Sparschein mit Nasenmundschutz neben Münzstapel vor Latexbehanschuhten Mann beim Geldzählen (Quell: rbb/imago images/Panthermedia/Andrey Popovx)
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20. Mai 2021 - 44. Sitzung des Brandenburger Landtags

Die Landesregierung legte den Entwurf für den Nachtragshaushalt 2021 vor. Danach sollen die Mittel zur Finanzierung der Corona-Maßnahmen um 515 Millionen auf 750 Millionen Euro erhöht werden. In 3. Lesung beschloss das Plenum die umstrittene Standort-Reform der Arbeitsgerichte.

Die Corona-Pandemie wird die Landeskasse aus Sicht der Regierung auch 2022 belasten. "Mit Ablauf dieses Haushaltsjahres werden die Auswirkungen der Pandemie nicht zu Ende sein", sagte Finanzministerin Kathrin Lange (SPD) im Landtag. Sie warb dort dafür, dass das Land in diesem Jahr mehr Kredite aufnimmt als geplant, um Belastungen durch die Seuche abzufedern. Die Landesregierung brachte dazu einen Nachtragshaushalt für weitere 515 Millionen Euro in den Landtag ein. Bislang sah der Haushalt 2021 rund 235 Millionen Euro als Corona-Rettungsschirm vor. Das meiste davon ist nach Regierungsangaben ausgegeben, etwa für Unternehmen, Schulen und Kitas.

Ob die neue Gesamtsumme von 750 Millionen Euro bis zum Jahresende tatsächlich gebraucht werden wird, ist aus Langes Sicht offen. Was übrig bleibe, könne in das Sondervermögen des Landes überführt werden. Sie wolle auf Nummer sicher gehen, sagte Lange. "Haben ist besser als brauchen." Dieser Satz sei Hohn für alle, die noch immer auf zugesagte staatliche Hilfsgelder warten, kritisierte Linken-Fraktionschef Sebastian Walter. "Was sie von uns verlangen, ist nicht weniger als ein Blankoscheck über eine halbe Milliarde Euro." Wie die AfD vermisst die Linke eine Erklärung, wie die Summe zustande kommt. Der Regierung stehe genug Geld zur Verfügung. Auch die Fraktion BVB/Freie Wähler riet, zunächst Rücklagen und bestehende Kreditermächtigungen zu nutzen.

Mit 44 zu 31 Stimmen beschlossen die Abgeordneten die Reform der Arbeitsgerichte. Die rot-schwarz-grüne Koalition begründet die neue Struktur mit den seit knapp 20 Jahren zurückgehenden Verfahren an den Arbeitsgerichten. Mit Arbeitsgerichtstagen in Potsdam, Senftenberg, Luckenwalde, Perleberg und unter Umständen in Königs Wusterhausen werde weiterhin eine bürgernahe Rechtsprechung gesichert, sagten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen in der Debatte. Die Schaffung der Außenkammern in Eberswalde im Arbeitsgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) stärke den Nordosten Brandenburg.

Die Oppositionsfraktionen AfD, Linke und BVB-Freie Wähler lehnen die Reduzierung auf vier Arbeitsgerichtsbezirke ab und bezweifeln die Datenlage, die die Justizministerin zur Begründung der Reform herangezogen hat.

Das Plenum lehnte die Volksinitiative "Keine Geschenke den Hohenzollern" mit den Stimmen der Koalition ab. Inhaltlich stehen große Teile des Landtags hinter der Volksinitiative, die die Partei Die Linke initiiert hatte. Doch eine Volksinitiative könne nur als Ganzes angenommen werden, so die Grünen-Abgeordnete Sahra Damus. Einige der Forderungen hätten sich allerdings inzwischen auch erledigt – beispielsweise fordere die Familie von Preußen inzwischen kein Wohnrecht mehr in einem oder mehreren Schlössern. Eine verbindliche Klärung der Forderungen könne nur vor Gericht stattfinden, so Damus.

SPD-Kulturministerin Manja Schüle erläuterte erneut, warum die Verhandlungen mit dem Haus Hohenzollern gescheitert seien: Sie habe drei Vorbedingungen gestellt, die der Prinz von Preußen nicht habe erfüllen wollen, so Schüle. Er sei nicht bereit gewesen, die vielen Klagen gegen Journalisten und Wissenschaftler zurückzuziehen und die Forderungen und auch das Verfahren öffentlich zu machen. Mehrere Historiker hatten zuvor bestätigt, dass das Haus Hohenzollern dem Nationalsozialismus maßgeblich Vorschub geleistet hat – damit sind aus Sicht der Landesregierung Entschädigungen für Enteignungen nach dem Zweiten Weltkrieg hinfällig.

Die AfD-Fraktion bleibt von der parlamentarischen Kontrolle des Geheimdienstes weiter ausgeschlossen. Das Parlament lehnte auch den von der Fraktion nominierten Fraktionsvorsitzenden Hans-Christoph Berndt für die Parlamentarische Kontrollkommission mehrheitlich ab. Für Berndt stimmten 18 Abgeordnete, gegen ihn 49. Es gab eine Stimmenthaltung. Die AfD-Fraktion hatte auch am Vortag vergeblich versucht, ihr
Mitglied Lena Duggen in das Gremium zu wählen.