Zentrales Thema der Sondersitzung ist die Debatte über einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Grünen. Er soll angesichts der Folgen der Corona-Pandemie Abweichungen von den Regelungen der Kommunalverfassung ermöglichen. Die Gemeinden sollen handlungs- und beschlussfähig bleiben, auch, wenn momentan Sitzungen der Gemeindevertreter nicht wie gewohnt stattfinden können. Der Landtag stellte dazu eine landesweite außergewöhnliche Notlage fest und erteilte dem Innenminister eine Verordnungsermächtigung. Das Gesetz ermöglicht u.a., dass die Kommunalvertretungen per Video- und Telefonkonferenz unter Einbeziehung der Öffentlichkeit tagen. Notfalls kann auch der Hauptausschuss Entscheidungen treffen. Das Gesetz ist bis zum 30. Juni befristet. Alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD stimmen zu. Für Video- und Telefonkonferenzen müsse lediglich die Kommunalverfassung geändert werden, dazu bedürfe es nicht eines "Ermächtigungsgesetzes" für den Innenminister, argumentiert der Abgeordnete Freiherr von Lützow. Ein AfD-Entschließungsantrag wird abgelehnt.