gerungen worden und auch heute gefällt sie nicht jedem. Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert dringende Nachbesserungen, der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) spricht gar von einem "ausgewiesenen Etikettenschwindel".

Herr Krenz, wenn sie auf dem Weg der Psychologie z.B. die klassische Ausbildung über Psychologiestudium plus "Psychotherapeut in Weiterbildung" vergleichen mit dem neuen Weg des Psychotherapeutenstudiums plus Weiterbildung - wo liegen für Sie die Kernvorteile?
 
Kernvorteil ist die Verzahnung von erster psychotherapeutischer Praxis in der Universität und wissenschaftlichen Inhalten: Praktische Übungen und der Umgang mit psychotherapeutischer Praxis sind schon Teil in einem wissenschaftlichen Studium.

An der Ausbildung der ärztlichen Psychotherapeuten ändert sich nichts, sondern diese Studiengangreform bezieht sich ausschließlich auf das Klientel, das bisher Psychologie oder Sozialpädagogik studiert hat und dann eine drei- bis fünfjährige Weiterbildung angeschlossen hat. Was war das Ziel dabei? Ihre Fachkammer zählt ja zu den Fachgremien, die auch an der Reform mitgearbeitet haben.
 
Das ist ein wichtiger Punkt: In den Gesundheitsministerien war eine Zielsetzung die Ausbildung der Systematik des Medizinstudiums anzupassen - mit Studium und einer Weiterbildung. Während von der Geschichte der Psychotherapie her die Psychologen ihr Diplom gemacht haben und dann in eine Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz gegangen sind.

Ein Kern der Reform ist, dass nach Abschluss des neuen Studiengangs Psychotherapie der Absolvent schon eine Approbation zur Behandlung erwirbt, also nach fünf Jahren Regelstudienzeit und entsprechender Prüfung schon behandeln kann, was früher für den Psychologen nur nach bzw. maximal in der Weiterbildung unter Aufsicht möglich gewesen wäre. Wie bewerten Sie das?
 
Also diese Reform haben wir in Zusammenarbeit mit den Ministerien und Fachverbänden erarbeitet. Ziel war es, ein Psychotherapiestudium als Professionalisierung einzurichten. Ergebnis ist ein Bachelor- und Masterstudium, also eine akademische Qualifizierung. Diese wird abgeschlossen mit einer staatlichen Prüfung. Dadurch erhält der Absolvent die Approbation, also die Berechtigung zur Ausübung der Berufstätigkeit als Psychotherapeut. Jetzt darf aber nicht davon ausgegangen werden, dass mit der Approbation sofort eine Kassenzulassung erfolgt, sondern die gibt es erst nach Erhalt der Fachkunde und das ist die erfolgreiche Absolvierung der Weiterbildung.
 
Auch nach dem Diplom und nach dem Beginn der Ausbildung haben die Kolleginnen und Kollegen bisher bereits behandelt, aber in der juristischen Verfasstheit einer Ausbildung. Die neue Weiterbildung - und das ist glaube ich wichtig - bietet der Profession erweiterte Möglichkeiten eine bessere Versorgung der Patienten vorzubereiten und damit die Qualifikation der Psychotherapeuten zu verbessern.

Welche Vorteile sehen Sie denn für die Psychotherapeuten in dieser Reform?
 
Vorteil ist die Akademisierung der Psychotherapie und die Verzahnung von Therorie und Praxis im Studium. Praktische Qualifikationen der Studenten werden vom ersten Semester an im Studium möglich sein - das gab es in dieser Form früher nicht. Wie die Studenten schon im Bachelorstudium in die Praxis der Psychotherapie eingeführt werden, ist noch offen. Wir haben gerade seit 14 Tagen die Approbationsordnung und wissen noch nicht, wie dass dann ganz konkret in den Studiengängen umgesetzt wird.

Und hinsichtlich der "Berufswahl Psychotherapeut" hat sich ja einiges verbessert, was die Ausbildungsvergütung angeht. Inwiefern genau?
 
Nach dem Gesetz ist es jetzt möglich, dass [Anm. d. Red.: in der Übergangszeit die bisherigen angehenden PP und KJP] mindestens 1000 Euro bekommen; in der neuen Weiterbildung ist es so, dass mindestens 40 Prozent der eingenommenen Leistungen in den Weiterbildungstätten, die Grundlage eines Gehaltes oder Honorares ist.
 
Der Wermutstropfen der Ausbildungsreform ist, dass die Weiterbildung nicht ausreichend durchfinanziert ist: u.a. sind Supervisionen [Anm. d. Red.: Aufsicht des Auszubildenden] und Lehrtherapien an den Instituten noch nicht finanziert. Das ist das große Problem und da werden wir als Berufsvertreter auch darauf drängen, dass dieses Thema in den Ministerien noch einmal aufgenommen wird.

Nur zum Verständnis: Wenn ich nach dem neuen Studium der Psychotherapie und der Approbation keine kassenärztliche Zulassung anstrebe, sondern mich auf "Selbstzahler" spezialisieren will, kann ich doch im Anschluss an Studium und Prüfung Psychotherapien anbieten, oder? Ohne Weiterbildung?
 
Mit dem Uniabschluss könnte ich mich als Privatpsychotherapeut niederlassen, aber ich glaube da treten sofort auch haftungsrechtliche Probleme auf, weil die wirklich praxisbezogene Weiterbildung in einer Weiterbildungsstätte fehlt. Also der Psychotherapeut, der approbiert ist, hat eine Erlaubnis zur Berufsausübung. Aber wir glauben, dass dem in vielen Bereichen einfach Erfahrung unter Supervision fehlen wird, die zwingend ist.

Nun ist ja der Bedarf an Psychotherapeuten sehr hoch - Leute warten lange und nehmen manchmal auch zur Not in Kauf, selbst zahlen zu müssen. Können sich Patienten und an Psychotherapie Interessierte Hoffnungen machen, dass mit der Reform vielleicht auch mehr Psychotherapeuten zur Verfügung stehen werden?
 
Ich glaube, dass das kein Ausbildungsproblem ist. Wir haben genügend Psychotherapeuten, aber durch die Bedarfsplanung sind die Zulassungsmöglichkeiten von Psychotherapeuten sehr begrenzt. Das ist das Problem. Der entscheidende Punkt ist die restriktiv gehandhabte Bedarfsplanung, die sozialrechtliche Zulassung zur Ausübung von Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversorgung.

Aus Patientenperspektive: Es gibt ja Kritik, z.B. von der Bundesärztekammer, dass das neue Studium Psychotherapie qualitativ schlechter sei, als die Ausbildung, die Psychotherapeuten bisher machen. Wie stehen Sie dazu?
 
Ich glaube das ist ein sehr standespolitisch motiviertes Argument: ein Konkurrenzargument. Gerade das Psychotherapiestudium verbessert ja die Studien- und Weiterbildungssituation. Das auf die Psychotherapie fokussierte Studium bietet mehr, als das klassische Psychologiestudium.

Aber als Laie könnte man meinen: Vorher waren es für einen Studenten der Psychologie fünf Jahre Studium plus Weiterbildung, bevor er oder sie als Psychotherapeut arbeiten konnte. In Zukunft könnten es, nach der Approbation nach dem Studium, zumindest für Privatpsychotherapeuten nur die minimum fünf Jahre Studium sein. Wie entkräften Sie da Qualitätsbedenken künftiger Patienten?
 
Ich glaube wir können sehr gut nachweisen, dass das, was wir an zeitlichem Rahmen in Studium und Weiterbildung vorlegen, der Mindeststandard für eine gute psychotherapeutische Praxis ist. Es ist ein Qualitätsausweis: Ein akademisches Studium mit den Praxisanteilen, der Approbation und einer anschließenden Weiterbildung. In dem Zusammenhang ist es für Sie wichtig zu wissen: Bei der zukünftigen Weiterbildung wird es zwei große Gebiete geben, das eine ist die Behandlung der Erwachsenen, das zweite der Kinder und Jugendlichen. Und für beide Gebiete kann dann, nach Wahl des Weiterbildungskandidaten, ein Richtlinienverfahren ausgesucht werden - analytische Psychotherapie, psychodynamische Verfahren, Verhaltenstherapie, usw. Die Psychologie ist auch weiterhin in der Ausbildung hinterlegt.  

Nach dem neuen Studium heißt dann der Absolvent Psychotherapeut und nicht mehr z.B. Psychologischer Psychotherapeut. Es wird ja auch da Kritik, dass Hilfe Suchende dann den wissenschaftlichen Hintergrund nicht mehr gut erkennen könnten. Was sagen Sie dazu?
 
Nach der Gesetzeslage, kann jeder Arzt, der sich beschnitten fühlt durch die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ein "ärztlicher" davor setzen. Im Kontext ist es so, wenn Sie ein Praxisschild sehen, dann wird zukünftig jeder Bürger und jede Bürgerin sehen: Das ist ein Psychotherapeut und dadurch, dass er vor oder nach seinem Namen entweder "Diplom-Psychologe" oder "Master Psychologie" stehen hat ist klar, dass das von der Grundausbildung her ein Psychologe ist oder dann ein studierter Psychotherapeut mit Masterabschluss.

Am Freitag wird das Gesetz im Bundesrat debattiert. Was glauben Sie könnte da passieren?
 
Naja, so wie wir wissen, hat ja der Kultusausschuss des Bundesrates empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, weil die Finanzierungsfrage für die Länder ungeklärt ist. Da könnte es im schlimmsten Fall darauf hinauslaufen, dass das Gesetz im Bundesrat nicht verabschiedet wird, sondern es länger in den entsprechenden Gremien weiter beraten werden muss. An grundsätzliche inhaltliche Änderungen glaube ich nicht - nach unseren Gesprächen wird das Gesetz von allen Parteien begrüßt und ist auch von allen Parteien - wenn auch ganz unterschiedlich - unterstützt worden. Aber offen ist eben ganz zentral die Finanzierung und Sie haben auch meine Kritik schon vernommen, dass die Weiterbildung unterfinanziert ist.

Herr Krenz, vielen Dank für das Gespräch.
Das Interview führten Lucia Hennerici und Anna Corves

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